Fraktionsgespräch zur Kantonsratssitzung vom 27. Oktober 2016

30. Oktober 2016

Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklasse auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich

Die SP-Fraktion stimmt diesem Kantonsratsbeschluss zu. Damit wird ermöglicht, dass Kinder aus dem Flüchtlings- und Asylbereich während ihrer ersten Zeit im Kanton Zug zentral geschult werden können. Die einzelnen Gemeinden müssen nicht mehr jede für sich für eine eigene Lösung schauen in diesem Bereich. Die Kosten für die Führung der Integrationsklasse durch die Stadt Zug, diese führt im Moment schon eine solche, sollen klar abgegolten werden. In diesem Sinne wird die Erhöhung der Abgeltung an die Stadt Zug von Fr. 15‘000. —auf Fr. 20‘000. — klar gutgeheissen. Die SP-Fraktion wird hier beantragen, dass sich der Kanton Zug finanziell mehr als beabsichtigt (Normkostenpauschale, Finanzierung des Mittagstisches und der nachschulischen Betreuung) engagiert. Wir möchten einfach nicht, dass die Stadt Zug aus finanziellen Gründen, wenn ihre Vollkosten nicht gedeckt wären, diese Integrationsklasse/n für Schülerinnen und Schüler aus anderen Gemeinden aufhebt.

 

Änderung des Rechtstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrats betreffend Abgangsentschädigungen

Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kantonsräte Gössi/Hausheer, dass bei Auszahlung einer Abgangsentschädigung während 6 Monaten an die RichterInnen und Regierungsräte, ein Ersatzverdienst (sei es aus Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengelder) an die Abgangsentschädigung angerechnet werden soll. Der totale Verdienst soll während diesen 6 Monaten nicht grösser ausfallen, als die bezahlte Abgangsentschädigung. Ist der Verdienst während diesen 6 Monaten grösser als die bezahlte Abgangsentschädigung, muss die ganze Abgangsentschädigung zurückerstattet werden.

Unterstützung findet ebenfalls der Antrag, dass Richterinnen und Richter inskünftig nur noch eine Abgangsentschädigung erhalten sollen, wenn sie nicht mehr wiedergewählt werden. Der in der ersten Lesung beschlossene Automatismus, dass Richterinnen und Richter, sofern sie keine Pensionskassenrente erhalten, immer eine Abgangsentschädigung erhalten, wird als viel zu grosszügig betrachtet. Dies umso mehr als Richterinnen und Richter erfahrungsgemäss nicht allzu grosse Schwierigkeiten haben, da sie immer sehr nahe mit der juristischen Materie verbunden sind, einen Umstieg zu schaffen. So ein Rücktritt mit Abgangsentschädigung würde schnell einmal Fr. 100‘000. —pro Rücktritt kosten.

Mit einer knappen Mehrheit heisst die SP-Fraktion die Streichung der Abgangsentschädigung bei den Regierungsräten gut. Es ist für die Regierungsräte zumutbar, auf eine solche Abgangs- entschädigung zu verzichten, auch in Anbetracht dessen, dass sie während ihrer Amtstätigkeit ein überdurchschnittliches Salär erhalten haben. Es besteht ja weiter die Möglichkeit, falls sie keine Stelle finden, Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu beziehen und zwar dem höchsten versicherten Verdienst.