Hünenberg hat einen neuen Kantonsrat. Martin Schuler wurde als Nachfolger von Thomas Villiger vereidigt. Herzlich willkommen!
Bei den Überweisungen von parlamentarischen Vorstössen ergibt sich bereits eine ausführliche Diskussion. Gemäss Geschäftsordnung des Kantonsrates dürfte nur über die Nichtüberweisung an die Regierung (oder Gerichte) gesprochen werden. Dies ist jedoch fast nicht möglich, ohne nicht auch Inhaltlich zu erklären, weshalb dieses oder jenes Anliegen bearbeitet werden soll. So geschehen mit der Motion betreffend Standesinitiative betreffend politisches Mandat auch bei Mutterschaft. Standesinitiative meint, dass der Kanton Zug beim Bund ein Anliegen deponiert, welches dann das Bundesparlament bearbeiten soll.
Bei der Motion geht es darum, dass die Bundesgesetzgebung der Mutterschaftsentschädigung nicht kompatibel mit unserem politischen Milizsystem ist. Junge Mütter werden von der Wahrnehmung ihres Volksauftrages und ihrer Präsenz im Parlament (oder Kommissionsarbeit) abgehalten.
Die SVP stellt den Antrag auf nicht überweisen. Ein Teil der FDP findet ebenfalls, dass mit einer allfälligen Änderung für die politisch aktiven jungen Mütter eine «Extrawurst» geschaffen würde. Diese Argumentation konnte ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Für eine Nichtüberweisung sind 2/3 der Stimmen nötig. Mit 55:20 wurde die Motion überwiesen.
Der Antrag auf sofortige Behandlung meint, dass sofort Inhaltlich im Parlament darüber debattiert wird. Auch dafür ist ein Quorum von 2/3 nötig. Da die Regierung bereits in einer früheren Antwort sich klar zu diesem Thema geäussert (positiv mit Hinweis, dass der Bund zuständig ist) hat, unterstützten 61 gegen 13 diesen Antrag. Anschliessend wäre dann eine Debatte möglich, da aber schon alles gesagt war, wurde über die Erheblicherklärung entschieden. Erneut waren 55 dafür, 20 dagegen.
Nun wird die Staatskanzlei einen Text erarbeiten, welcher dann vom Regierungsrat an die Bundeskanzlei eingereicht wird.
Einen weiteren Antrag zur nicht Überweisung wurde zum Postulat, welches wir und die ALG betreffend 150 Millionen Franken Überschuss, unnötige Sparmassnahmen rückgängig machen, eingereicht hatten, gestellt. Leider wurde dieser Antrag mit 53:23 angenommen.
Zum Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung eines Ersatzneubaus der Durchgangsstation Steinhausen wurde eine sehr ausführliche Debatte geführt. Als Präsident der Hochbaukommission fasste ich den Bericht der Kommission zusammen. Ich zeigte auf, dass mit diesem Planungskredit noch nicht gebaut wird, sondern dass damit die Baudirektion die entsprechende Planung mit einem genauen Baubudget erarbeiten kann. Trotz diesem Hinweis entwickelte sich eine teilweise «gehässige» Debatte über die Asylpolitik. Alle (ausser einer Fraktion) waren sich bewusst, dass es eine neue Durchgangsstation braucht. Nach fast 30 Jahren Lebensdauer ist auch das beste Provisorium nicht mehr brauchbar. Da aber der Gemeinderat Steinhausen mit einer allfälligen Erweiterung nur bedingt einverstanden ist, entwickelte sich ein Hin und Her betreffend was hat die Direktion des Innern, die Baudirektion und der GR Steinhausen gesagt und gemeint. Insbesondere wer die Entscheidungshoheit hat, einen Notstand zu bestimmen. Die Steinhauser Kantonsräte argumentierten auf alle möglichen Ebenen, stellten auch zusätzliche Anträge. Auch die Staatswirtschaftskommission formulierte zusätzliche Fragen und wollte den Planungskredit einschränken, so dass die nötigen Kosten für die Bewilligungen erst mit dem Baukredit bewilligt würden. Es wurde auch der Vorwurf erhoben, dass Steinhausen mit der Durchgangsstation zusätzliche hohe Schulkosten hätte. Der Direktor des Innern konnte aber mit den aktuellsten Zahlen aufwarten. So lebten am 28. August 2019 10 Kinder in der Durchgangsstation, davon besuchen 2 Kinder den Kindergarten in Steinhausen und drei gehen in Zug in die Klasse für Asylbewerbende, welche von allen Gemeinden finanziert wird.
