Planungs- und Baugesetz (PBG) zum Zweiten: Wo soll die ZVB ihren Stützpunkt haben?

8. September 2018

Bericht zur Kantonsratssitzung vom 6. September 2018

Die Kantonsratssitzung vom 6. September 2018 wurde zusätzlich zu den bereits seit über einem Jahr geplanten, eingeschoben. Dies wurde nötig, damit die hängigen Geschäfte noch vor Jahresschluss unter Dach und Fach gebracht werden können.

Als aussergewöhnlich darf auf die zweite Auflage der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PGB) hingewiesen werden. Da hat die Verwaltung und die Regierung eine grosse Arbeit geleistet. Die Begründung liegt im Bundesgesetz. Falls der Kanton Zug bis Mai 2019 keine gültige Gesetzgebung hat, darf im Kanton kein Land Um- resp. neu eingezont werden. Wenn jedoch die Grundhaltung des Kantonsrates und der Bevölkerung angeschaut wird, wurde ja schon früher entschieden, dass kein Land mehr Eingezont werden soll. In die engen Hosen würde der Kanton bei der weiteren Planung für eine Kantonsschule in Cham kommen, denn da muss noch Landwirtschaftsland umgezont werden.

Die zweite Auflage der Teilrevision wurde mit einigen Anpassungen, welche auch von der Gemeindepräsidentenkonferenz gewünscht wurden, neu in den Mechanismus der Ratsdebatte eingespiesen. Die Haltungen der einzelnen Ratsmitglieder waren nicht abweichend von der ersten Meinung. So gibt es VertreterInnen, welche nur Bundesrecht umsetzen wollen sowie Andere, welche klar höhere Abgaben auf Um- und Neueinzonungsgwinne verlangen. Ich denke, es ist richtig, dass wen jemand ohne sein Zutun einen Mehrwert seines Landes erhält, dass dann die öffentliche Hand einen Teil dieses Gewinnes für die Allgemeinheit abschöpft. Denn die Infrastrukturen müssen erweitert werden. Die Fragen sind, welcher Wert soll gelten und wer soll dies Festlegen können.

  • 52a Abs.2 Die Abgabe soll 20% betragen. Da bin ich der Meinung, dass 30% des Gewinnes abgeschöpft werden muss, so dass die Gemeinden damit die anfallenden Kosten finanzieren können.
  • 52a Abs, 2a Da geht es darum, ob die Gemeinden selber in ihrer Bauordnung den Prozentsatz festlegen können oder ob dieser vom Kanton vorgegeben wird. Wenn die Gemeinden dies machen, dann befürchte ich, dass dies sehr unterschiedlich ausgeführt wird und auch verhindert würde.
  • 52a Abs. 2a Buchstabe a
    Da geht es darum, welcher «Gewinn» muss realisiert werden, damit eine Abgabe gemacht werden muss. Soll diese Schwelle bei 25% oder 30% Mehrwert liegen. Es wird ein Antrag gestellt, dass die Schwelle bei 70% Gewinn angesetzt werden soll.

So ergibt sich eine Dreifachabstimmung.

  • 52a Abs. 2a Buchstabe b
    Ab welchem «Gewinn» soll bei Aufzonungen und Bebauungsplänen bei einer erhöhten Ausnützungsziffer resp. Baumassenziffer die Abgabe fällig werden. Auch hier wird den Eigentümern und Investoren sehr entgegen gekommen, was aus meiner Sicht nicht richtig ist, denn sie erhalten gratis Gewinne.

Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrates. Bei diesem Geschäft geht es darum, ob die KESB, als ein Amt der kantonalen Verwaltung (ist der Direktion des Innern für den äusseren Geschäftsgang zuständig) einer doppelten Oberaufsicht durch die Staatswirtschaftskommission (STAWIKO) und der Justizprüfungskommission (JPK) unterstellt werden soll. Mit dem ersten Anliegen hatte ich gewisse Sympathien, da ich überzeugt bin, wenn mehrere Ratsmitglieder sich mit einem Bereich der Verwaltung auseinandersetzen, dass das Verständnis im Rat auch höher ausfällt. So könnte die «ständige» Kritik gegen die KESB gemildert werden. Andererseits sind die Überlegungen der Regierung richtig, dass der Kantonsrat durch die STAWIKO die Verwaltung prüft und deshalb keine Doppelunterstellung geben soll, auch wenn die KESB in gewissen Entscheidungen gerichtsähnliche Behörde ist. Auch der Regierungsrat hat solche Entscheide und es wäre noch niemanden in den Sinn gekommen, den Regierungsrat auch durch die JPK prüfen zu lassen.

