Zuger Notizen. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 30. Juni 2016

5. Juli 2016

Mit
einem Minus, ohne die Berücksichtigung von Auflösung der Reserven, von 126 Mio. Fr. schloss die Rechnung 2014 ab. Tiefrot, aber immerhin noch besser als das budgetierte Minus von 145 Mio. Fr. Gründe für die bessere Rechnung waren unter anderem,

  • wegen Personalaufwand als budgetiert: teilweise wurden Vakanzen erst nach längerer Zeit wieder besetzt
  • der Sachaufwand war mit rund 101 Mio. Fr. rund 5 Mio. Fr geringer als budgetiert. Und dies obwohl der Kantonsrat den Sachaufwand schon um 5.7 Mio. Fr. pauschal kürzte bei der Budgetdebatte
  • ein doppeltes Entgelt der Schweizerischen Nationalbank, dies auch als Kompensation für den Ausfall im 2014
  • soviel Steuereinnahmen wie noch nie, mit Ausnahme des Jahres 2011 mit dem IPO der Glencore: rund 15 Mio. über dem Budget

Auf der anderen Seite hat der NFA (Nationale Finanzausgleich) im 2015 zugeschlagen: der Beitrag des Kantons Zug ist wieder gestiegen und auch für 2017 wird es, wie auch schon im 2016, wiederum erhöhte NFA-Zahlungen geben. Aber auf der anderen Seite ist der Kanton Zug einer der Kantone, die mit einem überdurchschnittlichen hohen Steuersubstrat wahrscheinlich am wenigsten draus macht: seine „Abschöpfungsquote“ ist miserabel tief. Und dazu kommt noch, und dies seit Jahren, dass der Kanton Zug aufgrund seiner 5. Steuergesetzrevisionen, die hauptsächlich aus Steuerreduktion bestanden, pro Jahr rund 180. Mio. Fr. weniger Steuern als ohne diese Steuergesetzrevisionen einnimmt. Ich bin nicht per se für Steuerreduktion, aber als Ganzes gesehen hat hier der Kanton Zug übertrieben.
Mit diesem Minus von 126 Mio. Fr. für 2016 ist es unumstösslich, dass der Kanton Zug sich finanziell entlastet mit dem Entlastungsprogramm 2015-2018, um mittelfristig wieder zu ausgeglichene Rechnungen zu kommen. Wobei ich nicht alle Massnahmen (z.B. bei den Kürzungen im Sozialbereich) gutheissen kann. Und zusätzlich müssten, und dies im Widerspruch zum Regierungsrat und den Bürgerlichen Parteien, auch moderate Steuererhöhungen in Betracht gezogen werden.

Mittelfristig
bis 2019 soll die Rechnung des Kantons Zug wieder ausgeglichen sein und danach sollen die kumulierten Ergebnisse der Laufenden Rechnung mittel- und langfristig ausgeglichen gestaltet werden. Dies ist die Zielsetzung der Finanzstrategie 2017-2025, die der Kantonsrat heute zur Kenntnis genommen hat. Mit dieser Zielsetzung bin ich ebenfalls einverstanden, denn ohne das „Verschwinden“ unserer strukturellen Defizite, wird unser Eigenkapital wie Butter an der Sonne ziemlich schnell schmelzen. Umgesetzt werden soll dies mit

  • einer Leistungsüberprüfung und, wo möglich und sinnvoll, Leistungsabbau oder die Leistungen ganz wegzulassen
  • Überprüfung der Leistungsniveaus und wenn möglich deren Reduktion
  • Überprüfung der Investitionen und – im Rahmen der vom Regierungsrat vorgegebenen Werte – auf das absolut notwendige zu beschränken

Und nur wenn damit keine ausgeglichene Rechnung erreicht werden kann, soll es auch zu Steuererhöhungen kommen.
Die SP ist mit den Zielsetzungen einverstanden, wird sich jedoch sicher nicht für alle Leistungskürzungen, auch wenn wir diese noch nicht kennen, aussprechen. Und vor allem sehen wir es als unumgänglich an, nicht nur zu entlasten bei den Leistungen, sondern im Steuerbereich auch zu belasten und dies nicht nur als allerletzte Möglichkeit, wenn es nicht anders geht.

Das Spezielle
CVP-Kantonsrat P. Frei zum SVP-Finanzdirektor H. Tännler zur Finanzstrategie: „Sie haben mit der CVP eine Partei zur Seite, auf die sie zählen können“.
Kantonsratspräsident M. Schmid: „Ich gebe Landammann und Spielertrainer H. Tännler“ als vorgängig SVP-Kantonsrat P.C. Brunner H. Tännler als Spielertrainer im Bereich der Zuger Finanzen bezeichnete.
SVP-Kantonsrat M. Brandenberg brachte den Vorschlag ein, dass in der Bilanz das Konto Bank zu entlasten und dafür das Konto zu belasten sei. Dies mit dem Hintergrund der Belastung mit Negativzinsen und der kurzfristigen Kündigung einer Anlagelimite von 130 Mio. bei einer Bank. Ob hier M. Brandenberg die Neueröffnung des Gebäudes der Zuger Kantonalbank beim Postplatz im Kopf hatte mit der Miete eines grossen Schliessfachs?

Mein heutiges Abstimmverhalten:

  • Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz)
    • Neuer Abs. 69 Abs. 1 1a (neu) Erlass von Gemeindeordnungen, Organisationsbeschlüssen oder Statuten: Nein (mit 52:14 Stimmen angenommen)
    • Aufhebung von § 106 Abs. 1 (aufgehoben) und Abs. 2 (geändert): Nein (mit 50:14 Stimmen aufgehoben
  • Motion von P.C. Brunner und M. Brandenberg betreffend Standesinitiative zur Verankerung der bestehenden Bargeldnotenwerte (CHF 10, 20, 50, 100, 200, 1000) im Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) vom 25. Februar 2016
    •  Erheblicherklärung: Nein (mit 35:29 Stimmen erheblich erklärt)