Mit dem Postulat soll der Zuger Regierung Rückenwind und eine politische Legitimation gegeben werden sich gegenüber dem Bund stärker und klarer zu positionieren, so die Postulanten. Die SP-Fraktion begrüsst klare und nachhaltige Strategien, die uns aus dieser schwierigen ausserordentlichen Lage heraussteuern – ohne dabei die Kompetenzen des Bundes zu beschneiden. Die SP-Fraktion wird das Postulat an den Regierungsrat zu Bericht und Antrag zu überweisen, damit dieser das Anliegen prüft und eine seriöse Auslegeordnungen vornehmen kann. Zumal das vorliegende Postulat ein berechtigtes Anliegen erfüllt. Ob es sinnvoll ist, dieses auch umzusetzen, ist eine ganz andere Frage. Bei einer sofortigen Behandlung wird die SP-Fraktion das Postulat nicht erheblich erklären.
Die SP-Fraktion nimmt zu Kenntnis, dass die Hochschule Luzern auf einem guten Weg ist und den Leistungsauftrag 2016 – 2019 weitestgehend erfüllt hat. Mit der Öffnung des Campus Rotkreuz wird der Kanton Zug nun zu einem zweifellos wichtigen Standbein der Hochschule Luzern. Die SP nimmt von der Berichterstattung zum Leistungsauftrag 2016 – 2019 der Hochschule Luzern Kenntnis und unterstützt auch die zukünftige Zusammenführung des Leistungsauftrages und der Berichterstattung.
Traktandum 13: Postulat der SP-Fraktion betreffend Strategie zum digitalen Kantonsrat (#3114)
Die SP-Fraktion ist nicht gänzlich zufrieden mit dem Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats. Unseres Erachtens wurde die Problematik nicht vollumfänglich erkannt. Zwar sind die Argumente des Büros des Kantonsrats durchaus plausibel, aber die Frage was mit dem Parlament geschieht, wenn es eine Pandemie, Notstand o.ä. gibt und das Parlament nicht tagen kann, ist noch immer nicht geklärt. Das geltende kantonalzugerische Recht sieht derzeit keine Möglichkeit von Zirkularbeschlüssen sowie Videokonferenzen, o.ä. für die Meinungsbildung und Beschlussfassung im Plenum des Kantonsrats vor. Es ist unbestritten, dass physische Zukommen seiner Mitglieder ein Wesensmerkmal eines Parlaments ist. Weiter ist der klare Wortlaut der Verfassung («Anwesenheit», «versammelt») unumstritten. Doch was geschieht wenn genau das nicht mehr möglich ist, wie wir es beispielhaft in den pandemiebedingt ausgefallenen Sitzung vom 26. März 2020 erlebt haben? Grundsätzlich wurde das Zuger Parlament nach Inkrafttreten des Lockdowns am 16. März 2020 – wenn auch für kurz – lahmgelegt. Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation des Parlamentbetriebs, laut Büro des Kantonsrats, flexibel genug sind, damit der Kantonsrat und das Büro des Kantonsrats als dessen Geschäftsleitung angemessen auf Veränderung reagieren, gibt es nach wie vor keine gesetzliche Grundlage, welche die Entscheidungsfindung in solchen Situationen zulassen. Daher sollten alternative Tagungsmöglichkeiten geprüft resp. rechtliche Grundlagen für solche oder ähnliche Fälle geschaffen werden.
Drin Alaj