Planungs- Baugesetz und Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 25 Januar 2018

28. Januar 2018

Zum Start der ersten Kantonsratssitzung im 2018 ergab sich eine kurze Diskussion betreffend die Traktandenliste. Diese ist in der Regel unbestritten. Ein Kantonsrat beantragte, dass die «Motion der SVP betreffend Reduktion der Sozialhilfe für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene auf die Nothilfe» ab traktandiert wird. Ein Teil des Parlamentes erhielt einen Bericht mit gegenteiligen Darlegungen zum Regierungsratsbericht, welcher von einem anderen Kantonsratsmitglied verfasst wurde. Ich zeigte in meinem Votum auf, dass es nicht angehen könne, dass ein Geschäft verschoben wird, weil ein nicht offizieller oder nicht an alle Kantonsrätinnen und Kantonsräte (sowie an die Regierung) zugestellter Bericht vorliegt. Die Argumente können ja in der Debatte eingebracht werden. Der Rat entschied mit 55:16 für die unveränderte Traktandenliste.

Die Petition “Für einen Kreisel bei der Kreuzung Schmittli” wurde von der Kommission für Tiefbau und Gewässer nochmals besprochen. Da keine neuen Erkenntnisse vorlagen, wurde die Petition abgelehnt.

Die mit Spannung erwartet 2. Lesung der Teilrevision des Planungs- und Baugesetztes (PBG) – 1. Teil: Umsetzung von Bundesrecht hielt “ihr Versprechen”.
Die Regierung war sich bewusst, dass die Vorlage auf Messerschneide sein wird. Deshalb beantragte er die Aufteilung der Vorlage in drei Bereiche, um mindestens die Vorgaben des Bundes zu sichern.
Der Antrag, dass Gebietsverdichtungen durch Zusammenlegungen und Neuverteilungen immer gemacht werden und nicht nur wenn dies im kantonalen Richtplan vorgesehen ist, wurde mit dem Argument abgelehnt, dass dadurch eine Enteignung stattfinden könne. Für mich wäre aber diese Erweiterung wichtig gewesen, den im Kanton Zug müssen wir Verdichten und können kein weiteres Kulturland zum Überbauen missbrauchen.
Im gleichen Tenor ging es weiter. Die Gewinne der Einzelnen wurden von der Mehrheit des Rates über die Bedürfnisse der Gemeinschaft gestellt. Der Rat beschloss in der 1. Lesung, dass bei Gebietsverdichtungen die Neuzuteilung bzw. Bereinigungsplan ein Quorum von neun Zehntel braucht. Dies bedeute, dass es praktisch keine Innenverdichtung mehr geben wird. Der Antrag, dass das Quorum auf ¾ gesetzt wird, wurde abgelehnt.
Selbst der Antrag zu Gunsten der Gemeinden, dass dies mit einem verwaltungs-rechtlichen Vertrag mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eine Mehrwertabgabe von max. 20% vereinbaren können, wurde abgelehnt. Erneut wurde die Abschöpfungsquote diskutiert. Der Kommissionspräsident hielt eine flammende Rede. Er versuchte zwar, ausgewogen zu argumentieren, am Schluss war es dann aber doch zu Gunsten von Landbesitzern und damit auch von sich selbst.
Die FDP beantragte, dass alle Artikel, welche die Verdichtung regeln, gestrichen werden. Ihre Begründung ging dahin, dass verdichtetes Bauen kein Allgemeinwohl sei. Zum Glück sah dies der Gesamtrat anders.
Der Antrag der Aufteilung der Vorlage ergab ebenfalls nochmals eine ausführliche Diskussion. Gemäss Kommentar zur Geschäftsordnung des Kantonsrates ist dies nicht möglich. Die stellvertretende Landschreiberin zeigte auf, dass sie in den Materialien jedoch klare Aussagen gefunden hat, dass der Rat in jedem Augenblick entscheiden kann, ob eine Vorlage aufgeteilt werden soll oder nicht. Dies wird in Zukunft dazu führen, dass umstrittene Vorlagen in Einzelteile aufgeteilt werden.
Die Schlussabstimmung versenkte das ganze Geschäft und damit die über 4 jährige Arbeit der Verwaltung und der Politik. Nun treten im Mai 2019 die Vorgaben des Bundes in Kraft.

