Zuger Notizen von Kantonsrat Alois Gössi. Bericht aus der Kantonsratssitzung vom 23. Mai 2024
Fehlende
Erfahrung und Routine gibt es bei den Friedensrichtern in den bevölkerungsmässig kleineren Zuger Gemeinden und dies insbesondere bei den stellvertretenden Friedensrichtern. Ein Zusammenschluss von zwei Gemeinden für einen gemeinsamen Friedensrichter und Friedensrichterstellvertreter ist möglich, aber da es nur einen gemeinsamen Wahlkreis gäbe, wäre nicht sichergestellt, dass beide Gemeinden einen Friedensrichter oder Friedensrichterstellvertreter haben.
Es müsste ein Abstrich bei der Gemeindesouveränität erfolgen. Diese Form der Zusammenarbeit kam deshalb bei uns im Kanton Zug noch nie zum Zuge. Der Kantonsrat hat nun ermöglicht, dass sich Friedensrichter von zwei Gemeinden gegenseitig stellvertreten können. So könnte (theoretisch) der Friedensrichter von Oberägeri als Friedensrichterstellvertreter in Unterägeri wirken und umgekehrt, die Gemeindesouveränität bliebe so gewahrt. Umstritten war, wer den Grundsatzentscheid für eine solche Form der Zusammenarbeit genehmigen muss: der Gemeinderat (Exekutive) oder die Gemeindeversammlung (Legislative). Mehrheitlich wurde dieser Kompetenz der Gemeindeversammlung übertragt. Für mich war klar, nimmt man der Legislative demokratische Rechte weg, in diesem Fall die Wahl eines Friedensrichterstellvertreters, soll die Legislative auch selbst entscheiden.
Eine
unschöne Geschichte gab es beim Zuger Verwaltungsgericht. Aus dem Bericht der Justizprüfungskommission (JPK). «Ein Mitglied des Verwaltungsgerichtes legte im Jahr 2022 sein Amt nieder infolge der Verlegung aus dem Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug. In der Folge waren einige Verfahren einer Revision zu unterziehen, da das Mitglied die Verlegung seiner persönlichen Papiere und damit das Erlöschen des politischen Wohnsitzes erst einige Monate nachher mitgeteilt hatte und demgemäss das Verwaltungsgericht gestützt auf die Gesetzeslage und die Praxis zum Schluss kam, dass es in diesem Fällen nicht mehr ordentlich besetzt gewesen war.». Einen solcher Fall beim Zuger Verwaltungsgericht ist mir auf jeden Fall noch nicht bekannt. Mit der nun beschlossenen Änderung, sie war unbestritten, besteht nun auch Rechtssicherheit in diesem Bereich. Ich habe dieser Änderung auch zugestimmt, dies aber im Wissen darum, dass das effektive Handeln in einem solchen Falle relevant sein wird und nicht diese Gesetzesänderung!
Das Spezielle
Kantonsrat L. Franzini: «Ich weiss nicht, was ich gesagt habe» zu einem Teil einer vorherigen Aussage, die etwa 5 Minuten früher erfolgte.
Kantonsratspräsident K. Nussbaumer: «Kantonsrat P. Brunner, sie haben das Wort. Kurz!» wegen dem baldigen Beginn der Fraktionsausflüge. Dies auch im Wissen darum, dass die Voten von KR P. Brunner in der Regel nicht die kürzesten sind!
Unser Fraktionsausflug führte uns nach dem gemeinsamen Mittagessen im Podium 41 zur Direktion des Innern. Uns wurde das «Asylwesen» nähergebracht. Wer macht was wo und ist für was zuständig und wo sind die Probleme bei uns im Kanton Zug. Meine für mich wichtigsten Erkenntnisse daraus waren:
- Zuständig bei uns im Kanton Zug ist der Kanton und nicht die Gemeinden (mit sehr wenigen Ausnahmen wie z.B. die Beschulung) (wobei diese Änderung der Zuständigkeiten habe ich als KR vor längerer Zeit auch mitbeschlossen!).
- Der Kantonsrat hat für das Budget 2024 beim Sozialen Dienst Asyl viele zusätzliche Stellen beschlossen, aber massiv weniger als beim Regierungsrat resp. beim Kantonsrat gefordert wurde. Die fehlenden Stellen werden jetzt mit befristeten Arbeitsverträgen überbrückt. Dies bedeutet einerseits massiv grösseren administrativen Mehraufwand der Sozialen Dienste Asyl und ist für die nötige Zusammenarbeit zwischen «internen» und «externen» Personen auch nicht gerade förderlich.
