Einmal mehr war die Sitzung des Kantonsrates von der Frage des Geldes geprägt. Soll oder/muss der Kanton sparen oder gibt er für das Personal, für die Zuger Bevölkerung und Wirtschaft Geld aus?
Bei der Hälfte der nicht Standarttraktanden ging es ums Geld. Hauptgewichtig war das Budget 2018 zu beraten. Zusätzlich setzten wir die Beratung des Personalgesetzes weiter. Hier ging es um die Frage der Familienzulagen für das Staatspersonal. Bei der Unterstützung von Institutionen zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte und bei der direkten Buslinie Nr. 7 Cham Bahnhof nach Zug spielte das Geld ebenfalls eine wichtige Rolle.
Eine andere Frage betraf die Motion betreffend Aufhebung des Schulpsychologischen Dienstes (SPD). Hier sollte eine sehr gut funktionierende staatliche Struktur abgeschafft werden. Die Motionäre sind der Meinung, dass der SPD die Kinder «krank» machen würde. Damit würden die gesunden Familien eingeschränkt und könnten ihre Selbstheilungskräfte nicht entfalten. Falls es dann trotzdem psychologische Begleitung und Abklärung brauchen würde, könnten dies selbständige Psychologen besser machen. Das Familienbild, welches von den Motionären gezeichnet wurde ist aus meiner Sicht mehr als verschoben. Denke ich nur schon an die über 400 Polizeieinsätze pro Jahr, welche wegen häuslicher Gewalt geleistet werden müssen, weiss ich nicht wo diese Politiker leben. Der Gesamtrat lehnte die Erheblich-Erklärung der Motion ab. Somit bleibt der SPD als wichtige, unabhängige und fachlich bestens ausgewiesene Institution für Kinder, Jugendliche, Eltern und Schule erhalten.
Das Budget 2018 soll gemäss Vorschlag der Regierung ein Plus von CHF 1,7 Mio. ergeben. Dies weil CHF 52.5 Mio. Bewertungsreserven aufgelöst werden. Ohne diese neue «Bewertung» hat der Kanton Zug weiterhin ein Minus von CHF 50.8 Mio. Die Auflösung der Bewertungsreserve erfolgt, weil eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes auf das Jahr 2018 beschlossen wurde. Es wäre aber aus meiner Sicht nicht notwendig gewesen, diese Auflösung sofort zu vollziehen. Der Finanzdirektor und mit ihm die Regierung haben da eine andere Meinung. Wenn aber die Gemeinden diesen Vollzug nicht umgehend bewerkstelligen, würden sie sich ja Gesetzeswidrig verhalten.
Das Parlament muss auf das Budget eintreten, also war die Eintretensdebatte eine erste Darlegung der Kritikpunkte gegenüber der Regierung und Verwaltung. Die Kritik war dann aber doch nicht so gross. Mehrheitlich wurde anerkannt, dass die Regierung und die Verwaltung sehr verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umgehen. Aus unserer Sicht sind die magersten Jahre für den Kanton Zug vorbei, auch wenn das Defizit noch rund 50 Mio. Franken beträgt. Aus diesem Grund stellten wir mit den Alternativen den Antrag, den Steuerfuss bereits für das Jahr 2018 um 4% Punkte zu erhöhen (ergibt Einnahmen von 50 Mio. Franken). Dieser Antrag kann sehr gut vertreten werden, wenn bedacht wird, dass die meisten Gemeinden ihre Steuerfüsse reduzieren. Somit wäre auf der einzelnen Steuerrechnung ein fast gleichbleibender Betrag zu bezahlen. Der Antrag (nicht wirklich erstaunlich) wurde mit 16:58 klar abgelehnt.
Für uns ist die Zitrone (Zuger Verwaltung) ausgepresst. Es ist uns auch klar, dass wenn die Zuger Verwaltung mit anderen kantonalen Verwaltungen verglichen wird, andere Verhältnisse bestehen. Deshalb wollen wir nicht nur den interkantonalen Vergleich machen, sondern die Situation im Kanton Zug beurteilen.
Der Antrag der SVP das Budget für die Sozialen Dienste Asyl um 1 Mio. Franken zu kürzen wurde abgelehnt. Ein ausführlicher Bericht der Finanzkontrolle zeigt auf, dass die Sozialen Dienste Asyl das bestkontrollierte Amt der ganzen Verwaltung ist. Es werden einige Verbesserungsvorschläge aufgezeigt. Es wurden aber keine gravierenden Missstände oder Fehlentscheide festgestellt.
Weiter stellte die SVP den Antrag, beim Amt für Denkmalschutz den Betrag von CHF 500’000 einzusparen. In diesem Amt würden zu viele Leute arbeiten und die Regierung wolle dort in den nächsten Jahren sowieso Stellen abbauen. Sie als Partei würde diesen Abbau einfach beschleunigen. Die Regierung zeigte auf, dass mit dieser Kürzung die Hälfte des Personals entlassen werden müsste und so der gesetzliche Auftrag nicht mehr erfüllt werden könnte. Dies überzeugte den Rat und er lehnte den Antrag mit klar ab. Mit diesen zwei Anträgen wird augenfällig, dass die SVP grundsätzlich gegen die Direktion des Innern schiesst.
