Finanzen 2019, hat das Sparen nun ein Ende? Bericht zur Kantonsratssitzung vom 30. August 2018

2. September 2018

Der 30. August 2018 stand den ganzen Tag im Zeichen von Finanzen 2019. Der Regierungsrat packte unter diesem Titel verschiedenste Vorlagen zu einem Geschäft. Als Präsident der vorberatenden Kommission setzte ich mich mit diesen Ideen und Vorschlägen intensiv auseinander. An drei Halbtagen wurden Anträge, Änderungen und Ablehnungen diskutiert und entschieden. Andere Vorlagen konnten ohne grosse Meinungsunterschiede von der Regierung übernommen werden. Ein Kritikpunkt war, dass der Regierungsrat das Ganze als Sparpaket verkaufte, trotzdem von den 22 Vorschlägen die Hälfte Gebühren- oder Steuererhöhungen sind sowie eine Massnahme lediglich die Verschiebung von einer Kasse in die Andere (rund 7,5 Mio. Franken). Mit ihrem Vorschlag wollte die Regierung die laufende Rechnung um 49,5 Mio. Franken entlasten. Die Variante der vorberatenden Kommission würde eine Entlastung von 43,6 Mio. Franken bringen. Die Staatswirtschaftskommission, welche ebenfalls das ganze Geschäft beraten hatte, unterstützte die vorberatende Kommission ausser bei zwei Vorlagen.
Nun ging es darum, die Entscheidungen der Kommission im Rat zu vertreten. Da jede Vorlage als Gesetzesänderung (und nicht als Gesamtpaket) beraten wird, muss jedes Mal darüber abgestimmt werden, ob auf die Vorlage eingetreten wird oder nicht. Erst dann kann darüber im Detail diskutiert werden. Die Regierung hat diesen Weg gewählt, weil beim letzten Sparpaket (EP2, welches als Gesamtpaket behandelt wurde) wir als Gegner nur ein Referendum ergreifen mussten. Hier müsste das Referendum Einzel ergriffen werden.
Damit die Übersicht besser gewahrt ist, ergänze ich mein Stimmverhalten jeweils gleich bei der ent-sprechenden Abstimmungszahl mit einem (j).

(Teil-) Revision des EG ZGB
Hier geht es darum, dass die KESB bei Entscheidungen, welche von einem Dreiergremium gefällt werden muss, bei Bedarf eine gewählte Stellvertretung aufbieten kann, so dass keine zeitliche Verzögerungen beim Entscheid gibt. Weiter sollen gewisse Kontrolltätigkeiten eines einzelnen Behördenmitgliedes übertragen werden können, so dass dies nicht im Dreiergremium erledigt werden muss. Weiter sollten weitere Anpassungen gemacht werden, welche durch die Änderungen des Bundesgesetztes entstanden sind resp. welche unklare Bestimmungen enthalten.
Der Rat ist für Eintreten 41:33 (j), trotzdem die vorberatende Kommission dies nicht machte.
§ 5 Abs. 3 neu 33 (j):30
§ 43 Abs.1: Antrag Regierung (RR) vs. geltendes Recht (gR): 25 (j):47
§ 43 Abs. 2 Antrag RR vs. gR: 21 (j):50
§ 43 Abs. 3 Antrag RR vs. gR: 25 (j):46
§ 47 Abs. 1, 2 und 3 Antrag RR vs. gR: 24 (j):49
§ 48 Abs. 1 Antrag RR vs. gR. : 21 (j):51

Abschaffung der Kommission Allgemeine Weiterbildung
Auch hier wird der Antrag auf Nichteintreten gestellt. Dieser wird mit 47 (j):15 abgelehnt.

Vergabe externer Evaluation durch Sonderschulen
Ebenfalls wird der Antrag auf Nichteintreten gestellt. Der Gedanke dahinter ist, dass dadurch das geltende Recht (also wie es jetzt ist) weiterhin in Kraft bleiben würde. Dieser Antrag wird mit 18:52 (j) abgelehnt.

Erhöhung der Klassen- und Kursgrössen an den kantonalen Mittelschulen
Der Antrag auf Nichteintreten wird ebenfalls gestellt, jedoch mit 63:10 (j)abgelehnt.
Weiter wird der Antrag gestellt, dass anstelle von 20 Jugendlichen die Klassengrösse auf 22 Personen aufgestockt werden soll. Dieser Antrag wird mit 57 (j):17 abgelehnt.

Abschaffung der Sportkommission
Auch hier wird erneut der Antrag auf Nichteintreten gestellt. Diesmal wird der Antrag mit 44 (j):27 angenommen. Somit wird die Sportkommission nicht abgeschafft und der Kanton kann damit den Betrag von CHF 5’000 nicht sparen. Die Lobby hat gewirkt.