Nach dieser heftigen Diskussion folgte das zweite umstrittene Traktandum. Die Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (KV) und des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG). Das ganze Paket besteht aus 5 Gesetze resp. Verfassungsanpassungen. Die Kommission trat auf den Antrag der Regierung, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sich auch an den Ständeratswahlen beteiligen können nicht ein, hat aber eine Konsultativabstimmung durchgeführt, so dass falls der Gesamtrat die Vorlage behandelt, auch eine Kommissionsmeinung vorliegt. Der Rat folgte der Kommission und versenkte den Antrag der Regierung.
Mehr zum Diskutieren war die Frage, ob es eine Wohnsitzpflicht für kandidierende Kantonsrätinnen und Kantonsräte geben soll. Die CVP verknüpfte «Verwurzelung» automatisch mit wohnen. Aber kann ich mich nicht auch für eine Gemeinde einsetzen, in welcher ich arbeite? Und überhaupt, sind wir als Kantonsrätinnen und -räte gewählt, zum Wohl des ganzen Kantons, somit müsste die Wohngemeinde weniger relevant sein. Ich zeigte dies in einem kurzen spontanen Votum auf.
Die Vorprüfung des Bundes ergab, dass ein Wohnsitzzwang ein Grund sein könnte, dass die Bundesversammlung die Gewährung der Zuger Kantonsverfassung nicht erteilen könnte. Im kleinen Kanton Zug macht es auch keinen Sinn, dass ein Wohnsitzzwang eingeführt wird. Die Gemeindebevölkerung sieht auf den Wahlzettel, wo eine Kandidatin ein Kandidat wohnt und kann so
entscheiden, ob sie diese Person in den Kantonsrat schicken will oder nicht.
Sollen junge Erwachsene eine zusätzliche Wahl- und Abstimmungshilfe erhalten können? Weshalb sollen nicht auch ältere Personen eine Hilfe erhalten? Soll das System der elektronischen Stimmabgabe vom Kanton gefördert werden?  Wenn wir eine aktive Beteiligung der Wählerinnen und Wähler haben wollen ist es sicher richtig, möglichst alle Instrumente zur Verfügung zu stellen. Deshalb bin ich für beide Vorschläge. Ich erlebte bereits verschiedenste Jugendpolittage und sah, dass die Verwaltungssprache nicht immer verstanden wird. Selbst die neu gestalteten Abstimmungsbüchlein haben noch keinen durchschlagenden Erfolg gezeitigt.
Der Regierungsrat soll die Kompetenz erhalten das e-voting voranzutreiben. Dass dabei die technischen und datenschützerischen Vorgaben eingehalten werden müssen, ist selbstverständlich.
Die Kommission beantragte, dass die Wahllisten jeweils in absteigender Reihenfolge, gemäss den letzten Wahlen erzielten Wählerstärke, aufgeführt werden. Dies würde die grossen Parteien unverhältnismässig bevorteilen, was sicher nicht wirklich demokratisch ist. Dies sieht auch der Rat so und lehnt die Idee ab.
Die letzte Anpassung der KV und des WAG war dann unbestritten. Es ging darum, dass Personen, welche wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird, kein Stimmrecht haben.

 

So habe ich abgestimmt:

Überweisungen:

Änderung der Traktandenliste:

  • Abtraktandieren eines Geschäftes: Nein; 55:16 abgelehnt.

Motion betreffend die Möglichkeit des Kantonsrates, Leistungsaufträge im Rahmen der Budgetdebatte ändern zu können.

  • Keine Abstimmung.

Motion betreffend Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kantons Zug (Grundlage für die Überwachung von Sozialhilfebeziehende bei begründetem Verdacht):

  • keine Abstimmung

Postulat betreffend keine Konzerte für Schwerkriminelle:

  • Nicht überweisen: ich stimme für nicht überweisen; 35:33 nicht überweisen, aber da das Quorum von 2/3 nicht erreicht wurde, wird das Postulat an den Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen.

