Kleine Anfrage betreffend Analyse Ablehnung Sparpaket

3. Januar 2017

Kantonsrat Zug Geschäft #2714: Kleine Anfrage von Zari Dzaferi und Andreas Lustenberger betreffend Analyse Ablehnung Sparpaket, Antwort des Regierungsrats 31. 1. 2017

Die Kantonsräte Zari Dzaferi und Andreas Lustenberger haben sich am 3. Januar 2017 mittels Kleiner Anfrage über die Analyse nach der Ablehnung des Entlastungsprogramms 2015–2018 (Rahmenbeschluss für Gesetzesänderungen; Paket 2) erkundigt.

Die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:

1. Auf nationaler Ebene werden für Abstimmungsanalysen gross angelegte Umfragen gemacht. Auch im Kanton Zug wurde dies schon gemacht. Mit was für Methoden hat der Regierungsrat die Analyse des abgelehnten Sparpakets vom 27. November 2016 durchgeführt?

Der Regierungsrat hatte sowohl vor als auch nach der Abstimmung engen Kontakt mit der Bevölkerung. So hat er an drei Podiumsveranstaltungen teilgenommen und so den Puls gespürt und die Argumente im Detail wahrgenommen. Er hat sich mit den Argumenten der kantonsrätlichen Beratungen sowie des Referendumskomitees auseinandergesetzt und die Publikationen in den verschiedenen Medien studiert. Ebenso hat der Regierungsrat nach der Abstimmung den Kontakt zu diversen Gruppierungen gesucht und mit diesen Gespräche geführt, insbesondere mit Gruppierungen, welche das Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2, bekämpften. Entsprechend ist der Regierungsrat der Meinung, das Resultat der fraglichen Abstimmung detailliert analysiert zu haben. Die Beurteilung hat ergeben, dass rund fünfzehn bis zwanzig Massnahmen unbestritten sind, so dass diese Massnahmen dem Projekt «Finanzen 2019» vorgezogen und umgesetzt werden sollen. Der Kantonsrat als Volksvertretung wird die Möglichkeit haben, das Paket auszutarieren.

2. Handelt es sich um eine repräsentative Analyse mittels qualitativen und/oder quantitativen Methoden, wie sie der allgemein anerkannten, wissenschaftlichen Arbeitsweise entsprechen?

Nein (vgl. vorstehende Ausführungen).

3. Sieht sich der Regierungsrat als Erschaffer des Sparpakets in der Lage, eine ausgewogene Umfrage zu präsentieren, ohne die Stimmbevölkerung repräsentativ zu befragen?

Ja (vgl. vorstehende Ausführungen).

4. Plant der Regierungsrat weitere Analysen über die Ablehnung des Sparpakets anzustellen, um die richtigen Schlüsse für die Finanzprojekte der kommenden Jahre zu ziehen?

Der Regierungsrat ist der Ansicht, die Ablehnung des Entlastungsprogramms 2015–2018 analysiert und entsprechend die richtigen Schlüsse für die Finanzprojekte der kommenden Jahre gezogen zu haben. Schliesslich trägt auch der Regierungsrat die entsprechende Verantwortung. Somit kann auf  weitergehende Abklärungen verzichtet werden, zumal der Regierungsrat beabsichtigt, mit den  verschiedenen Massnahmen den Kantonshaushalt zu entlasten anstatt ihn zusätzlich zu belasten.