Eintreten wird mit 58:18 beschlossen. Den Antrag, das Geschäft zu sistieren, damit allfällige «offene Fragen» geklärt werden könnten wird mit 49:22 abgelehnt. Dies ist auch richtig so, denn der Gemeinderat hat sich schriftlich mit einigen Zusatzforderungen einverstanden erklärt, dass die Durchgangsstation für 150 Personen gebaut werden kann, welche in Notsituationen auf maximal 250 erweitert werden könnte.
Folgende Anträge wurden gestellt:
- Planungskredit von 1.5 Mio. Franken
- Planungskredit von max. 1.78 Mio. Franken
- Planungskredit von 1.78 Mio. Franken
- Abstimmung: 1.78 Mio. vs. max. 1.78 Mio. 23:52
- Abstimmung: 1.5 Mio. vs. max. 1.78 Mio. 32:43
Es wurde der Antrag gestellt, die max. 1.78 Mio. nur als Massenlager zu planen. Dieser Antrag wurde mit 55:18 klar abgelehnt.
Die STAWIKO stellte noch den Antrag, dass die Ausgaben für die Baueingabe erst nach der Bewilligung des Baukredites getätigt werden darf. Dies ist überhaupt nicht üblich und würde eine unnötige Verzögerung verursachen. Der Antrag wurde mit 45:28 abgelehnt.
Es wird eine zweite Lesung geben, ich bin gespannt, welche neuen Anträge auf diesen Zeitpunkt gestellt werden.
Die Erteilung von Mandaten an Politikerinnen und Politiker durch den Regierungsrat provozierte immer wieder zu Unmut. Aus diesem Grund reichten zwei Linke und ein Rechter eine Interpellation ein. Mit der Antwort war unsere Seite nicht wirklich einverstanden, es bestätigte unsere Vermutung, dass die linke Ratshälfte immer übergangen wird. Die Antwort zur Interpellation kann unter https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/1934?searchterm=2946.2#dok_8149 gelesen werden.
Folgende weitere Geschäfte wurden besprochen:
Motion betreffend systematische Erhebung und Hinterfragung aller Zahlungen an andere Kantone
Und folgende weiteren Vorstösse wurden eingereicht:
Postulat betreffend stufenlose Unterführung Brüggli (Zug, Campingplatz)
Interpellation betreffend Förderung des Veloverkehrs für Arbeits- und Schulweg
Interpellation betreffend kantonaler Arbeitsplatz im 21. Jahrhundert
Interpellation betreffend Aushub – Deponien im Kanton Zug
Interpellation betreffend Vorhaben Richtplanfestsetzung Kiesabbau Hatwil-Hubletzen
Weiter wurden folgende Geschäfte an vorberatende Kommissionen zugewiesen:
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und Beitritt zu Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
- Konkordatskommission
Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans (L11 Gebiete für Erholung und Sport; V 2 Nationalstrasse; V 3 Kantonsstrassen; V 6 Busverkehr/Feinverteiler, u.a. auf Eigentrassee; V 9 Radverkehr; V 10 Kantonales Wanderwegnetz; V 12 Prioritäten bei den Verkehrsvorhaben; E 15 Energie)
- Kommission für Raum Umwelt Verkehr
Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme vom mehrjährigen Leistungsauftrag 2020-2023 für die Fachhochschule Zentralschweiz (Hochschule Luzern)
- Kommission für Gesundheit und Soziales
Die genauen Abstimmungsergebnisse und wer wie abgestimmt hat können unter https://www.zg.ch/behoerden/kr/abstimmungsergebnisse-kantonsrat angeschaut werden.