Interpellation betreffend Busbevorzugung an der Artherstrasse

Interpellation betreffend Sicherheit

Interpellation betreffend Flottenrabatt für Mitarbeitende

Interpellation betreffend Nutzen der integrativen Förderung auf der Sekundarstufe 1

Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2017 behandelten Geschäfte.

  • Da gab es keine Abstimmung.

Petition «Für einen Kreisel bei der Kreuzung Schmittli»

  • Nicht stattgeben: 61:11 (ich war auch für nicht stattgeben).

Änderung des Polizeigesetzes, 2. Lesung:

  • Keine Anträge. Schlussabstimmung: Ja; 56:18 angenommen.

Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) 1. Teil: Umsetzung von Bundesrecht:

  • 48 Abs. 2a Gebietsverdichtung nicht nur, wenn im kantonalen Richtplan vorgesehen: Ja; 21:54 abgelehnt
  • 52 Abs. 1a (neu): Um eine Gebietsverdichtung durchführen zu können, braucht es ¾ des Eigentums und nicht 9/10: ich bin für ¾: 22:54 abgelehnt.
  • 49 Antrag Beibehaltung geltendes Recht (wollen keine Gebietsverdichtungen): Nein; 40:32 wurde Antrag abgelehnt.
  • 52a Abs. 2a Höhe der Abschöpfung durch Um-, Aufzonung und Verdichtung. Da gibt es eine dreifache Abstimmung.
  1. Lesung Abschöpfung erst bei 50% Mehrwert: 44 Stimmen
  2. Keinen Schwellenwert: Ich bin dafür 20 Stimmen
  3. Abschöpfung bei 25% Mehrwert: 11 Stimmen

Aufteilen der Vorlage in drei Bereiche: ich bin nicht dafür: 44:30 Antrag abgelehnt.

Schlussabstimmung: Ich lehne diese Vorlage, so ab: 41:33 wird die Vorlage abgelehnt.

 

Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (KV)und Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (WAG)

Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und -schweizer für die Ständeratswahlen. Eintreten: Ja; mit 21:48 wurde nicht eingetreten.

Wohnsitzverpflichtung: Antrag nicht eintreten: ich bin für nicht eintreten: 40:32 nicht eingetreten.

  • 8 Abs. 6 (neu) Abstimmungshilfe für junge Erwachsen: Ja; 39:32 angenommen.
  • 17 Abs, 1 Möglichkeit für e-voting einzuführen: Ja; 23:42 abgelehnt.
  • 37 Abs. 2 Aufführen der Pateilisten nach Stärke oder in alphabetischer Reihenfolge: Für alphabetischer Reihe: 41:28 für alphabetischer Reihenfolge.
  • 58 Abs. 1 Zuständig für die Gültigkeitserklärung der div. Wahlen:

Kantonsrat:               RR oder KR: für RR; 36:33 für RR

Regierungsrat:          KR oder RR: Für KR; 65:1 für KR

Ständerat:                 KR oder RR: für RR (wegen Termine); 45:23 KR

Richterwahlen:         KR oder RR: für KR; 69:0 KR

  • 67 Frist für Wahlbeschwerde, drei oder zehn Tage oder 20 Tage (geltendes Recht).
  1. Abstimmung: 3 oder 10 Tage: ich bin für 10 Tage; 0:66 für 10 Tage
  2. Abstimmung 10 Tage oder 20 Tage: für 10 Tage; 42:25 für 10 Tage.
  • 34 Abs. 4 SHG Der Kanton kann Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation von Jugendlichen unterstützen. Antrag Kommission dies zu streichen. Ich bin dagegen; 30:39 wird dieser Artikel gestrichen.

Damit ist die erste Lesung beendet.

 

Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen der Kantonsstrassen:

  • Antrag der Kommission (STAWIKO) den Betrag von CHF 1.9 Mio. auf 1.75 Mio. zu kürzen (streichen der Reserven). Ich bin gegen den Antrag; 43:29 wird der Antrag der STAWIKO abgelehnt.