Rechenschaft der Regierung und der Verwaltung, Sparpaket. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 30. Juni 2017

4. Juli 2017

Rechenschaftsbericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
Amtsübergabe und Einführung des neuen Verwaltungsgerichtspräsidenten erfolgte problemlos und gut. Dies hat auch die JPK (Justizprüfungskommission) festgestellt. Zusätzlich konnte die vakante Stelle aufgehoben werden, da die Arbeitslast geringer war. Der Verwaltungsgerichtspräsident zeigte jedoch auf, dass zwischen Richtern und Gerichtsschreibenden verschiedenste Spannungen und Ungereimtheiten bestehen würden. Er sei aber zuversichtlich, dass dies behoben werden können. In den letzten Jahren wurde davon noch nie berichtet, was doch erstaunt. Weiter erklärt er, dass der Generalsekretär des Verwaltungsgerichts nach der Visitation der JPK gekündigt habe. Die Gründe der Kündigung konnten geklärt werden, so dass der Generalsekretär seine Kündigung zurückgezogen habe.

Geschäftsbericht
Erneut ein Minus in der Rechnung, auch wenn dieses gegenüber dem Budget rund 78 Mio. tiefer ausgefallen ist. Die Fiskaleinnahmen haben erneut die Höhe (wie bis 2011) die Marke von über 700 Mio. Franken erreicht.Die Präsidentin der STAWIKO ärgert sich im Namen der Kommission (aber auch der meisten bürgerlichen Fraktionssprechenden) darüber, dass die kantonale Verwaltung nicht gewillt oder nicht fähig sei, die hohen Überzeit- und Feriensaldi abzubauen. Alle Stunden zusammen ergeben rund 59 Vollzeitstellen. Es erstaunt nicht wirklich, wurden doch laufend Stellen abgebaut oder nicht ersetzt und gleichzeitig neue Projekte angerissen. Wie soll dann die Arbeit erledigt werden? Da hat die STAWIKO schon ein relativ einfaches denken.
Der Kantonsrat hat auf den Geschäftsbericht gemäss Verfassung einzutreten und es gibt nur eine Lesung.
Es wird moniert, dass der Bericht zu wenig transparent sei und so würde es dem Parlament unmöglich, die Oberaufsicht wahrzunehmen. Als Beispiel wird die Betreuung von Asylbewerbenden aufgezeigt. Die Kosten für deren Betreuung und Integration gelten als gebundene Ausgaben, müssen also einfach bezahlt werden. Ein Kantonsrat findet, dass nicht ersichtlich sei, für was das Geld ausgegeben würde und wohin dies in Zukunft hinführen würde. Da hätte das Parlament keine Steuermöglichkeiten mehr. Auch wenn dieses Beispiel sehr ungeeignet ist, haben wir jetzt genau die Situation, welche die SP-Fraktion immer bemängelt hat, bevor Pragma eingeführt wurde. Aber die bürgerliche Mehrheit wollte dazumal diese Änderung. Die Regierung ist sich der unschönen Ausgangslage bewusst und will mit der STAWIKO den Ball aufnehmen und in einer Sondersitzung nötige Klärungen aufzeigen und Vorschläge einbringen.
In der Detailberatung werden div. Fragen zu den einzelnen Direktionen, welche von den entsprechenden Regierungsräten beantwortet werden, gestellt. Die Fragen wurden bereits einige Tage im Voraus den Regierungsräten gemailt, so dass diese die Abklärungen treffen können.
Bei der Förderung von Wohnraum erklärt der Volkswirtschaftsdirektor, dass in den letzten 4 Jahren im Durchschnitt rund 50 Wohnungen pro Jahr neu gefördert worden sind. Zusätzlich hätten noch einmal 50 Wohnungen eine Verlängerung der Förderung erhalten. Verglichen mit dem Bauvolumen (rund 1’000 Wohnungen pro Jahr) in Zug ist das mehr als bescheiden.
Eine weitere Frage betrifft die Staatshaftung. Im letzten Jahr gab es 23 solche Fälle, aber aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, in welchen Bereichen da der Staat haften musste. Der Sicherheitsdirektor erklärt, dass sich 8 Fälle bei der KESB ereignet haben und dies vor allem von privaten Beistände. Die Aussage des Sicherheitsdirektors, dass im Kanton Zug eine Terrorgefahr bestehen würde, warf ebenfalls eine Frage auf. Was unternimmt die Regierung dagegen? Sie seien in ständigem Kontakt zu den Bundesstellen. Weiter gebe es definierte Abläufe und Zuständigkeiten, so dass die Gefahr genau eingeschätzt werden könne und wenn nötig die entsprechenden Massnahmen umgesetzt werden könnten.
Zu unserer Frage betreffend Steuerhinterziehungen und Selbstanzeigen gibt der Finanzdirektor folgende Zahlen bekannt:
156 Selbstanzeigen (2016) mit einem Steuerertrag für die Gemeinden von CHF 2.6 Mio., für den Kanton 3.3 Mio. und den Bund 2.6 Mio. Die Zahlen liegen etwa im jährlichen Durchschnitt. Verglichen mit Zürich sei Zug im unteren Drittel. Im 2017 gab es bis jetzt bereits 87 Selbstanzeigen. Der Finanzdirektor interpretiert die tiefen Selbstanzeigen damit, dass der Steuerfuss des Kantons Zug genau richtig sei, was für mich jedoch eine saloppe Ansicht ist.
Es wird der Antrag gestellt, dass die Jahresrechnung der Gebäudeversicherung nicht genehmigt wird. Gemäss STAWIKO Bericht hätte die Gebäudeversicherung das Personalreglement des Kantons und weiter die Vorgaben der Anlagestrategie nicht eingehalten. Auch sei es bei Spesenabrechnungen zu Ungereimtheiten gekommen. Im Bericht wird aber nicht ausgewiesen, in welchem Umfang dies geschah. Da hätte die STAWIKO mehr Inhalt liefern müssen. Der Sicherheitsdirektor gibt die weiteren Details bekannt und es scheint, dass da viel Staub aufgewirbelt wurde für nicht relevante Punkte. Es scheint mir auch, dass da noch alte Rechnungen mit dem Geschäftsführer der Gebäudeversicherung eingelöst werden sollten.
Es wird aufgezeigt, dass dieser Antrag eigentlich nicht gestellt werden kann, da die Rechnung korrekt ist und dem Kantonsrat die Rechnung vorgelegt wird.

