Änderung des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts vom 3. September 1992
Momentan arbeitet der Bund an einer bundesrechtlichen Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes und wird auch Regelungen im Hinblick auf die Anforderungen an die für eine Einbürgerung erforderlichen Sprachkenntnisse beschliessen. Die SP – Fraktion schliesst sich der Meinung an, dass zuerst die Änderungen durch den Bund abgewartet werden sollten, bevor auf kantonaler Ebene die notwendigen Sprachniveaus definiert werden.
Die SP – Fraktion ist gleicher Meinung wie die vorberatende Kommission und empfiehlt nicht auf die Vorlagen des Regierungsrates einzutreten, die teilweise erheblich erklärte Motion von Thomas Villiger, Karl Nussbaumer und Manuel Aeschbacher nicht als erledigt abzuschreiben und eine letztmalige Fristerstreckung für die Erledigung der Motion zu gewähren.
Änderung des Schulgesetzes
Die SP – Fraktion unterstützt den von der Regierung vorgeschlagenen § 46. Es ist sehr wichtig, dass der Schutz Minderjähriger gewahrt wird und verurteilte Sexualstraftäter, bei denen ein Berufsverbot ausgesprochen wurde, nicht als Lehrpersonen arbeiten. Dies ist jedoch nur ein Schritt zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Es braucht auch weitere Massnahmen, insbesondere auch im Bereich der Prävention; die meisten sexuellen Übergriffe an Minderjährigen finden im familiären oder persönlichen Umfeld des Opfers statt.
Dass neu alle Lehrpersonen alle Daten aus dem Strafregister (Privatauszug) und somit auch nicht berufsrelevante Straftaten in einem Bewerbungsverfahren offen legen sollen, unterstützt die SP – Fraktion nicht. Dies wäre unverhältnismässig. Die Arbeitgeber sind in der Verantwortung in einem Bewerbungsverfahren die Bewerber sorgfältig zu prüfen; sie haben bereits jetzt die Möglichkeit Referenzen bei früheren Arbeitgebern einzuholen oder auch Auszüge aus dem Strafregister zu verlangen. In mehreren Zuger Gemeinden wird dies in der Praxis auch schon so gehandhabt.
Erste Bilanz seit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Zug
Die positive erste Bilanz seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzt nimmt die SP – Fraktion erfreut zur Kenntnis: Die Einführung ist gelungen, das neue Angebot wird geschätzt und von Privatpersonen, politischen Parteien oder auch Medienschaffenden rege genutzt. Der Zeitaufwand für die Beantwortung der Gesuche hielt sich in Grenzen. Die SP – Fraktion hat sich stets für ein Öffentlichkeitsprinzip eingesetzt und ist der Meinung, dass mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips nun ein guter erster Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde.
Interpellation betreffend private Sicherheitsdienstleister
Die Regierung zeigt deutlich auf, dass ein Missstand vorhanden ist im Bereich der Regulierung der privaten Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Zug und Handlungsbedarf besteht. Ohne Regulierung besteht die Gefahr, dass unqualifizierte oder nicht genügend ausgebildete Personen als Sicherheitsdienstleister arbeiten. Die SP – Fraktion sieht diesen Zustand als nicht haltbar an und erhofft sich von der Regierung ein aktives Vorgehen um diesen Zustand zu ändern.
Olivia Bühler, Cham
Kantonsrätin SP
für die SP Fraktion