Die SP wehrte sich als einzige Fraktion gegen die Streichung des Paragraphen 8 (Nachweis von Deutschkenntnissen) des EG AuG und stellte den Antrag auf das Behördenreferendum. Wir befürchten nämlich, dass Regierung und Verwaltung nach der Streichung des entsprechenden Paragraphen eigenmächtig festlegen können, welche Deutschkenntnisse für eine Niederlassungsbewilligung nötig sind. Gemäss Bericht der Regierung hatten die Niederlassungswilligen einen Anreiz, die Sprache schneller zu lernen. Die Sprache ist und bleibt ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Integration in die Zuger Gesellschaft.
Wir gehen davon aus, dass nun das Bundesgesetz zur Anwendung kommt. Dabei bestehen aus unserer Sicht einige Unklarheiten, weshalb wir folgende Fragen stellen:
- Wie wird der Kanton Zug den Artikel 34 des bundesrechtlichen Ausländergesetzes konkret umsetzen?
- Welches Sprachniveau müssen Niederlassungswillige aus Nicht EU/EFTA Staaten im Kanton Zug vorweisen?
- Gedenkt der Regierungsrat Sonderregelungen einzuführen? Wenn ja, nach welchen Kriterien?
Wir danken vielmals für die Beantwortung unserer Fragen.
SP Fraktion
12. Mai 2016, Zug