Nach langen
Diskussionen stimmen wir der neuen Geschäftsordnung des Kantonsrates zu. Zu diskutieren gab in der 2. Lesung, ob wir ein Interessenregister von uns Kantonsräten wollen und wenn ja, wie weit die Interessen offengelegt werden sollen. Schlussendlich wurde die Einführung eines Interessenregister abgelehnt mit den mehrheitlichen Stimmmen der CVP und FDP: Transparenz in dieser Form ist nicht erwünscht.
Am meisten zu diskutieren gab jedoch der Antrag, dass die Redaktionskommission darauf achtet, dass alle Erlasse in ausschliesslich weiblicher Form erfolgen sollen. Ich lehnte diesen Antrag ab, weil mit der bestehenden Verfahren mit der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter (z.B. der Landschreiber oder die Landschreiberin) Erlasse sprachlich korrekt abgebildet werden. Da eine Namensabstimmung erfolgte, wurde die erfolgte Ablehnung mit 36:35 Stimmen angezweifelt. Es wurde eine Überprüfung des Abstimmungsresultats mit den gemachten Aufzeichnungen über die Mittagspause angekündigt.
Und dann begann ein rund 90minütiges Trauerspiel: Die Überprüfung ergab, dass 3 Stimmen nicht eindeutig interpretiert werden konnten. Es gab nun Diskussionen, ob die Abstimmung überhaupt gültig sei, ob die 3 Stimmen gezählt werden müssen oder nicht, ob die Abstimmungen wiederholt soll oder nicht und bei einer erneuten Abstimmung diese wiederum mit Namensaufruf oder als geheime Abstimmung durchzuführen sei? Wir stimmten schlussendlich zu, dass die Besitzer der 3 Stimmen nach Ihrer Stimmabgabe gefragt wurden. Peinlicherweise hat einer der 3 Stimmenzähler auch eine nicht interpretierbare Antwort gegeben. Das Ergebnis kehrte nun und mit 37:34 Stimmen wurde der Antrag auf eine weibliche Form bei den Erlassen zugestimmt. Und mittels einem erfolgreichen Ordnungsantrag auf eine erneute geheime Abstimmung kehrte das Abstimmungsergebnis erneut: mit 38:34 Stimmen werden die Erlasse weiterhin in der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter vorgenommen. Das einzig erfreuliche zu diesem Thema: mit der neuen Geschäftsordnung beschlossen wir auch die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage, da sollten dann solche Zählprobleme nicht mehr vorkommen!
Das Spezielle
Zu den kommenden Wahlen:
„Damit Allenwinden auch weiterhin im Gemeinderat vertreten ist“ als Motivation von Gemeinderat Jost Arnold für eine erneute Kandidatur. Er hat Glück gehabt, dass er als einziger Allenwindner für den Gemeinderat kandidiert! „Wir müssen unser kapitalistisches System überdenken“: dies die Aussage eines Kandidaten für den Kantonsrat der Alternativen – die Grünen in Baar: da sind wir von der SP doch schon um einiges weiter: gemäss unserem Parteiprogramm wollen wir den Kapitalismus überwinden.
Mein heutiges Abstimmverhalten:
- Überweisungen
- Postulat betreffend Renaturierung von Wanderwegen: für eine Überweisung (mit 20:39 Stimmen Überweisung abgelehnt)
- Postulat der SP-Fraktion betreffend Ausbau im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung: für eine Überweisung (mit 22:37 Überweisung abgelehnt)
- Schlussabstimmungen
- Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2014-2012:
- Antrag auf Rückweisung an den Regierungsrat: Nein (Antrag mit 55:11 Stimmen abgelehnt)
- Schlussabstimmung: Ja (mit 56:9 Stimmen angenommen)
- Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für den Landerwerb und für die Realisierung von Neu- und Umbauten für die Kantonsschule Menzingen (KSM): Ja (mit 64:1 Stimmen angenommen)
- Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Errichtung einer Asylunterkunft auf dem GS 1201 am Dorfring 30 in Allenwinden, Gemeinde Baar: Ja (mit 45:14) Stimmen angenommen
- Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2014-2012:
- Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats: 2. Lesung
- § 4 Abs. 3: Der Kantonsrat wählt für zwei Jahre zwei stellvertretende Stimmenzählende. Sie gehören denselben Fraktionen wie die beiden Stimmenzählenden an. Sie sind nicht Mitglieder des Büros des Kantonsrates: Ja (mit 62:8 Stimmen angenommen)