Wir beantragten, dass der Beitrag fürs Verkehrshaus weiterhin über die Erfolgsrechnung und nicht über den Lotteriefonds bezahlt wird. Es geht um rund CHF 300’000. Die Mehrheit des Rates folgte der Regierung, welche begründete, dass der Lotteriefonds genügend Mittel (rund 19 Mio. Franken) hat und somit könne die Rechnung des Kantons entlastet werden.
Unser Antrag, die Einnahmen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) um CHF 2.5 Mio. zu erhöhen, weil die Gewinnausschüttung der SNB im nächsten Jahr massiv höher ausfallen würde, wurde abgelehnt.
Die sichtbare Präsenz der Zuger Polizei soll nicht reduziert werden. Gemäss Zielsetzungen sollen die 4’300 Stunden im Jahr 2017 auf 4’000 Stunden reduziert werden. Deshalb stellt die CVP den Antrag im Globalbudget der Polizei den Betrag von CHF 397’000 zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Leistungsauftrag abgelehnt werden. Wenn der LA abgelehnt wird, muss die Regierung bis Ende Februar dem Kantonsrat einen neuen Leistungsauftrag zur Genehmigung vorlegen.
Betreffend Auflösung der Bewertungsreserven wurde der Antrag gestellt, diese nicht im Jahr 2018 zu vollziehen. Wenn jetzt durch diese Auflösung ein Plus «erwirtschaftet» wird, kann dann im Jahr 2019, wenn es darum geht den Steuerfuss zu erhöhen, argumentiert werden, dass gar kein Defizit bestand. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag.
Zum Schluss wurde noch der Antrag gestellt, global über das ganze Budget den Betrag von 5 Mio. Franken zu sparen.
Die Änderung des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz) musste in 1. Lesung fortgesetzt werden. Der Kantonsrat hatte die Frage der Familienzulagen an die Kommission zurückgeschickt. Die Kommission erledigte ihren Auftrag indem sie mit den Personalverbänden sprachen und die Regierung eine Vernehmlassung bei den Gemeinden durchführte. Mit diesem neuen Wissen entschied die Kommission die Familienzulagen nicht zu streichen. Ob es später bei einer strukturellen Besoldungsüberprüfung eine Anpassung gibt ist dahingestellt. Die Anträge der SP, falls die Familienzulagen gestrichen würden, dann nur diejenigen zu streichen, die über einen AHV-Lohn von 90’000 Franken verfügen oder dass mindestens eine Besitzstandswahrung gewährt wird, musste nicht entschieden werden, da die Familienzulagen vorderhand nicht gestrichen werden.
So habe ich gestimmt:
Budget 2018
- Steuerfusserhöhung: RR 82% vs. SP/ALG 86%: ich bin für 86%; 58:16 für 82%
- Budgetkürzung für Soziale Dienste Asyl um 1 Mio. Franken: Nein; 24:49 abgelehnt
- Kürzung beim Amt für Denkmalpflege: Nein: 26:48 abgelehnt
- Verkehrshaus: Betrag in Erfolgsrechnung aufnehmen: Ja; 31:41 abgelehnt
- Antrag für Polizeipräsenz Budget erhöhen: Ja; 36:38 abgelehnt
- Rückweisung des Leistungsauftrages (sichtbare Präsenzstunden reduzieren): Ja; 40:35 angenommen.
- Antrag Bewertungsreserven nicht im Budget 2018 aufzulösen: Ja; 28:45 abgelehnt
- Antrag Einnahmen durch SNB erhöhen: Ja; 8:66 abgelehnt
- Antrag Gesamtbudget um 5 Mio. Franken streichen: Nein; 17:53 abgelehnt
- Schlussabstimmung: Ja; 60:10 angenommen
- Die Budgets der PH Zug und des Bostadels werden ohne Votum genehmigt.
- Überweisung von Vorstössen:
- Postulat betreffend Lohngleichheit im Kanton Zug: Ja; 34:31 überwiesen
Änderung des Personalgesetzes:
- Antrag § 52 Abs. 1-3 streichen: Nein: 30:44 abgelehnt.
Motion betreffend Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV und zukünftiger Abwicklung von Informatikprojekten der kantonalen Verwaltung.
- Es gibt keine Gegenanträge, deshalb keine Abstimmung. Somit ist dieses Geschäft erledigt.
Motion betreffend Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses über die Unterstützung von Institutionen zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte.
- Antrag erheblich erklären: Nein: 19:47 nicht erheblich erklärt.
Postulat betreffend Beibehaltung der direkten Buslinie Nr. 7 von Cham nach Zug.
- Antrag auf erheblich erklären: Ja: 17:45 abgelehnt
Motion betreffend Aufhebung des Schulpsychologischen Dienstes:
- Antrag auf erheblich erklären: Nein; 15:43 nicht erheblich erklärt.