Rechenschaftsberichte und Bevölkerungsschutz. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 4. Juli 2019

5. Juli 2019

Heute wird es nicht so heiss wie am letzten Donnerstag, dies nicht nur, weil es draussen «kühler» ist, sondern auch weil Kühlgeräte in den Saal gestellt wurden. Der Staatskanzlei dafür einen herzlichen Dank schön!

Rechenschaftsbericht Obergericht
Die JPK (Justizprüfungskommission) interpretiert die Arbeitsleistung der Gerichte als teilweiser Hinweis, dass noch «Luft nach oben» vorhanden sein könnte. Der Präsident erklärt in seinem Votum, dass das Feuer der einzelnen Institutionen bei den Visitationen spürbar sei. Damit dieses Feuer weiterhin brennen kann, bin ich klar der Meinung, dass auch die nötigen Ressourcen (Personal und Infrastruktur) zur Verfügung stehen müssen.
Es wäre absolut schade, wenn die sehr gute hohe Qualität der Zuger Justiz wegen Sparideen verloren gehen würde. Der Kanton Zug verfügt über eine sehr gute Justiz.
Ich stelle dem Obergerichtspräsidenten zwei Fragen, welche er mir in seinem Votum auch beantwortet. Im 2018 verfügte Zuger Gerichte 11 Landesverweise. Dabei wurde bei keinem die Härtefallklausel angewendet. Heisst das, dass der Kanton Zug eine härtere Justiz hat? Der Obergerichtspräsident erklärt, dass es genaue Vorgaben betreffend die Anwendung dieser Klausel bestehe und sie sich selbstverständlich daranhalten würden. Weiter fragte ich, ob der Kanton Zug krimineller sei als andere vergleichbare Kantone. Dies aus der Überlegung, dass die Staatsanwaltschaft rund 10’808 Verfahren eröffnen musste. Es ist mir auch bewusst, dass nicht bei allen Verfahren eine Straftat der Grund der Eröffnung ist. Im Kanton Zug werden auf 1’000 Einwohner rund 34 Straftaten begangen. Schweizer Durchschnitt liegt bei 51. Also liegt er Kanton Zug weit unter dem Durchschnitt.
Eintreten ist unbestritten und es werden keine Anträge in der Detailberatung gestellt.

Rechenschaftsbericht Verwaltungsgericht
Das Arbeitsklima wird, verglichen zu früheren Jahren, als sehr gut geschildert. Die Arbeitsbelastung ist weiterhin hoch, es konnten jedoch Pendenzen reduziert werden.

Rechenschaftsbericht Ombudsstelle
In meinem Votum zeige ich auf, dass der Wunsch der Ombudsstelle, vermehrt Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können, sinnvoll und nötig ist. Wie sollen sich Personen dort melden, wenn sie nicht wissen, dass es eine solche Stelle gibt. Die SP Fraktion wird im Winter bei der Budgetierung darauf schauen.
Es wird kein Antrag gestellt, der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Rechenschaftsbericht Datenschutzstelle
Frau Jöhri erklärt, dass sie eine sehr gut organisierte Stelle antreten konnte. Es freue sie sehr, im Kanton, welcher als Crypto Valley bezeichnet wird, arbeiten zu dürfen.
Kein Antrag, keine weiteren Wortmeldungen.

Rechenschaftsbericht KESB
Ich zeige auf, dass die KESB und das Mandatsführungszentrum gute bis sehr gute Arbeit geleistet hat. Die STAWIKO fordert den Regierungsrat auf, die Personalunion Präsidium KESB und Amtsleitung KES zu prüfen. In meinem Votum habe ich gesagt, zu «trennen», was aber nicht präzis war. Weiter fordern wir, dass weiterhin gute Arbeit nur geleistet werden kann, wenn auch die entsprechenden Ressourcen bewilligt werden. Der Direktor des Innern erklärt, dass er und die Verwaltung die nötigen Schritte eingeleitet hätten und der Kantonsrat das erweiterte Budget für das Jahr 2020 dann genehmigen muss.

Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (BevSG)
Ich arbeitete für die SP mit Drin Alaj in dieser Kommission mit, da wir als Sicherheitschefs für die entsprechende Umsetzung verantwortlich werden.
Bei der Eintretensdebatte wird bereits dargestellt, dass das Gesetz nötig ist. Auch die Diskussion, ob es eine Verordnung braucht oder nicht, wird ausführlich besprochen. Ein wichtiger Punkt im neuen Gesetz sind die Nachfolge nach einer Notfallsituation, so dass Gemeinderat oder Regierungsrat als Gremium in einer Krise weiterhin entscheidungsfähig bleiben kann.
Die Abstimmung zum Eintreten ist dann aber klar: 61 ja:9 nein

Detailberatung:

  • § 3 f Ergänzung der Kommission …auf die Bevölkerung auswirkt oder «auswirken wird»… Hier würde es darum gehen, dass auch Notsituationen oder Ereignisse, welche absehbar wären, angepackt werden könnten. Der Rat lehnt diesen Antrag der Kommission aber mit 55 zu 16 ab.
  • § 5 Abs.1 Hier geht es darum, dass nicht nur Hilfeleistungen gemacht werden müssen, sondern auch Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag «Ressourcen» zu streichen wird mit 57:16 abgelehnt.
  • § 9 Pflicht zur Amtsausübung

Es wird der Antrag gestellt, den ganzen Artikel zu streichen. Hier geht darum, dass die Pflicht besteht ein Amt zu übernehmen. Denn es kann in einer Notlage nicht sein, dass Leute zuerst gesucht werden müssten. Dieser Antrag wird mit 58:14 abgelehnt.