- Es gibt 3 Eskalationsstufen bei fehlenden Plätzen für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich. Die erste Stufe mit der Verdichtung von Räumen (z.B. mehr Betten in einem Zimmer) geht langsam dem Ende entgegen. Die dritten Eskalationsstufe, der Überweisung der Asylbewerber direkt in die Zuständigkeit der Einwohnergemeinden zu geben, ist absehbar (noch nicht heute oder morgen!), wenn es nicht gelingen wird, wegfallende Plätze, dies droht z.B. beim alten Kantonsspital mit aktuell rund 500 untergebrachten Personen aus dem Asylbereich, komplett oder noch lieber mit mehr Plätzen zu ersetzen. Der Bedarf wird mit 150 zusätzlichen Betten/pro Jahr hochgerechnet.
- Wir besuchten noch die UMAs (unbegleiteten Kinder im Asylverfahren) im alten Kantonsspital. Die Unterkünfte sind einfach (einige würden sagen spartanisch), zweckmässig und sauber eingerichtet. Diese UMAs sind ein «People Business». Es gibt eine Betreuung von 3:1, also eine sehr enge Begleitung. Aber uns wurde ausgeführt, und dies glaube ich auch, dass sich dies lohnt, da praktisch alle UMAs in der Schweiz bleiben werden. Es wird jetzt «investiert», damit diese UMA’s innerhalb von einigen Jahren ein eigenes, auch finanziell gesehen, Leben führen können.
Mein heutiges Abstimmungsverhalten
- Überweisung der Motion von Luzian Franzini, Ronahi Yener und Fabienne Michel betreffend die Überprüfung und Suspendierung der kantonalen Finanzierung von Diözesanbischof und Domherren im Kanton Zug Änderung des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)
- Für eine Überweisung (mit 35:37 angenommen (es braucht ein 2/3 Quorum für eine Nichtüberweisung))
- Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege im Hinblick auf neue Stellvertretungs- und Zusammenschlussmöglichkeiten für die gemeindlichen Friedensrichterämter
- Wer ist zuständig für den Grundsatz-Entscheid der gegenseitigen Stellvertretung bei den Friedensrichtern: der Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung
- Für die Zuständigkeit Gemeindeversammlung (mit 52:18 Stimmen für die Zuständigkeit Gemeindeversammlung)
- Wer ist zuständig für den Grundsatz-Entscheid der gegenseitigen Stellvertretung bei den Friedensrichtern: der Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung
- Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zuger Zivil- und Strafrechtspflege (GOG)
- Das Obergericht besteht aus sieben Mitgliedern, bei teilweiser Besetzung mit Teilämtern aus höchstens neun Mitgliedern und vier oder sechs Ersatzmitgliedern
- Für sechs Ersatzmitglieder (mit 53:17 für sechs Ersatzmitglieder)
- Das Obergericht besteht aus sieben Mitgliedern, bei teilweiser Besetzung mit Teilämtern aus höchstens neun Mitgliedern und vier oder sechs Ersatzmitgliedern
- Postulat von Ivo Egger, Klemens Iten, Beat Iten, Stefan Moos, Manuela Käch, Barbara Gysel, Pirmin Andermatt und Thomas Gander betreffend Windenergie im Richtplan
- Dreifachabstimmung
- Erheblicherklärung: Ja (18 Stimmen)
- Teilerheblicherklärung: 36 Stimmen
- Nichterheblicherklärung: 17 Stimmen
- Es gibt eine Teilerheblicherklärung zu diesem Postulat, da das absolute Mehr erreicht wurde.
- Dreifachabstimmung
- Postulat von Simon Leuenberger betreffend Einführung einer obligatorischen Sicherheitsveranstaltung über den Bevölkerungsschutz für junge Schweizerinnen, Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zug
- Erheblicherklärung: 39 Stimmen
- Nichterheblicherklärung: 16 Stimmen
- Teilerheblicherklärung: Ja (16 Stimmen)
- Es gibt eine Erheblicherklärung zu diesem Postulat, da das absolute Mehr erreicht wurde.