Härtefallmassnahmen für die Zuger Kulturschaffenden. Motion der SP-Fraktion

10. März 2021

Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat Härtefallmassnahmen für Kulturschaffende im Kanton Zug vorzulegen. Damit soll eine temporäre Existenzsicherung für selbstständigerwerbende und freischaffende Kulturschaffende gewährleistet werden.

Der Kulturbereich ist durch die Coronakrise stark getroffen und wird wohl auch über das Aufheben behördlicher Massnahmen hinaus die Folgen spüren.

Der Kanton Zürich und der Kanton Basel haben bisher Modelle umgesetzt, um Kulturschaffende wirksam zu unterstützen. Gleichzeitig sollen die Massnahmen sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig sein als die Bundesregelungen (siehe Link 1). Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen.

Es sollen selbständige und freischaffende Kulturschaffende – etwa Schauspielerinnen, bildende Künstler oder  Musikerinnen – für die Zeit beginnend mit dem November 2020 bis die anderen Härtefallprogramm des Kantons Zug ebenfalls auslaufen, maximal 3’840 Franken monatlich erhalten. Alle erzielten Einkünfte sowie auch andererseits Beiträge vom Kanton Zug aus dem «Kulturtopf» reduzieren den zu bezahlenden Betrag. Da viele von ihnen selbstständig sind, können sie nicht auf die übliche Unterstützung wie Kurzarbeit oder Härtefallprogramme zählen. Es sei eine Obergrenze des Rahmenkredits für den ganzen Zeitraum zu definieren.

Es ist durch den Regierungsrat sicherzustellen, dass nicht nur selbständige Kulturschaffende beantragen können, sondere weitere wie Tontechnikerinnen, Tänzer, Bühnenbilderinnen, Schauspieler, Kulturvermittlerinnen oder Theaterpädagogen, die nicht als selbständigerwerbend eingetragen sind. Die Auflistung ist nicht als abschliessend zu betrachten. Es ist in vielen Bereichen üblich, dass Einkünfte von Projekt zu Projekt generiert werden und die Kulturschaffenden jeweils keine festen Anstellungen vorweisen können. Solange sich der Bund nicht an diesen Kosten beteiligt, sind diese vollständig durch den Kanton Zug zu übernehmen.

SP Fraktion des Kantonsrats Zug