Wahlen, Rechnung und Fasnacht. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 29. Juni 2018

1. Juli 2018

Zum Beginn der Kantonsratssitzung mussten Wahlen durchgeführt werden. Ende Jahr ist auch gleichzeitig das Legislaturende. Die beiden Stelleninhaberinnen der Ombudsstelle und Datenschutzstelle teilten frühzeitig mit, dass sie für keine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen. Die engere Justizprüfungskommission schrieb die beiden Stellen (inkl. Stellvertretung bei der Ombudsstelle) aus und führte die Vorstellungsgespräche. Die zwei Zweierteams (Ombudsstelle) und zwei Personen für die Datenschutzstelle konnten sich auch bei den Fraktionssitzungen den Parteien präsentieren.
Die Wahl des Landschreibers war weniger umstritten resp. musste nicht ausgeschrieben werden, da Tobias Moser, unser jetziger Landschreiber weiter machen will. Er wurde mit 65 von 73 Stimmen sehr gut gewählt. Ich habe Tobias immer als sehr umsichtigen und zuvorkommenden Landschreiber erlebt und freue mich auf weitere vier Jahr gute Zusammenarbeit.

Zur Ombudsfrau wurde Frau Bernadette Zürcher, wohnhaft in Jona und Markus Vanza von Emmen, als Stellvertreter gewählt. Frau Zürcher erhielt 50 Stimmen (von 73). Ihre Berufserfahrung hat sie als Juristin in verschiedensten Bereichen gesammelt. Auch das Amt als Ombudsfrau kennt sie seit einiger Zeit, da sie die Ombudsfrau in Rapperswil-Jona ist. Markus Vanza ist Gemeindeschreiber in Hohenrain. Er wurde mit 46 Stimmen gewählt. Er verfügt über Mediationserfahrung und ist auch ausgebildeter Supervisor.
Als Datenschützerin wurde mit 33 Stimmen Yvonne Bettina Jöhri gewählt. Philip Glass, ihr Gegenkandidat erhielt 30 Stimmen, eine Stimme ging an Stefan Thöni.
Frau Jöhri hat ebenfalls einen gut gefüllten juristischen Rucksack. Zusätzlich hat sie bereits wichtige Publikationen verfasst und war auch während einigen Jahren als Dozentin an der Uni Zürich tätig.

