Bericht zur Kantonsratssitzung vom 6. September 2018
Eine Kröte
schlucken hiess es für viele heute der Beratung der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht – Neustart. Die erste Version war in der Schlussabstimmung im Kantonsrat grandios gescheitert. Es gab nun eine Neuauflage dieses Gesetzes, die viele Kompromisse beinhaltete. Aus SP-Sicht war unsere „Kröte“, dass auf das Instrument der Gebietsverdichtung bei diesem Neustart verzichtet wird. Der Kompromissvorschlag des Regierungsrates wurde leider vom Kantonsrat vielfach so verwässert, dass die Bedingungen für eine Mehrwertabgabe massiv verschärft wurden resp. unter restriktiveren Bedingungen einiges weniger an Mehrwertabgaben geleistet werden muss.
Mehrwertabgaben erfolgen nur dort, wo Land eingezont und anschliessend überbaut wird: quasi ein „Gratisgeschenk“ für den Mehrwert des Landes.
Nach rund 13 Mio. Fr.
bis jetzt aufgelaufenen Planungskosten und 10 Jahren der Planung konnte nun der Standort „An der Aa“ des neuen Hauptstützpunktes für den Busverkehr der ZVB festgesetzt werden. Es geht um einen Ersatzbau des bestehenden Hauptstützpunktes der ZVB, der in die Jahre gekommen ist und den heutigen Anforderungen bei Weitem nicht mehr genügt. Die Festsetzung des Standortes des Hauptstützpunktes der ZVB ging „vergessen“, dies wurde nun nachgeholt, bevor dann der Kantonsrat nächstens den Kredit für den Neubau sprechen kann. Der Standort „An der Aa“ ist optimal, aber die Stadt Zug versuchte den Standort Göbli ins Gespräch zu bringen. Der Standort im Göbli kann die Anforderungen der ZVB für einen Hauptstützpunkt u.a. wegen dem Gewässerschutz nicht erfüllen. Zusätzlich kämen Kosten für Leerfahrten der Busse und ähnliches von rund 1.5 – 2 Mio. Fr. Der Kantonsrat genehmigte schlussendlich klar den Stützpunkt an der Aa und lehnte eine Machbarkeitsstudie der Variante Göbli, die die Stadt Zug bezahlt hätte, ab.
Nur halbwegs erfolgreich
waren wir mit unserer Motion zur Realisierung des Sonnenenergiepotentials bei kantonalen Bauten und Anlagen. Bei kantonalen Bauten und Anlagen will dies der Regierungsrat umsetzen, bei vom Kanton gesetzlich eingesetzten und allenfalls subventionierten Organisationen (z.B. ZVB, Kantonsspital etc.) will der Regierungsrat dazu nur Gespräche führen, jedoch keinen Zwang für diese Organisationen, dies ebenfalls umzusetzen.
Mit dem Volksentscheid vom 21. Mai 2017 hat sich das Schweizervolk für die Energiewende ausgesprochen. Diese Energiewende erfordert u.a. sehr viel Engagement im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom. Gemäss dem Bericht des Regierungsrates soll hier der Kanton Zug eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Dies tönt gut, effektiv ist jedoch für mich das Handeln des Kantons Zug in keiner Art und Weise eine Vorbildfunktion:
- Bei den letzthin erstellten grösseren Bauprojekten des Kantons (Kanti Menzingen, Erweiterung bei der GIBZ mit einem 6. Stock, neues Amt für Verbraucherzentrum) wurde für die Realisierung des Sonnenenergiepotentials überhaupt nichts gemacht
- Eine Umsetzung von solchen Projekten will er auf die „lange Bank“ schieben:er will unser Anliegen zuerst in die Revision des kantonalen Energiegesetzes einfliessen lassen und erst danach umsetzen
Das Spezielle
Jede Partei hat in ihrem Programm, dass sie für eine gute Bildung einsteht. Und wie steht es nun dazu bei uns im Kantonrat? Unter www.lvz.ch ist eine Auflistung des Lehrerinnen- und Lehrervereins des Kantons Zug ersichtlich, wie „bildungsfreundlich“ jeder Zuger Kantonsrat resp. Zuger Kantonsrätin in der laufenden Legislatur abgestimmt haben.
Wen sollen Sie wählen bei den kommenden Kantonalen und Gemeindlichen Wahlen vom 7. Oktober 2018? Eine Wahlhilfe gibt es unter www.smartvote.ch : hier können Sie die eine Überstimmung von Ihren Positionen zu denjenigen der KandidatenInnen für den Kantonsrat eruieren.
Kantonsratspräsident D. Burch zum Viel- und Langredner P.C. Brunner: „In der Kürze liegt die Würze“. Und die Antwort von P.C. Brunner: „Merci für den Hinweis. Ich erlaube mir jedoch, die Länge meines Votums selber zu wählen“.