Die Anträge des RR werden von der STAWIKO unterstützt. Da im KR keine anderen Anträge gestellt werden, werden sie stillschweigend genehmigt. Als einzige Ausnahme wird die Rechnung der Gebäudeversicherung mit 29 (ich):34 bei 4 Enthaltungen nicht genehmigt. Was dies nun bedeutet, weiss jedoch niemand genau.

Finanzwesen – Sparpaket 2018 22 Gesetzesänderungen
Eintretensdebatte. Da alle Massnahmen bereits in der Diskussion zum Entlastungsprogramm 2 (EP 2, welches vom Volk abgelehnt wurde) geführt wurden und die Regierung nun die aus ihrer Sicht «unbestrittenen» Punkte aufgenommen hat, wurden die Diskussionen in der vorberatenden Kommission und der STAWIKO nicht kontrovers geführt.
Bereits nach dem Mittagessen findet die SVP, dass beim Staatspersonal gespart werden muss. Das ganze Lob welches den «chrampfenden» Mitarbeitenden am Morgen ausgesprochen wurde, ist bereits Vergangenheit. Die Aussage, dass nur ein schlanker Staat ein guter Staat sei, kann mit vollem Magen (auf Staatskosten) gut gemacht werden. Der Finanzdirektor gibt indirekt zu, dass im EP 2 unangepasste Massnahmen waren, denn er erklärt jetzt, dass mit dem neuen Sparpaket «die grössten Hunde» ausgemerzt worden seien.
Die Kostendeckung von 70% durch die beiden Schifffahrtsgesellschaften führte zu zwei Schreiben an das Parlament. Im ersten Brief meinten der beiden Verwaltungspräsidenten (VP), dass mit 70% Kostendeckung die Schifffahrt auf dem Aegerisee eingestellt und das Angebot auf dem Zugersee massiv reduziert werden müsste. Im zweiten Schreiben mit Unterschriften der zuständigen RR und der VP wurde eine ganz andere Aussage gemacht, da die Änderung nun mal 3 Jahre laufen soll, dann würde das ganze angeschaut. Kostenbeteiligung der Gemeinden und des Kantons betragen je 1.4 Mio. pro Jahr.
Es wird über einzelne Anträge abgestimmt, viele Gesetzesänderungen werden stillschweigend genehmigt (siehe Abstimmungsverhalten).

