Richterwahlen, Kantonalbank und erste Debatte zum Denkmalschutzgesetz. Kantonsratssitzung vom 27. Sept. 2018

30. September 2018

Bericht zur Kantonsratssitzung vom 27. September 2018

Der Kantonsrat traf sich für eine Halbtagessitzung, da am Nachmittag der traditionelle Kantonsratsausflug geplant war. Diese Ausflüge führen jeweils in die Gemeinde der Präsidentin resp. des Präsidenten. Angekündigt war der Besuch der Buonaser Halbinsel auf welcher sich das Roche Forum befindet. Bei schönstem Wetter konnten wir im Schlosspark das Mittagessen einnehmen. Anschliessend wurden wir sehr kompetent durch den Park geführt. Wir erfuhren viel über Geschichte, Natur und gezielte Nutzung von Kräutern, Gemüse und Blumen.

Zuerst war aber noch ein Teil der Traktandenliste abzuarbeiten. Bei der Gültigkeitserklärung der Ersatzrichter beantragte die Regierung, den Vorschlag der Alternativen nicht zu genehmigen. Die Begründung dazu war, dass die Ausbildung des Kandidaten nicht gleichwertig mit den Anforderungen für einen Richter sei. Dies ist die Voraussetzung um überhaupt ein solches Amt ausführen zu können (Gerichtsorganisationsgesetz GOG). Wie weit hier die Verantwortung der Parteien besteht, frühzeitig auf die nötigen Anforderungen für kandidierende Personen hinzuweisen, ist immer wieder umstritten.
Unbestritten war die Bestätigung der anderen 44 Richterinnen und Richter der verschiedenen Gerichte.

Das Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) war in die Jahre gekommen (1973) und musste/sollte angepasst werden, da die heutigen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt sind. Die folgenden fünf Punkte lösten eine teilweise kontroverse Diskussion aus: Staatsgarantie, Modell der Abgeltung für diese Staatsgarantie, Aktienanteil des Kantons, Lohnentschädigung der Geschäftsleitung und
Quorum der Generalversammlung um die Gesetzesänderungen des Kantonsrates zuzustimmen.

Anschliessen verblieb noch knapp eine Stunde, um die Eintretensdebatte zur Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) zu führen. Als Mitglied der Kommissionsminderheit verfassten wir einen entsprechenden Bericht. Mit den Vorschlägen der vorberatenden Kommission (vK) kann ich gar nicht leben. Die ganze Revision führt zur Zerstörung unserer möglichen Denkmäler, einfach um den Eigentümern möglichst alle Schranken aus dem Weg zu räumen, so dass sie sich der Gewinnmaximierung widmen können. In meinem kurzen Eintretensvotum zeige ich auf, dass wenn die Kadenz der Gesetzesrevisionen beim Denkmalschutz so weiter geht, wir schon bald die Zuger Altstadt als Ballenberg.