Kantonsrätin V. Straub: „Ich denke es ist Viertel vor Zwölf“ zum Hauptstützpunkt der ZVB. Und effektiv war es Viertel vor Zwölf!
Mein heutiges Abstimmverhalten:
- Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
- Rückweisungsantrag: Nein (mit 57:4 Stimmen abgelehnt)
- 18 Stawiko: ergänzen mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde: Ja (mit 31:26 Stimmen angenommen)
- 19 Justizprüfungskommission: Art. 8, Abs. 4: ergänzen mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde: Ja (mit 32:29 Stimmen angenommen)
- Schlussabstimmung: Ja (mit 35:27 Stimmen angenommen)
- Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht – Neustart
- 52a. Abs. 2: Höhe Abgabe des Bodenmehrwerts: 20 % oder 30 %: für 30 % (mit 43:17 Stimmen für 20 %)
- Grundsatzentscheid zur Mehrwertabgabe: Minimum Bundesrecht plus Ueberobligatorischer Bereich gegen Minimum Bundesrecht: für das Minimum Bundesrecht plus ueberobligatorischer Bereich (jedoch zu später abgestimmt) (mit 43:14 Stimmen für das Minimum Bundesrecht plus Ueberobligatorischer Bereich)
- 52a, Abs. 2a.: Die Gemeinden können erheben oder erheben: für erheben (mit 45:15 Stimmen für können)
- 52a, Abs. 2a: maximal 20 % oder 20 %: für 20 % (mit 44:16 Stimmen für maximal 20 %)
- 52a, Abs. 2a: 20 % oder 30 %: für 30 % (mit 46:15 Stimmen für 20 %)
- 52a, Abs. 2a, a: um mehr als 25 % oder 30 % oder 70 übersteigende Mass: für 30 % (mit 21:30:9 das Stimmen das absolute Mehr nicht erreicht)
- 52a, Abs. 2a, a: um mehr als 25 % oder 70 übersteigende Mass: für 25 % (mit 39:22 Stimmen für als 25 % übersteigende Mass)
- 52a, Abs. 2a, a: um mehr als 25 % oder 30 übersteigende Mass: für 25 % (mit 40:20 Stimmen für als 30 % übersteigende Mass)
- 52a, Abs. 2a, b: um mehr als 25 % 30 % übersteigende Mass: für 25 % (mit 42:19 Stimmen für 30 % übersteigende Mass)
- 52a, Abs. 2a, b: Nutzungserhöhung 0.3 und Baumassziffer 1.8 gegen 0.2 und 0.8: für das Zweite (mit 43:17 Stimmen für Nutzungserhöhung 0.3 und Baumassziffer 1.8)
- 52b neu, Abs. 5: Streichung des Pfandrechts: Nein (mit 38:23 Streichung angenommen)
- 52c, Abs. 2a: keine Mehrwertabgabe ist geschuldet mit Sätzen von 25 % resp. 30 %: für 25 % (mit 45:15 Stimmen für 30 %)
- 52c, Abs. 2a: Streichen: Nein (mit 46:14 Streichung abgelehnt)
- 52 d, Abs. 1: zur Leistung von Beiträgen an raumplanerische Massnahmen gegen zur Leistung Beiträgen an Investitionsprojekten: für Leistung von Beiträgen an raumplanerische Massnahmen (mit 56:4 Stimmen für zur Leistung von Beiträgen an raumplanerische Massnahmen)
- 52d neu Abs. 2a: (Art. 3 RPG) oder (Art. 3 und Art. 5, Absatz 3 RPG): für (Art. 3 RPG): mit 36:24 Stimmen für (Art. 3 RPG)
- 52d neu Abs. 2a: Klammer (Art. 3 RPG) streichen: Ja (mit 37:23 Stimmen abgelehnt)
- Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel V 6 Busverkehr / Feinverteiler, u.a. auf Eigenstrasse)
- Antrag auf Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie in Sachen Göbli: Nein mit 33:27 Stimmen abgelehnt)
- Antrag auf Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes: Nein (mit 39:21 Stimmen abgelehnt)
- Zustimmung zu diesem Kantonsratsbeschluss: Ja (mit 48:11 Stimmen zugestimmt)
- Motion der SP-Fraktion betreffend Realisierung des Sonnergenergiepotentials bei kantonalen Bauten und Anlagen
- Erheblicherklärung der Motion vs. Teilerheblicherklärung der Motion vs. Nichterheblicherklärung der Motion: für eine Erheblicherklärung (mit 16:32:7 Motion Teilerheblich erklärt)
- Motion betreffend die Möglichkeit des Kantonsrats, Leistungsaufträge im Rahmen der Budgetdebatte ändern zu können: Ja (mit 33:24 Stimmen Motion nicht erheblich erklärt)