Finanzen, Französischunterricht, Armut im reichen Kanton Zug. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 31. August 2017

3. September 2017

Frühfranzösisch ja oder nein
Mit der eingereichten Motion «Französisch erst auf der Sekundarstufe 1» wurde am Donnerstag der erste Schlagabtausch vollzogen. Trotz einer klaren Volksabstimmung für das Frühfranzösisch, wollen einige Volksvertreter diesen Entscheid erneut ändern. Für die Überweisung an den Regierungsrat (für Antrag und Bericht) braucht es einen Stimmenanteil von 1/3 der Parlamentsstimmen. Dies wurde mit 34 Ja-Stimmen zu 40 Nein-Stimmen klar erreicht. Ich bin gespannt, was die Regierung vorschlägt. Bis anhin wehrte er sich immer gegen eine Änderung, damit der Kanton Zug keine Insel wird, denn die Deutschschweizerkantone haben zurzeit alle etwa das gleiche System.

Der neue Kantonsgerichtspräsident wurde mit 52 von 75 möglichen Stimmen gewählt. 19 Stimmzettel waren leer oder ungültig, vier Stimmen entfielen auf andere Personen des Kantonsgerichts.

Steuergesetz, Grundstückgewinnsteuer; 2. Lesung
In der 1. Lesung entschied der Rat, dass die Gemeinden rechtsverbindliche Vorprüfungen und Rechtsmittellegitimationen betreffend der Grundstückgewinnsteuer zu erstellen haben. Die Gemeinden wehrten sich schon in der Vernehmlassung gegen diese Idee. Selbst die angepasste Version der vorberatenden Kommission konnte die Fachleute der Gemeinden nicht überzeugen. Mit dieser Vorprüfung würden zusätzliche Arbeiten bei den Gemeinden anfallen und was noch wichtiger ist, es könnten Steuereinnahmenverluste geben, weil die Vorprüfungen rechtsverbindlich ausfallen.
Für mich ist es widersinnig, etwas zu ändern, was für alle Gemeinden keinen Sinn macht. Wieso soll ein System geändert werden, welches bestens funktioniert und nur einige wenige einen finanziellen Nutzen daraus ziehen würden, gleichzeitig aber eine Mehrheit der Steuerzahlenden einen «Verlust» erleiden könnten.

Sparpaket 2018; 2. Lesung
22 Gesetze mussten angepasst werden, damit die «Sparübung» der Regierung vollzogen werden konnte. Es wurden die Bereiche herangezogen, welche im Entlastungspaket 2, (welches vom Volk klar abgelehnt wurde) weniger umstritten waren. Für mich enthielt die Vorlage aber trotzdem noch Bereiche, welche aus meiner Sicht nicht geändert werden sollten. So soll sich der Kanton weiterhin finanziell an der Beratungsstelle für Lehrpersonen beteiligen. Weiter macht es wenig Sinn, wenn die Schifffahrt auf dem Zuger und Ägerisee einen zu hohen Kostendeckungsgrad verpasst bekommt.
Der Kulturlastenausgleich soll neu über den Lotteriefonds bezahlt werden, trotzdem dies eine klare staatliche Aufgabe (Volksabstimmung) ist und demzufolge nicht über den Lotteriefonds abgerechnet werden dürfte. Bei der Soforthilfe bei Katastrophen und Kriegen ist die Ausgangslage etwas anders. Dies ist ein freiwilliger Beitrag, welcher jeweils jährlich budgetiert wurde. Die Legitimation ist so höher, als wenn die Regierung in eigener Kompetenz die Gelder aus dem Lotteriefond spricht. Bei der Prämienverbilligung geht es darum, weitere Einsparungen zu treffen. Zusätzlich soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, die Einkommenshöhe, welche den Anspruch für Prämienverbilligung festlegt, in der Verordnung zu regeln. Die einzige Einflussnahme für den Kantonsrat liegt nun nur noch in der Budgetdebatte, welche jedoch mit den Globalbudgets ebenfalls schon recht eingeschränkt ist.

Das Anliegen betreffend Ergänzungsleistungen für Einkommensschwache hat bei der Regierung keine Chance. Das Postulat wurde im Jahr 2010 von einer Motion, welche im Jahr 2009 eingereicht wurde, umgewandelt. Seit 7 Jahren «trölt» die Regierung dieses Thema vor sich hin. Ich arbeitete in der Steuergruppe mit, welche 3 Varianten für die gezielte Bekämpfung der Armut vorgeschlagen hatte. Seit drei Jahren verfügt die Regierung und die Mehrheit der bürgerlichen Politik auf ein schlagfertiges Argument: der Kanton Zug muss sparen. Mit dieser Überlegung wird jede Idee und jede Innovation abgewürgt. In meinem Votum zeigte ich auf, dass die Regierung ihr Verantwortung nicht übernimmt, dies in einem der reichsten Kantone in einem der reichsten Staaten der Welt (siehe auch mein Votum auf: www.hubert-schuler.ch/aktuell/postulat-betreffenergaenzungsleistungen- fuer-einkommensschwache ).

So stimmte ich ab:

Überweisung Motion Französisch auf der Sekundarstufe 1: Nein; 40:34 überwiesen

Teilrevision des Steuergesetzes: Grundstückgewinnsteuer: §200a streichen: Ja, 45:28

Finanzwesen Sparpaket 2018. 2. Lesung

  • Publikationsgesetz: Ja; 71:2 angenommen
  • Personalgesetz: Nein; 56:18 angenommen
  • Gerichtsorganisationsgesetz: Ja; 57:19 angenommen
  •  Schulgesetz: Ja; 62:14 angenommen
  • Schulgesetz: Ja; 68:6 angenommen
  • Berufsbildung; nein; 69:7 angenommen
  • Kulturelles Leben: Nein; 48:23 angenommen
  • Soforthilfe bei Katastrophen und Kriegen: Nein; 54:20 angenommen
  • Verwaltungsgebührentarif: Ja; 56:19 angenommen
  • Zuger Kantonalbank: Ja; 75:1 angenommen
  • Feuerschutz: Ja; 76:0
  • Gewässergebührentarif: Ja; 58:18 angenommen
  • Strassenverkehr: Ja; 75:0 angenommen
  • Extrabusse: Ja; 70:6 angenommen
  • Binnenschifffahrt: Ja; 54:20 angenommen
  • Schifffahrt: Nein; 54:22 angenommen
  • Ergänzungsleistungen: Ja; 70:6 angenommen
  • Prämienverbilligung: Nein; 63:13 angenommen
  • Sozialhilfegesetz: Ja; 75:0 angenommen
  • Landwirtschaft: Ja; 70:4 angenommen
  • Waldgesetz: Ja; 61:11 angenommen
  • Waldgesetz: Ja; 58:16 angenommen

Änderung Sozialhilfegesetz: Verteilung der AsylbewerberInnen auf die Gemeinden:

  • Nicht eintreten: Nein; 45:26 wurde nicht eingetreten.
  • Motion abschreiben: Ja; 50:24 abgeschrieben

Postulat betreffend Poststellen in der Zuger Gemeinden: Nicht abschreiben: Ja; 51:13 nicht abgeschrieben