Fraktionsgespräch zur Kantonsratssitzung vom 10. Dezember 2015

6. Dezember 2015

Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) (Vorlage 2331)

Die SP-Fraktion unterstützt hier den Regierungsrat und die vorberatenden Kommission. Der Finanzausgleich soll bis auf weiteres nicht verändert werden zwischen den Gemeinden, der Kanton Zug soll auch weiterhin einen Beitrag von 4.5 Mio. in den Finanzausgleich einzahlen. Aber die Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden soll als Folge einer SP-Motion sowie aus grundlegenden Divergenzen zwischen dem Kanton Zug und den Gemeinden als Folge des Entlastungsprogrammes nun schnellst möglichst angegeben werden. Die Gemeinden wollten zu Recht nicht akzeptieren, dass einfach Aufgaben und demzufolge Kosten im Rahmen des Entlastungsprogrammes einfach vom Kanton auf die Gemeinden überwälzt werden.

 

„Täubele“ (Postulat keine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Vorlage 2537)

Den bürgerlichen Parteien ist beinahe noch jedes so abstruse Mittel Recht, dass der Kanton weniger Gelder in den NFA (Nationalen Finanzausgleich) zahlen muss resp. bis dieser gesetzeskonform umgesetzt ist nach der Meinung der FDP und CVP. Sie wollen dazu die interkantonale Zusammenarbeit sistieren. Es müsste dazu nach dem Willen der CVP und FDP rund 80 rechtsgültige Vereinbarungen, die der Kantonsrat genehmigt hatte, verletzen. Und mit dem Fernbleiben von Sitzungen würde Zug einfach nicht mehr zur Kenntnis genommen: wollen wir dies? Wir lehnen dies klar ab. Würde die Forderung der CVP und FDP umgesetzt, sehen wir dies „Eigengoal“, das den Interessen des Kantons Zug massiv schaden würde. Wir sehen dies als „Täubele“ der FDP und der CVP wie schon beim damaligen Vorstoss, ein Teil der NFA-Gelder rechtswidrig nicht dem Bund zu überweisen.

Erwähnenswert ist einmal mehr, dass Zug sehr wohl viele Gelder in den NFA einzahlen muss, aber in Sachen Ressourcenpotential bei den Steuern massiv an der Spitze liegt, dieses Ressourcenpotential %-mässig bei den Steuern am zweitwenigsten nach dem Kanton Schwyz ausnützt.

 

Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2023 (Vorlage 2501)

Der Kanton ist verpflichtet einen Massnahmenplan zu entwickeln und umzusetzen, wenn die Ammoniak-Werte einen kritischen Wert überschritten haben (dies ist u.a. im Gesetz für Umweltschutz geregelt). Die Natur ist unser höchstes Gut und muss geschützt werden. Schäden in der Vegetation z.B. in unseren Zuger Wäldern oder Biotopen durch eine übermässige Ammoniakemission dürfen nicht aus Spargründen in Kauf genommen werden. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb vollumfänglich den vorgeschlagenen Massnahmenplan der Regierung. Der Massnahmenplan umfasst 5 unterschiedliche Massnahmen, welche in Wechselwirkung zueinander stehen. Sollten einzelne Massnahmen nicht umgesetzt werden, besteht die Gefahr, dass der Massnahmenplan als Ganzes seine volle Wirkung verliert und der erwünschte Erfolg nicht mehr garantiert werden kann.

 

Gesetz über die Haltung von Hunden: 2. Lesung (Vorlage 2451)

Die SP-Fraktion stellt zusammen mit der Fraktion der ALG sowie mit Monika Bamert den Antrag, dass das vom Kantonsrat in der ersten Lesung bereinigte, danach jedoch abgelehnte Hundegesetz (mit der Ausnahme von Änderungen im Übertretungsstrafgesetz) in Kraft gesetzt werden soll. In der ersten Lesung wurde das Hundegesetz mit einem Zufallsmehr (Unterschied von 1 Stimme) abgelehnt. Die Gemeinden wie auch die Hundehalter (Umfrage Zuger Presse vom 12. August) wünschen sich eine einheitliche Handhabung und erachten ein kantonales Hundegesetz als notwendig, wie auch die Mehrheit der Bevölkerung (gemäss einer Umfrage). Wir befürworten ein moderates Hundegesetz.

 

Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme vom Leistungsauftrag Hochschule Luzern – FH Zentralschweiz 2016 – 2019 (Vorlage 2527)

Die SP-Fraktion nimmt den Leistungsauftrag Hochschule Luzern – FH Zentralschweiz 2016 – 2019 zur Kenntnis. Der Kanton Zug ist einer der Trägerkantone der Hochschule.

 

Motion von Ivo Hunn betreffend Erstellung eines Kantonalen Sportanlagenkonzepts (Vorlage 2463)

Die SP-Fraktion kann den Argumenten der Regierung folgen und wird die Motion als nicht erheblich erklären. Sport und Sportförderung sind in erster Linie Aufgabe von Privaten, Verbänden, Vereinen oder Gemeinden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden im Sportbereich würde vieles vereinfachen und ist deshalb auch im Sportbereich sehr zu empfehlen.

 

Motion von Andreas Hausheer betreffend Führung der Datenschutzstelle und der Ombudsstelle mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Vorlage 2473)

Der Leistungsauftrag der Datenschutzstelle sowie der Ombudsstelle ist im Gesetz definiert und darf durch den Kantonsrat nicht abgeändert werden. Die Unabhängigkeit der beiden Stellen muss auf jeden Fall gewahrt bleiben. Die Qualität und demzufolge der Sinn der Leistungsaufträge wird in der Fraktion aber grundsätzlich kritisch hinterfragt. Je nach Formulierung des Leistungsauftrages würde die Unabhängigkeit der zwei Stellen wohl nicht wirklich leiden. Die SP-Fraktion sieht demzufolge weder einen richtigen Vorteil eines Leistungsauftrages bzw. eines Globalbudgets, noch einen Nachteil.

 

Postulat von Rainer Suter betreffend Fahrstreifenwahl auf der Autobahn A4 von der Blegi-Kurve bis und mit Ausfahrt Rotkreuz (Vorlage 2469)

Dem Antrag der Regierung wird zugestimmt; die Fraktion empfiehlt das Postulat von Rainer Suter als erheblich zu erklären und abzuschreiben. Die Zuger Polizei sieht die gleiche Problematik wie der Postulant und hat ein Massnahmenpaket mit präventiven und repressiven Massnahmen entwickelt.

 

Alois Gössi, SP Kantonsrat, Baar