Selten
wurde ein Beschluss aus der 1. Lesung so gekehrt wie bei den Abgangsentschädigungen an die Regierungsräte und die Richter. Mit der in der 2. Lesung beschlossenen Regelung erhalten die Regierungsräte und die Richter nur noch eine Abgangsentschädigung, wenn sie unverschuldet nicht wiedergewählt werden. Dies im Gegensatz zur 1. Lesung, wo sie bei einem Rücktritt immer eine Abgangsentschädigung erhalten hätten ausser wenn sie eine Rente bezogen hätten. Und an die 6 Monate Abgangsentschädigung, die nur noch bei unverschuldeter Nichtwiederwahl ausgerichtet wird, wird ein Verdienst, auch ein möglicher Anspruch an die Arbeitslosenversicherung, angerechnet.
Vor Jahren hatte ich eine Motion eingereicht, die die Abgangsentschädigung bei den Regierungsräte kürzen wollte, wenn sie nach dem Rücktritt eine andere Tätigkeit aufnehmen. Auslöser war damals der Wechsel von Regierungsrat J. Eder in den Ständerat gewesen, wo er zusätzlich zu seinem Einkommen als Ständerat noch 6 Monatsgehälter als Abgangsentschädigung vom Regierungsrat erhielt. Damals wurde diese Motion nicht erheblich erklärt. Mit der nun beschlossenen Regelung wird dieses Motionsbegehren mehr als erfüllt.
Nur noch
um die Höhe des Beitrages des Kantons Zug an die Stadt Zug ging es beim Beschluss um die zentrale Führung einer Integrationsklasse auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die Umsetzung war total unumstritten. Diese Schulung, hauptsächlich geht es um das Erlernen der deutschen Sprache, wird inskünftig zentral verdankenswerter weise durch die Stadt Zug gemacht. Bis jetzt musste jede Gemeinde diese Schulung selber organisieren. Die Frage war hier, soll die Stadt Zug mit monatlich Fr. 15‘000. —oder Fr. 20‘000. — zusätzlich zur Normpauschale unterstützt werden. Für mich klar, dass die Stadt für Ihre Leistungen einigermassen kostendeckend abgegolten werden soll und stimmte deshalb den Fr. 20‘000.—monatlichen Beitrag des Kantons Zug.
Das Spezielle
Kantonsrat K. Balmer: „ich hoffe, ich fasse es relativ kurz zusammen“, was sich jedoch als Trugschluss erwies.
Und in die gleiche Richtung bei Philip C. Brunner zu einem anderen Traktandum: „Auch ich möchte die Diskussion nicht unnötig verlängern“, es gab dann trotzdem ein längeres Votum!
Regierungsrat M. Michel, nachdem ein Kantonsrat, was nicht üblich ist, das Wort nach dem Regierungsrat ergriff: „Ich pflege es, dass der Regierungsrat das letzte Wort hat, mit oder ohne Abgangsentschädigung!“.
Kantonsratspräsident M. Schmid: „verarscht finde ich noch schlimmer als Chabis“. Dies nachdem die Wortwahl „Chabis“ zur Aussage eines Votums dazu führte, dass dies von einer Kantonsrätin kritisiert wurde. Und dann später ein Kantonsrat der gleiche Partei bei einem anderen Traktandum die Aussage machte, dass er sich „verarscht fühlt!“.
Nicht zum ersten Male wurden Motionen von Jolanda Spiess-Hegglin nicht überwiesen. Speziell war jedoch dieses Mal, dass Jolanda Spiess-Hegglin an der Kantonsratssitzung abwesend war und deshalb nicht zu den Nichtüberweisungsanträgen Stellung nehmen konnte. Für ein nächstes Mal bei eingereichten Motionen sollte sie entweder an den Kantonsratssitzungen teilnehmen oder diese zumindest abtraktandiert lassen bis zur nächsten Kantonsratssitzung!
