Kantonsrat Zug Geschäft #2632, Antwort des Regierungsrats vom 17. 10. 2016
Interpellation der SP-Fraktion
betreffend Areal ehemaliges Kantonsspital
vom 30. Mai 2016
Im Jahre 2003 wurde im Kanton Zug über den Standort eines neuen Kantonsspitals abgestimmt, der Entscheid fiel für den Standort Baar. Im damaligen Abstimmungskampf ist argumentiert worden, das Grundstück am bisherigen Standort an der Artherstrasse in Zug werde anderweitig nutzbar, es könne ein Landwert von 30 bis 40 Millionen herausgelöst werden. In diesem Frühjahr ist vom Grossen Gemeinderat der Stadt Zug ein Bebauungsplan für dieses Areal genehmigt worden, so dass mit der Planung und Realisierung der Um- und Neubauten begonnen werden kann.
Aus diesem Grunde wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Absichten hat der Regierungsrat grundsätzlich?
- a) Ist er bestrebt, den Wert dieses Grundeigentums möglichst bald zu realisieren, d. h. das Areal zu verkaufen und den gelösten Wert in die Staatskasse einfliessen zu lassen?
- b) Oder zieht er es vor, im Besitz des Areals zu bleiben und es im Baurecht Bauwilligen zur Verfügung zu stellen und damit auf lange Frist einen regelmässigen Ertrag zu erzielen?
- c) Ist es denkbar, dass der Kanton selbst auf dem Areal Bauten erstellt, um in deren Besitz zu bleiben? Falls ja: für welche Zwecke?
- Es ist bekannt geworden, dass der Regierungsrat ein Vorgehen sieht, bei dem zuerst ein Investorenwettbewerb durchgeführt würde, danach dann ein Architekturwettbewerb.
- a) Was versteht der Regierungsrat unter einem „Investorenwettbewerb“?
- b) Was ist die Zielsetzung dieses Verfahrens? Was für Anbieter sollen damit angesprochen werden?
- An einer Veranstaltung des Seniorenverbands des Kantons Zug hat Regierungsrätin Manuela Weichelt erklärt, auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals sei beabsichtigt, etwas nach dem Vorbild des in der Stadt Zürich vor einem Jahr in Betrieb genommenen Projekts Kalkbreite zu realisieren. Das Projekt Kalkbreite beinhaltet neuartige Wohnmodelle, wie zum Beispiel Cluster-Grosshaushalte oder Grosswohnungen mit Liberozimmer. Dadurch ist wertvoller bezahlbarer Wohnraum entstanden, auch für Senioren im Rahmen eines Mehrgenerationen-Konzepts.
- a) Auf welchen Baufeldern des Bebauungsplans sollen solche Ideen verwirklicht werden? Soll dies in den beiden für mehrheitlich preisgünstigen Wohnraum bestimmten Bauvolumen erfolgen und/oder im Umbauprojekt Personalhochhaus?
- b) Welche Träger kommen dafür in Frage? Wie erfolgt die Auswahl?
- Wie ist das weitere Vorgehen vorgesehen?
- a) Innerhalb welcher Zeitspanne soll die Realisierung des Bebauungsplans erfolgen? Welche Baufelder haben zeitlich Priorität?
- b) Wird der Regierungsrat zur Begleitung der Planung und Realisierung des Bebauungs-plans eine Kommission einsetzen? Falls ja: Wer soll der Kommission angehören?