Der Geschäftsbericht 2017 ist ein Geschäft, welches der Kantonsrat zwingend behandeln muss. Der rund 350 Seiten starke Bericht zeigt die Arbeit der Regierung, der Verwaltung und der Gerichte auf. Selbstverständlich sind auch teilweise detailliert die Ausgaben und alle Einnahmen erfasst. Das Defizit für das Jahr 2017 beträgt 45.4 Mio. Franken. Budgetiert wurde ein Minus von 145.1 Mio. Franken. Das bessere Resultat wurde mit Sondereffekte und Ausgabendisziplin begründet.
Die Verwaltung und insbesondere die Angestellten haben nun einige Sparmassnahmen über sich ergehen lassen müssen. Ich denke, nun ist genug. Trotzdem «jammern» die bürgerlichen weiterhin, speziell darüber, dass der NFA auch in Zukunft ansteigen wird. Um diese Kosten zu decken gibt es für mich nur ein Mittel: Die Steuern sollen so angepasst werden, dass der NFA bezahlt werden kann. Die Staatswirtschaftskommission sorgt sich um die Gesundheit der Angestellten des Kantons, wenn diese ihre Ferien nicht beziehen und zu viele Überstunden leisten müssen. Da muss sich das Parlament aber selber an der Nase nehmen und nicht ständig neue Forderungen der Einschränkungen stellen.
Im Detail wurden der Direktion des Innern, resp. der KESB 12 Fragen gestellt. Auch zur Arbeit des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie wurden zwei Fragen gestellt. Die SP fragte die Direktorin des Innern, was und wie das Amt für Wald und Wild im Umgang grosser Kolonien der Graugänse im Koller machen kann und darf. Wir befürchten, dass der Schilfbestand dort und am ganzen Uferbereich durch diese Tiere gefährdet werden könnte. Gemäss Antwort wurde dem Kanton Zug erlaubt, eine Regulierung durch entnahmen von Eiern bis zu einem gezielten Abschuss durchzuführen.
Die Volkswirtschaftsdirektion beantwortete die Frage, ob der Kanton Zug auch vom Postautoskandal betroffen ist. Da die genauen Zahlen noch nicht vorliegen, aber ein Verjährungsverzicht unterzeichnet wurde, können die detaillierten Zahlen erfasst werden und dann die nötigen Schritte eingeleitet werden. Auf dem Kantonsgebiet fahren vier Postautolinien, jedoch mit wenigen Haltestellen. Ein ähnlicher Skandal bei der ZVB kann nicht stattfinden, da andere Voraussetzungen bestehen.
Der Baudirektor erläuterte was betreffend Hochspannungsleitung durch den Kanton Zug unternommen wurde. Der Rat bewilligte im Jahr 2014 einen Kredit von einer Mio. Franken, damit diese Leitung in den Boden verlegt werden könnte. In der Zwischenzeit hat sich vieles verändert. So sind die Kosten für die Erdverlegung nicht mehr so viel teurer als die Freileitung. Im Frühling 2019 soll dann der Kantonsrat die entsprechende Richtplananpassung machen, welche die Voraussetzung ist, dass die Planung für die Erdverlegung angegangen werden kann.
Weitere Fragen wurden gestellt:

  • zur Dienststelle häusliche Gewalt und Präventionsarbeit, da musste die Polizei 400 mal im 2017 ausrücken
  • Reservestock im Gebäude Verbraucherschutz in Steinhause, was geschieht damit
  • Vermehrte Radarkontrollen auf den Zugerstrassen
  • Wie weiter mit dem ZFA und wie werden die Gemeinden eingebunden

Schlussendlich werden die Anträge der Regierung ohne Gegenantrag stillschweigend genehmigt.

Noch einmal viel zu diskutieren gab der kantonale Richtplan 16/3 (Kapitel Grundzüge der räumlichen Entwicklung, Siedlung, Landschaft, Verkehr), da wir mit diesem Geschäft an der letzten Kantonsratssitzung nicht fertig wurden.
Die Gemeindepräsidentenkonferenz verschickte allen Kantonsrätinnen und Kantonsräte ein Schreiben, in welchem sie das Parlament bitten, auf den Entscheid G 2.2. zurück zu kommen. Der Rat strich aus diesem Artikel den Satz: «die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung können durch Verdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes überschritten werden». Für uns heisst das, dass zwar Höchstzahlen des Wachstums definiert werden, diese nach Belieben aber überschritten werden können. Der Baudirektor zeigte auf, dass es wichtig sei, die Wachstumszahlen zu definieren und gleichzeitig die Möglichkeit der Überschreitung zuzulassen, denn sonst könnten Gemeinden benachteiligt werden. Ich machte darauf aufmerksam, dass keine verbindliche Planung (Verkehr, Spital, Langzeitpflege, Schulen) gemacht werden kann, wenn die Zahlen einfach so überschritten werden können.
G 8.4. Koordination mit dem Kanton Luzern, da soll die Aussage, „die NEAT-Linienführung Litti – Talkessel Schwyz“ gestrichen werden. Es wird der Antrag gestellt, dies nicht zu streichen. Ich denke es ist richtig, wenn weiterhin diese Aussage im Richtplan steht. Wir haben gerade bei der Hochspannungsleitung gesehen, dass dank den Aussagen im Richtplan es nun möglich wird, eine Erdverlegung zu realisieren.
Unter G 9.2. wird gefordert, dass in der Stadtlandschaft die Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs sowie des Velo- und Fussverkehrs gefördert wird, gestrichen wird.
Auch wird darüber diskutiert, ob in der Landwirtschaft der Ortsbildschutz «stark zu gewichten» oder nur «zu berücksichtigen» ist.
Beim Siedlungsgebiet wurde der Antrag gestellt, dass die 10 Hektaren (Arrondierungen) nicht zusätzlich frei gegeben werden soll. Ich unterstütze diese Streichung, dafür bin ich bei der Frage ob im S 1.1.7 ein weiterer Punkt aufgenommen wird (c: die Verfügbarkeit von Industrie- und Gewerbeflächen). Auch dem Lärmschutz entlang der Autobahn von der Blegikurve bis zur Ausfahrt Sihlbrugg stimme ich zu, mit dem Wissen, dass dafür der Bund zuständig ist.