Mein heutiges Abstimmverhalten:
- Überweisungen
- Motion von Jolanda Spiess-Hegglin betreffend keinen Kostenvorschuss bei Kostenbefreiung: Ja (mit 1:55 Stimmen nicht überwiesen)
- Motion von Jolanda Spiess-Hegglin betreffend Persönlichkeitswahl des Regierungsrates: Ja (mit 6:54 Stimmen nicht überwiesen)
- Wahlen
- Wahl von A. Elsener zum hauptamtlichen Richter am Verwaltungsgereicht (geheime Wahl, mit 62 von 64 abgegebenen Stimmen gewählt)
- Wahl von A. Elsener zum Verwaltungsgerichtspräsidenten (geheime Wahl, mit 59 von 64 abgegebenen Stimmen gewählt)
- Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum von Junge Alternative Zug und JUSO JungsozialistenInnen: Ja (mit 15:54 Stimmen abgelehnt)
- Kantonsratsbeschluss (KRB) betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
- Hinzufügen eines Artikels über Sinn und Zweck dieses KRB: Ja (mit 25:44 Stimmen abgelehnt)
- Beitrag an die Standortgemeinde: Fr. 15‘000.—oder Fr. 20‘000.–: für Fr. 20‘000.—(mit 45:22 Stimmen für Fr. 20‘000.–).
- Der Kanton übernimmt 50 % der Kosten bei den Integrationsklassen: Ja (mit 12:48 Stimmen abgelehnt)
- Befristung dieses KRB bis zum 31.12.2019: Nein (mit 27:38 Stimmen angenommen)
- Erstellen eines Zwischenberichtes nach 2 Betriebsjahres: Nein (mit 23:43 Stimmen angenommen)
- Änderung des Rechtstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrats betreffend Abgangsentschädigung
- Regierungsrat:
- Erhalt einer Abgangsentschädigung von Monatsgehältern vs. nur Ausrichten einer Abgangsentschädigung infolge unverschuldeter Nichtwiederwahl: für eine volle Abgangsentschädigung (mit 17:47 Stimmen nur für eine Abgangsentschädigung bei unverschuldeter Nichtwiederwahl)
- Ergänzungsantrag bei der Abgangsentschädigung „oder einem Anspruch gegenüber der Arbeitslosenversicherung: Ja (mit 47:19 Stimmen angenommen)
- Kürzung der Abgangsentschädigung während 6 Monaten um ein erzieltes Einkommen in dieser Zeit gegenüber Kürzung erst bei einem Einkommen, dass ein Jahresgehalt übersteigt: für das erstere (mit 47:19 Stimmen das erstere angenommen)
- Streichung der Abgangsentschädigung bei einer unverschuldeten Nichtwiederwahl: Nein (mit 46:19 Stimmen abgelehnt)
- Richter
- Erhalt einer Abgangsentschädigung von Monatsgehältern vs. nur Ausrichten einer Abgangsentschädigung infolge unverschuldeter Nichtwiederwahl: für eine Abgangsentschädigung nur bei unverschuldeter Nichtwiederwahl (grossmehrheitlich angenommen nur bei unverschuldeter Nichtwiederwahl)
- Kürzung der Abgangsentschädigung während 6 Monaten um ein erzieltes Einkommen in dieser Zeit gegenüber Kürzung erst bei einem Einkommen, dass ein Jahresgehalt übersteigt: für das erstere (mit 60:0 das erstere genommen)
- Schlussabstimmung: Ja (mit 65:1 Stimmen angenommen)
- Regierungsrat:
- Schlussabstimmung Kantonsratsbeschluss betreffend Fertigstellung und Nutzung des sechsten Geschosses im Neubau Trakt 5 Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug (GIBZ): Ja (mit 60:6 Stimmen angenommen)
- Postulat betreffend Abschaffung der Automatismen bei der Beförderung der kantonalen Lehrpersonen sowie der Mitarbeitenden der Zuger Polizei: gegen eine Erheblicherklärung (mit 44:18 für eine Nichterheblicherklärung gegen eine Teilerheblicherklärung.