Postulat betreffend Kanton Zug als TiSA-freie Zone
Es geht darum, dass sich rund 50 Staaten regelmässig treffen und gemeinsam Vereinbarungen treffen, welche nicht öffentlich sind und auch nicht demokratisch legitimiert sind. So wird eine Liste erstellt, welche staatlichen Dienstleistungen in Zukunft nicht privatisiert werden. Neue oder nicht aufgeführte Angebote dürfen nicht mehr von der öffentlichen Hand angeboten werden. Dies in allen Bereichen wie Schule, Gesundheit, öV, Strom- Gas- und Wärmeverbund. Auch wenn eine TiSA-freie Zone nicht rechtsverbindlich ist, wäre es ein starkes Zeichen für den Kanton Zug.
Die Mehrheit will das nicht, denn es hätte sonst schon viele Vorstösse gegeben, die nichts bewirken. Ich zeige auf, dass aber alle Vorstösse zur NFA auch nichts bewirkt haben und trotzdem wurden viele eingereicht und an die Regierung überwiesen. Auch das Beispiel mit der Hochspannungsleitung durch den Kanton Zug zeigt auf, dass eine gewisse Hartnäckigkeit nötig ist. Damit konnte der Bund bewegt werden, sich auf eine Machbarkeitsstudie einzulassen.

 

So stimmte ich ab:

Sparpaket 18

  • 2720.2 Publikationsgesetz: keinen Antrag
  • 2720.3 Personalgesetz: keinen Antrag
  • 2720.4 Gerichtsorganisationsgesetz:
    Antrag § 25 Abs. 3 g (bei Verkehrsunfällen werden 4 Stunden/2 Stunden Arbeit der Polizei nicht in Rechnung gestellt).
    Eventualantrag 4 Stunden pro Mann.
    Antrag: Kosten werden derjenigen Personen verrechnet, welche die Situation verursacht haben (Schuldfrage).
    Antrag § 25 Abs. 3 Buchstabe g streichen.
    Abstimmung: Schuldfrage: 19:45; (nein)
    4 Stunden oder 2 Stunden (jeweils insgesamt): 26:40 für 4 Stunden (ich war für 2 Stunden)
    Streichen: 28:32 (2. Abstimmung, da Antrag nicht klar war) 30:35 abgelehnt (ich lehnte Streichung ab)
    Antrag 4 Stunden pro Mann: 34:32 (ich stimme nein)
    Antrag § 25 Abs.3 Buchstabe i zu streichen: (Personen im Rauschzustand im öffentlichen Raum müssen Kosten für die polizeiliche Arbeite bezahlen müssen): Nein; 15:50 abgelehnt
  • 2720.5 Schulgesetz (streichen der Kostenbeteiligung der Beratung gemeindlicher Lehrer/Lehrerinnen: Antrag nicht eintreten:
    Nichteintreten:  16:45 (ich war für nicht eintreten)
  • 2720.6 Schulgesetz: keinen Antrag
  • 2720.7 Berufsbildung: keine Anträge
  • 2720.8 kulturelles Leben (Kulturlastenausgleich): Antrag nicht eintreten: 14:48 (ich war für nicht eintreten)
  • 2720.9 Soforthilfe bei Katastrophen und Kriegen: keinen Antrag
  • 2720.10 Verwaltungsgebührentarif: Antrag nicht eintreten:( es geht um 2’000) 13:47 für eintreten (ich bin für eintreten)
  • 2720.11 Zuger Kantonalbank: Antrag auf nicht eintreten: 1:62 für eintreten (ich bin für eintreten)
  • 2720.12 Feuerschutz: keinen Antrag
  • 2720.13 Gewässergebührentarif: keinen Antrag
  • 2720.14 Strassenverkehr: keinen Antrag
  • 2720.15 Extrabusse: keinen Antrag
  • 2720.16 Binnenschifffahrt: Antrag nicht eintreten: 18:44 Antrag abgelehnt; ich stimme für Ablehnung.
  • 2720.17 Schifffahrt: Antrag § 2 geltendes Recht, also eine Kostendeckung von 60% (für beiden Gesellschaften zusammen) anstelle von 70%:5:60; für 70%
  • 2720.18 Ergänzungsleistungen: keinen Antrag
  • 2720.19 Prämienverbilligung: keinen Antrag
  • 2720.20 Sozialhilfegesetz: keinen Antrag
  • 2720.21 Landwirtschaft: keinen Antrag
  • 2720.22 Waldgesetz: keinen Antrag
  • 2720.23 Waldgesetz: keinen Antrag

Postulat betreffend Kanton Zug als TiSA-frei Zone:
Antrag RR nicht erheblich vs. Antrag ALG erheblich: 47:12 nicht erheblich, ich war für Erheblicherklärung.

Motion (von der SP) betreffend Realisierung Sonnenergiepotentials bei kantonalen Bauten und Anlagen. Antrag SVP nicht Überweisung. Abstimmung Ja; 49: 18 überwiesen

Motion betreffend Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses über die Unterstützung von Institutionen zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte (Fachstelle für Ausländerfragen). SVP will diese Motion an eine ad hoc Kommission und nicht wie üblich an den Regierungsrat überweisen. Antrag an den Regierungsrat, sonst nicht überweisen. An ad hoc vs. RR (ich RR) 18:50 an RR