Die SP Interpellation betreffend kein Rassismus – auch nicht an der Fasnacht, einem wichtigen Kulturgut löst eine sehr kontroverse Diskussion aus. Einzelne Vertreter gebrauchen die Worte, welche den Interpellationshintergrund war, absichtlich mehrfach in ihrem Votum. Auch weitere, aus meiner Sicht unangepasste Aussagen, bewogen mich, ein spontanes Votum zu halten. So wurde gesagt, dass die SP diesen Vorstoss nur für die Medienpräsenz gemacht hätte; dass die Linke an der Deutung resp. Verwendung von Worten verantwortlich sei; die Sprache nichts mit der inneren Haltung zu tun hätte und wir mit unserer Ideologie immer alles ins Negative ziehen würden.

So stimmte ich ab:
Geschäftsbericht: keine anderslautende Anträge, deshalb keine Abstimmung
Zwischenbericht zu den per Ende März 2018 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen.
Antrag Motion betreffend einheitliche Einbürgerungskriterien im Kanton Zug als nicht erledigt abzuschreiben:

  • Nein; 46:20 wird sie nicht abgeschrieben

Antrag Motion betreffend Schaffung eines kantonalen Jugendparlamentes nicht als erledigt abzuschreiben:

  • Ja; 41:25 nicht abgeschrieben.

Anpassung des kantonalen Richtplans

  • Rückkommensantrag: Nein; 39:23 wird nochmals auf G 2.2. zurückgekommen
  • Antrag Fassung RR (mit der Ergänzung, dass die Höchstzahlen überschritten werden können) vs. ohne diesen Satz: ich bin für ohne »Hintertür»: 41:23 wird die Ergänzung wieder aufgenommen.
  • Antrag 2. Lesung für diese Artikel: Nein; 24:41 angelehnt
  • Antrag Rückweisung an RR für weitere Abklärungen: Nein; 10:51 abgelehnt
  • Antrag ganzer Artikel streichen: Nein; 13:49 abgelehnt.
  • G 8.4. Koordinationsauftrag betreffend NEAT streichen: Nein; 2:53 wird nicht gestrichen.
  • G 9.2. Stadtlandschaften sollen öV, Velo- und Fussverkehr nicht gefördert werden: Nein; 17:40 wird weiterhin gefördert.
  • G 9.4. Landwirtschaft: Ortsbildschutz stark gewichten: Ja; 18:37 wird nur berücksichtigt.
  • S 1.1.1. Siedlungsgebiet können maximal 10 Hektaren erweitert werden (Arrondierungen), Antrag ohne diesen Zusatz: Ja; 13:47 abgelehnt.
  • S 1.1.7.
  • C: – die Verfügbarkeit von Industrie- und Gewerbeflächen aufzuzeigen: Ja; 62:0 angenommen.
  • L 11.3 Lorzenebene: der nötige Schallschutz (in Zusammenarbeit mit dem Bund) wird gewährleistet: Ja; 33:24 angenommen

Schlussabstimmung: Ja; 34:28 angenommen.