Klima”notstand” und Bildung. Zur Kantonsratssitzung vom 23. Mai 2019

26. Mai 2019

Tobis Moser, Landschreiber, ist nach seiner schweren Erkrankung heute an der Sitzung. Mit herzlichem Applaus wird er vom Rat begrüsst.

Bei der Überweisung der Vorstösse wird der Antrag, das Postulat betreffend Klimanotstand, nicht zu überweisen gestellt. Dies ist für mich nicht sehr verwunderlich, da doch eine grosse Mehrheit des Rates sich bis anhin nicht sehr grosszügig bei Überweisungen zeigte. Wenn es dann auch noch um ein starkes Symbol wie ein «Notstand» geht, war die Diskussion vorprogrammiert. Ein Parlamentarier meinte sogar, dass Symbolpolitik nicht in diesen Rat gehören würde. Dies wurde dann aber vehement ebenfalls von einem bürgerlichen Politiker bestritten. Für die nicht Überweisung braucht es eine 2/3 Mehrheit. Mit 43:24 wird das Postulat überwiesen. Nun ist die Regierung an der Reihe griffige Massnahmen vorzuschlagen. Ich freue mich jetzt schon auf diese Debatten.

Auch das Postulat betreffend Inkraftsetzung der Begrenzung des Pendlerabzuges auf 6’000 Franken, frühestens per 1. Januar 2021 verursachte eine ausführliche Diskussion. Der Finanzdirektor zeigte auf, dass diese Massnahme, welche im Paket Finanzen 19 entschieden wurde, nicht einfach so ausgebrochen werden sollte. Weiter wären sie nun bereits im Budgetprozess. Im Rat wird aufgezeigt, dass mit einer solchen Taktik Tür und Tor geöffnet würde, bestehende Kantonsratsbeschlüsse rückgängig zu machen. Die Regierung beantragt, das Geschäft sofort zu behandeln. Es wird aufgezeigt, dass die Zahlen, welche die Postulanten verwendeten nicht den Tatsachen entsprechen. Nicht die Mittel- und Unterschicht würde von dieser Entlastung profitieren, sondern der obere Teil der Oberschicht. Es stellt sich auch heraus, dass nach diesem Postulat eine Motion eingereicht würde, welche die ganze Beschränkung des Pendlerabzuges wieder aufgehoben werden sollte. Selbst die FDP wundert sich. Vor einem Jahr war sich die Mehrheit des Rates einig, dass der Kanton Zug sparen muss. Jetzt soll dies alles Makulatur sein. Das Postulat wir mit 58:18 nicht erheblich erklärt.

Die Petition «Alter hat Potential» wird von der Regierung wie auch von der engeren Justizprüfungskommission abgelehnt. Im Bericht des RR wird aufgezeigt, dass im Kanton Zug keine Diskriminierung bestehen würde. Als Beispiele werden jedoch eher «Goodies» aufgeführt und nicht echte Massnahmen, eine mögliche Ungleichbehandlung zu verhindern. Leider wird der Petition keine Folge geleistet und so muss der Regierungsrat keine weiteren Massnahmen überlegen.

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kanton Zug an die Aufbaukosten des CYM-Colleges. Hier geht es darum, dass für die neue Sportschule, welche von privater Seite in Cham entsteht, der Kanton Zug einen freiwilligen Beitrag leistet. Die Verhandlungen mit den Investoren haben ergeben, dass der Kanton einen Beitrag von CHF 1 Mio. Franken geben könnte. Die vorberatende Kommission entschied, dass der Betrag um CHF 200’000 aufgestockt werden soll. In der Vergangenheit hat sich der Kanton schon öfters an Aus- und Weiterbildungsinstitutionen mit freiwilligen Beiträgen beteiligt. Zwei kleinere Punkte können als Wermutstropfen bezeichnet werden. So ist die Auswahl von möglichen Berufslehren auf die kaufmännische Ausbildung eingeschränkt und die Kosten für die Eltern können unter Umständen beachtlich sein. Es wurde uns versichert, dass die Trägerorganisation jedoch einen entsprechenden Fonds hätte, um Kinder deren Familien die entsprechenden Finanzen nicht hätten, aufzunehmen.

Ebenfalls unbestritten war das Geschäft betreffend Verlängerung und Änderung der Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Unklarheiten ergaben dabei nur die zukünftigen Beträge, welche die Gemeinden solidarisch der Standortgemeinde (Stadt Zug) zu bezahlen haben. Neu wird Zug den Betrag von CHF 25’000 pro Monat erhalten, damit können alle Kosten vollständig beglichen werden. Der Wunsch, dass die Kosten für Kindergartenkinder ebenfalls von allen Gemeinden getragen werden müsste, wurde ablehnend beantwortet. Die Anzahl Kindergartenkinder sei immer sehr klein (zurzeit seien 2 Kinder in der Durchgangsstation in Steinhausen) und somit würde sich der Aufwand mit dem Ergebnis nicht rechtfertigen.

Am Nachmittag fanden die traditionellen Fraktionsausflüge statt. Das Mittagessen nahmen wir wie jedes Jahr im Podium 41 ein. Einmal mehr konnten wir ein sehr gutes Essen geniessen. Dann wurden wir im Verwaltungszentrum an der Aa erwartet. Herr Spiess und Hr. Brunner informierten uns über den geplanten Kiesabbau in Hatwil/Hubletzen (da soll der Eintrag im Richtplan angepasst werden). Wir erhielten sehr spannende Ausführungen, unsere Fragen wurden kompetent beantwortet. Anschliessend fuhr ein Teil der Fraktion ins Gelände und schauten sich das Gebiet in der Realität an. Die drei Kantonsräte, welche auch Gemeinderäte sind, gingen an die GV der ZEBA nach Unterägeri.

Das detaillierte Abstimmungsverhalten kann unter

https://www.zg.ch/behoerden/kr/abstimmungsergebnisse-kantonsrat nachgeschaut werden.