§ 21 Abs. 4 (Gemeinden können ihre Führungsstäbe zusammenlegen). Auch hier wird der Antrag auf streichen gestellt. Ich unterstütze diesen Antrag nicht, da es ja den Gemeinden freistehen würde, ob sie dies möchten oder nicht. Der Antrag wird mit 53:17 angenommen.

  • § 28 Abs. 1 Die Durchführungen von Übungen müssen innert 5-7 Jahre gemacht werden. Aus finanziellen Gründen dürfen solche wichtigen Übungen nicht verhindert werden. Es braucht eine Verbindlichkeit, was die Regierung nicht will. Der Antrag der Kommission wird mit 69:1 angenommen.
  • § 32 geschütztes Spital. Zurzeit ist das geschützte Spital in Baar gar nicht betriebsfähig und könnte nur unter sehr grossen finanziellen Aufwendungen eingerichtet werden. Aus diesem Grund unterstütze ich den Antrag, dass «der Regierungsrat ordnet die Inbetriebnahme eines oder mehreren geschützten Spitäler an». Dieser Antrag wir entgegen der Meinung des RR mit 48:21 angenommen.
  • § 44 Strafbestimmungen: Hier geht es darum, dass bestraft werden kann, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig dem Gesetz zuwiderhandelt. Es wird der Antrag gestellt «fahrlässig» zu streichen. Ein weiterer Antrag wird gestellt: «in leichten Fällen kann auf eine Strafe verzichtet werden». Es wird eine ausführliche Diskussion geführt, was es bedeutet und was fahrlässig vs. vorsätzlich bedeutet. Die Juristen im Parlament haben da ganz unterschiedliche Interpretationen.

Antrag «fahrlässig» streichen: 55:21 abgelehnt

Antrag Ergänzung: 49:27 angenommen

Damit ist die erste Lesung beendet und es wird eine zweite Lesung geben.

Interpellation betreffend Beitrag aus dem Lotteriefonds an den WWF Schweiz, den WWF Kanton Zug oder anderen Sektionen
Anhand von Medienberichte wird die Beweggründe der Interpellation eingereicht und begründet. Selbstverständlich sind die Auswüchse des WWF überhaupt nicht tolerierbar. Aber damit eine Angriffsseite auf die Linke auszuführen ist auch nicht richtig.
Barbara Gysel zeigt auf, dass sie jede Menschenrechtsverletzung verurteilt. Sie ist auch dafür, dass die geforderte Konzernverantwortungsinitiative auch für NOG gelten soll. Das gleiche verlangt sie, dass dann die Interpellanten diese Initiative auch unterstützen, dies wäre nichts als logisch. Aus diesem Grund unterstützen wir die Antwort des Regierungsrates und sind froh, dass diese Fragen durch die Interpellanten gestellt wurden.

Motion betreffend Kostenübernahme der logopädischen Therapie bei Jugendlichen
Die Regierung beantragt, die Motion erheblich zu erklären, was im Sinne der Motionärinnen ist und so ergibt sich keine Diskussion.

Postulat betreffend Teilnahme an den Kantonsratssitzungen bei Mutterschaft
Wir unterstützen den Antrag der Regierung das Postulat nicht erheblich zu erklären, wenn sie gleichzeitig eine Standesinitiative, welche durch den KR eingereicht wird schnell beim Bund einzureichen. Die Ratsrechte findet, dass der Mutterschaftsschutz nicht aufgelöst oder aufgeweicht werden dürfe. Dies ist aber überhaupt nicht der Diskussionspunkt. Es geht darum, dass sie als gewählte Parlamentarierinnen ihren Auftrag während der Mutterschaftspause nicht wahrnehmen können. Die Parlamentarierinnen (und Parlamentarier) sind ja auch nicht angestellte des Staates und damit ist die Entschädigung auch kein Nebenerwerb.

Postulat betreffend einer markanten Steigerung der Anzahl Klassen am Kurzzeitgymnasium im Kanton Zug
Die ALG will mehr Klassen im Kurzzeitgymnasium, damit mehr Kinder zuerst in die Sek. I gehen und so evtl. auch eine Berufsausbildung für ihr Laufbahn wählen. So würden nur diejenigen Jugendlichen am Gymnasium starten, welche wirklich diesen Weg gehen wollen.
Wir sind der Meinung, dass das Bildungssystem der Schweiz sehr gut aufgestellt ist und es dadurch eigentlich keine grossen Anpassungen braucht. Leider ist das Wissen über dieses Bildungssystem bei Eltern immer noch zu oft unklar. Der Druck auf das Langzeitgymnasium im Kanton Zug wird auch in Zukunft hoch bleiben. Einen «Numerus clausus» ist aus unserer Sicht nicht Zielführend. Dass das Gewerbe auch gute Lehrlinge benötigt ist ebenfalls wichtig. Hier braucht es noch Denkarbeit der Regierung und Verwaltung. Das Postulat wird mit 61:4 nicht erheblich erklärt.

Interpellation betreffend möglichen Standorten für die Erweiterung der Kantonsschule
Die Antwort des Regierungsrates wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Resultate der Abstimmungen können mit folgendem Link runtergeladen werden:

https://www.zg.ch/behoerden/kr/abstimmungsergebnisse-kantonsrat