Es ergibt sich eine heftige Diskussion und der Antrag wird gestellt, das Geschäft ans Büro zurück zu weisen. Ich zeige in meinem Votum auf, dass die STAWIKO bereits heute relevante Zahlen, welche auch die JPK erfragen würde, stellen könnte.

Hauptstützpunkt für die Zuger Verkehrsbetriebe (ZVB)
An der Sitzung ging es darum, wo der Hauptstützpunkt gebaut werden soll. Es ging noch gar nicht um das Detailprojekt. Trotzdem stiegen die Emotionen sehr hoch. Vor allem Vertreter der Stadt Zug setzten sich für eine Machbarkeitsstudie ein, welche aufzeigen sollte, dass das Areal Göbli ebenfalls sehr geeignet wäre. Nur dort hat es einen sehr grossen Hacken. Da das Göbli in einer wichtigen Wasserschutzzone liegt, können gar nicht zwei Untergeschosse gebaut werden. So müsste ein gigantischer oberirdischer Bau erstellt werden, was wiederum nicht geht, weil dazu der Platz fehlt. Ein weiterer Punkt, welcher für mich relevant war, ist die Zeit. Die jetzigen Gebäudeteile an der Aa müssen dringend ersetzt oder repariert werden. Es macht aber wenig Sinn, in alte Infrastrukturen zu investieren. Für die ganze Planung an der Aa wurden bereits 13 Mio. Franken (vom Kanton) aufgewendet. Dieses Geld wäre verloren. Ein Wermutstropfen ist einzig, dass der Regierungsrat das Mobilitätskonzept noch nicht zur Verfügung hat. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es auch in Zukunft busähnliche Fahrzeuge braucht, welche gewartet und unterhalten werden müssen. Der Baudirektor zeigte auf, dass das Mobilitätskonzept im Jahr 2021 dem Kantonsrat unterbreitet wird. Darin gehe es aber um übergeordnete Themen und nicht um einzelne Standorte.

Motion betreffend Realisierung des Sonnenenergiepotentials bei kantonalen Bauten und Anlagen. Der Regierungsrat sieht die Bedeutung der Sonnenenergie im Kanton Zug und dass auf Bauten des Kantons entsprechende Flächen genutzt werden können. Er zeigt auf, dass bereits jetzt jeweils geprüft wird, ob eine Anlage auf dem entsprechenden Gebäude realisiert werden könnte. Deshalb will er die Motion nur Teilerheblich erklären und bei der Revision des Energiegesetzes die entsprechenden Punkte umsetzen.

So stimmte ich:

Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR).

Antrag Rückweisung an das Büro: Nein; 4:57 abgelehnt

  • 18 Abs. 2 STAWIKO übt Oberaufsicht über die KESB aus: Ja; 31:26 angenommen
  • 19 Abs. 4 Die JPK visiert die KESB: Nein: 32:29 angenommen

Schlussabstimmung: Nein: 35:27 angenommen

Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PGB) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht – Neustart

Eintreten unbestritten

  • 52 a Abs. 2a Mehrwertabschöpfung bei 20 oder 30%: ich bin für 30%; 43:17 wurde 20% entschieden.

Antrag ganzer Absatz streichen: Nein; 43:14 Antrag abgelehnt

  • 52a Abs. 2a Die Gemeinden können selber in ihrer Bauordnung festlegen ob sie eine Abschöpfung von 20% wollen oder nicht. Fixe Regelung für alle Gemeinden: Ja; 45:15 angenommen.

Weiter wird der Antrag gestellt, dass die Gemeinden maximal 20% des Bodenmehrwertes erheben könnten. Streichen von «maximal»: Ja; 16:44 abgelehnt.

  • 52a Abs. 2a Lit. A

Hier geht es darum, dass bei Umzonungen, für das den bisherigen Bodenwert um mehr als 25% oder 30% oder 70% übersteigt, eine Abschöpfung gemacht wird.

Dreifachabstimmung:

  1. 25% Ja, 21 Stimmen
  2. 30%       30
  3. 70%         9

Welcher %Satz wird gestrichen: 25% oder 70%: ich bin für 70%; wird mit 39:22 angenommen.