- § 15 Register der Interessenverbindungen
- Dreifachabstimmung zu
- SVP-Antrag zur Bekanntgabe der Interessen bei kantonalen Anstalten etc. inkl. der erhaltenen Beträge: 2 Stimmen
- Antrag zur Bekanntgabe der Interessen bei kantonalen Anstalten etc. ohne die erhaltenen Beträge: 35 Stimmen
- Lösung à la Bund: 32 Stimmen
- Für die Bundeslösung
- Der zweite Antrag hat mit 35 Stimmen das absolute Mehr erreicht
- Antrag zur Bekanntgabe der Interessen bei kantonalen Anstalten etc. gegen Nichts (Verzicht auf die Registerlösung): für die Bekanntgabe der Interessen bei kantonalen Anstalten (mit 34:37 wird kein Interessenregister geführt)
- Dreifachabstimmung zu
- § 20 Redaktionskommission Abs. 2: kann oder muss bei Teilrevisionen die Anpassungen zur sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter im ganzen Erlasstext vornehmen: für ein Muss (mit 44:22 Muss-Formulierung abgelehnt)
- § 20 Redaktionskommission Ab. 6: achtet darauf, dass alle Erlasse in ausschliesslich weiblicher Form erfolgen
- Abstimmung mit Namensaufruf: Ja (Quorum mit von 20 Stimmen mit 51 Stimmen erreicht)
- gegen diesen Antrag (Antrag mit 36:35 Stimmen abgelehnt)
- § Konkordatskommission: 7 oder 15 Mitglieder: für 15 Mitglieder (mit
44:23 Stimmen für 15 Mitglieder) - § 26 Debattenordnung, Absatz 5:
- Ein Kommissionsmitglied kann jeder beantragten, auf das Ergebnis der Schlussabstimmung oder Kommissionsarbeit in der Kommission zurückkommen: für die Schlussabstimmung (mit 52:12 für Schlussabstimmung)
- Für Variante 1. Lesung gegen Antrag vorberatende Kommission für 2. Lesung: für den Antrag der vorberatenden Kommission (obsiegte mit 49:19 Stimmen)
- § 60 Detailberatung
- Dies ist möglich zwischen dem Eintretensentscheid
und der Detailberatung, während der Detailberatung sowie zwischen der Detailberatung und der Schlussabstimmung gegen dies ist möglich zwischen Eintretensentscheid und der Schlussabstimmung: für die erste Version (mit 31:37 Stimmen für die zweite Version)
- Dies ist möglich zwischen dem Eintretensentscheid
- § 21 Redaktionskommission, Abs. 2, Ziffer 2
- achtet darauf, dass alle Erlasse in ausschliesslich weiblicher Form erfolgen
sollen die 3 Mitglieder, deren Stimme nicht erkennbar war, bekanntgegeben werden: Ja (Antrag mit 41:19 Stimmen abgelehnt)- soll mit den 3 Mitgliedern, deren Stimme nicht erkennbar war, gesprochen werden oder soll ein neuer Namensaufruf gemacht werden: für das Sprechen mit den 3 Mitgliedern (obsiegte mit 38:29 Stimmen)
- sollen die Stimmen der 3 Mitglieder, deren Stimme nicht erkennbar war, berücksichtigt werden oder soll keine Wiederholung durchgeführt werden: für eine Berücksichtigung (Berücksichtigung obsiegte mit 40:30 Stimmen)
- Abstimmungsresultat unter der Berücksichtigung der 3 Stimmenden, deren Stimme nicht erkennbar war: mit 37:34 Stimmen wurde der Antrag K. Andenmatten, dass die Redaktionskommission darauf achtet, dass alle Erlasse in ausschliesslich weiblicher Form erfolgen
- Ordnungsantrag auf eine Wiederholung der Abstimmung: Nein (Wiederholung mit 35:29 Stimmen angenommen)
- Antrag auf eine geheime Abstimmung: das Quorum für eine geheime Abstimmung wurde mit 28 Stimmen erreicht
- Endergebnis der Abstimmung, dass die Redaktionskommission darauf achtet, dass alle Erlasse in ausschliesslich weiblicher Form erfolgen: mit 38:34 Stimmen abgelehnt
- Schlussabstimmung: Ja (mit 52:18 Stimmen abgelehnt)
- Erheblicherklärung Motion G. Kupper betreffend Abkürzung der Frist zwischen der ersten und zweiten Lesung bei der Beratung von Gesetzen: für eine Nichterheblicherklärung (mit 35:26 nicht erheblich erklärt)
- Abschreiben der Motion der SVP-Fraktion betreffend Einrichtung einer elektronischen Abstimmungsanlage im Kantonsrat: Ja (mit 47:18 Motion abgeschrieben)
- achtet darauf, dass alle Erlasse in ausschliesslich weiblicher Form erfolgen