Welcher %Satz wird nun genommen: 25% oder 30%: ich bin für 25%: 19:42 für 30%

  • 52a Abs. 2a Lit B, Antrag Ausnützungsziffer bei Aufzonungen und Bebauungsplänen nicht mehr als 0,2 (anstatt 0,3), wenn die Nutzungserhöhung um mehr als 30% das Mass übersteigt. Dies würde bewirken, dass die Umzonungsgewinne nicht ins «unermessliche» steigen würden. Ich bin für 0,2: 43:17 ist 0,3 angenommen. Leider hat hier mein Gerät versagt, da aber die Abstimmung eindeutig war, meldete ich mich nicht.
  • 52b Abs. 5 Pfandrecht für die Mehrwertabgabe, an 1. Stelle (vor den anderen Pfandrechten). Antrag diesen Art. zu streichen, da die Privaten gegenüber dem Staat nicht benachteiligt werden sollen. Streichen: Ja; 38:22 gestrichen, mit dem Auftrag an die Regierung auf die 2. Lesung dies noch vertieft abzuklären.
  • 52c Abs. 2 Lit. A

Hier geht es darum, dass der Staat keine Mehrwertabgabe machen muss. Es ist für mich logisch, dass das Geld nicht von einer Tasche in die Andere umgeschichtet wird. Es wird der Antrag gestellt, diesen Artikel ganz zu streichen.

  1. Regierungsrat bei 25% 15 Stimmen
  2. Kommission bei 30% 45 Stimmen (ich auch)
  3. Streichen des Artikels 46:14 nein(ich auch).
  • 52d Abs. 1 hier geht um die Investition der Mehrwerteinnahmen in raumplanerische Massnahmen (gemäss Art. 3 RPG). Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Geld auch für Enteignungen verwendet werden müsste. Dies ist richtig, da aber alles bereits in den Materialien aufgeführt ist, muss kein zusätzlicher Hinweis gemacht werden. Weiter wird der Antrag gestellt, dass das Geld auch für Investitionen verwendet werden könnte. Dies ist zu schwammig und deshalb lehne ich dies ab. Wird mit 56:4 abgelehnt.

Antrag Art. 5 Abs. 2 RPG oder Art. 3 RPG aufzuführen wird mit 36:24 abgelehnt (ich auch).

Antrag Klammer ganz zu streichen, da alle Ausführungen aufgeführt sind: Ja; 37:23 angenommen.

Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen. Wir von der SP-Fraktion werden nun die Änderungen analysieren und entscheiden, ob wir in der Schlussabstimmung das ganze unterstützen oder nicht.

Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel V6 Busverkehr / Feinverteiler,, u.a. auf Eigentrassee).

Antrag Rückweisung mit Auftrag Mobilitätskonzept zuerst: 21:39 (ich) abgelehnt.

Antrag Rückweisung mit Auftrag Machbarkeitsstudie: 27:33 (ich) abgelehnt.

Schlussabstimmung: 48 (ich):11 angenommen. Damit kann nun die Hochbaukommission (da bin ich Präsident) die Vorlage unter dem Aspekt des Hochbaus beraten.

Motion betreffend Realisierung des Sonnenenergiepotentials bei kantonalen Bauten und Anlagen.

Die Mehrheit unterstützt den Regierungsrat, welcher nur einen Teil der Motion erheblich erklären will. Es wird der Antrag auf nicht erheblich Erklärung gestellt.

Dreifachabstimmung:

Motion teilerheblich erklären: 32

Antrag Motion auch bei Strassen anwenden (voll erheblich Erklärung): Ja; 16

Nicht erheblich Erklärung: 7

Motion betreffend Möglichkeit des Kantonsrats, Leistungsaufträge im Rahmen der Budgetdebatte ändern zu können.

Motionäre sind mit der Antwort des Regierungsrates nicht einverstanden. Hier geht es um die Grundsatzfrage, ob wir als Parlament Pragma (Leitungsaufträge mit Globalbudget für Direktion /Amt) wollen oder nicht. Die bürgerliche Mehrheit wollte dies, immer mit dem Hinweis von uns Linken, dass dies nicht sehr dienlich ist.

Antrag: erheblich erklären: Nein: 24:33 abgelehnt.

Interpellation betreffend Sicherheit

Interpellation betreffend Baubewilligungs- und Baubeschwerdeverfahren

Interpellation betreffend Vermögenssteuer im Kanton Zug

Interpellation betreffend wie weiter mit der allgemeinen Weiterbildung

Interpellation betreffend Verhinderung Fertigstellung der Fachmittelschule Zug an ihrem bewährten Standort – wieso wird die dafür vorgesehene Parzelle nun für den Bau eines Staatsarchiv-Gebäudes zweckentfremdet und dadurch die Zukunft der Fachmittelschule an diesem Standort auf Spiel gesetzt.

Die Interpellationen geben unterschiedlichen Diskussionsstoff. Sie werden ohne Abstimmung vom Kantonsrat einfach zur Kenntnis genommen.

Hubert Schuler, SP Kantonsrat, Hünenberg