Aufhebung Polizeidienststellen Hünenberg, Steinhausen und Menzingen
Der Rat entschied mit 41 (j):34 auf Eintreten
Im Kantonsrat wurde diese Diskussion schon mehrmals geführt. Deshalb gab es auch keine neuen Argumente. Eine Kantonsrätin von Hünenberg erklärte, dass wenn der Posten in Hünenberg aufgehoben würde, würde dies die «Spaltung» des Dorfes und des Seegebietes fördern. Das Argument für diese Überlegung ist, dass die Dörfler nach Rotkreuz zur Polizei gehen müssten, diejenigen vom See aber nach Cham. Diese Argumentationskette konnte ich nicht nachvollziehen, denn wenn der Polizeiposten in Hünenberg (rund 2 Stunden pro Wochentag geöffnet) dieses verbindende Element sein würde, müssten wir die Dienststelle 8 Stunden pro Tag öffnen.
§ 18 Abs. 1 und 2 (hier geht es um die Aufhebung der Dienststellen Hünenberg, Steinhausen und Menzingen). Antrag diese beiden Absätze zu streichen: 39 (j):33 wird der Antrag abgelehnt.

Verrechnung polizeilicher Leistungen aus bewilligten Anlässen oder wegen Verletzung der Auflagen
Hier wurde stillschweigend (ohne Antrag) zugestimmt und es gab damit keine Abstimmung.

Verrechnung des polizeilichen Aufwandes bei Betreibungszustellungen
Auch hier wird stillschweigend zugestimmt

Reduktion Pendlerabzug auf maximal CHF 6’000
Hier zeigte der Finanzdirektor auf, dass damit der Kanton Zug im Vergleich zur Schweiz immer noch mehr als im Mittelfeld wäre. Auch würden die Aussagen nicht stimmen, dass damit Zug von einem Steuerparadies in die Steuerhölle fallen würde.
Eintreten wird mit 55 (j): 18 beschlossen. Es werden keine weiteren Anträge gestellt.

Mindeststeuer für juristische Personen
Der Finanzdirektor erläutert, dass rund 60% der Firmen in Zug keine Steuern bezahlen würden (Schweizer Durchschnitt 50%). Es sei gerechtfertigt, dass mindestens die Kosten für die Bearbeitung der Steuererklärung erhoben würden. Der erste Vorschlag der Regierung war ein Betrag von CHF 250. In der Vernehmlassung wurde dann gefordert, dass dieser Betrag auf CHF 500 erhöht wird, was die Regierung auch machte. Die vorberatende Kommission reduzierte den Betrag wieder auf 250 Franken, trotz dem Hinweis der Finanzdirektion, dass die Wirtschaft sehr wohl bereit sei, den höheren Betrag zu bezahlen. Der Rat folgt der Argumentation des Regierungsrates.
§ 75 Abs. 1 Antrag des RR (500 Franken) vs. 250 (Kommission): 38 (j):32

Verwaltungsratsmitglieder: Quellensteuer auf ausländische Staaten abwälzen
Stillschweigend genehmigt.

Mitarbeitendenbeteiligungen: Quellensteuern auf ausländische Staaten abwälzen
Stillschweigend genehmigt.
Bei beiden Vorlagen geht es nicht darum, dass die Leute resp. Firmen mehr Steuern bezahlen müssen, sondern, dass sie in Zug mehr und dafür in ihrem Zweitstaat weniger zahlen (bei Doppelbesteuerungsabkommen).

Erhöhung der Gebühren für Namensänderungen
Antrag auf Nichteintreten wird mit 47 (j):25 abgelehnt

Anpassung der Gebührenrahmen für gesundheitspolizeiliche Tätigkeiten
Auch hier wird der Antrag auf Nichteintreten mit 40 (j):22 abgelehnt. Es wird der Antrag unter §3 Abs. 3 Punkt 17. die Stundenansätze nicht (jetzt zwischen 75 bis 140 Franken) auf neu 100 bis 200 Franken zu erhöhen, gestellt. Dieser Antrag wird mit 38 (j):25 abgelehnt, somit kann der Kanton höhere Gebühren verlangen.

Verrechnung von Beratungstätigkeiten (Verwaltungsgebührentarif)
Hier wird ebenfalls der Antrag auf Nichteintreten gestellt, welche jedoch mit 36 (j):34 abgelehnt wird.
Unter § 4 Abs. 1 geht es darum, dass die Baudirektion für Grossprojekte, welche die Dienstleistungen der Direktion benützen (über 10 Stunden pro Projekt und nur für Private) die entsprechenden Stunden (pro Stunde CHF 150) verrechnen können. Es wird der Antrag gestellt, dass die erste Fassung des RR gelten soll (ohne Begriffe privat und pro Projekt) 54 (j):6 wird der Antrag abgelehnt.

Ungedeckte Strassenkosten der Spezialfinanzierung Strassenbau belasten
Hier gibt es keine Diskussion und wird somit stillschweigend genehmigt. Die Staatsrechnung teilt sich auf verschiedene «Kassen» auf. In der laufenden Rechnung werden alle Kosten und Einnahmen verbucht. Dann gibt es die Spezialfinanzierung Strassenbau. Diese Kasse wird aus Motorfahrzeugsteuern, Treibstoffsteuern und weiteren Abgaben gespiesen. Zurzeit verfügt diese Kasse über ein hohes Plus, wird dann aber reduziert, wenn die Kosten für die Tangente und die Umfahrung Cham Hünenberg bezahlt werden müssen. Jetzt wollte die Regierung die Kosten, welche durch den Tiefbau und die Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst) entstehen, ebenfalls der Spezialfinanzierung verbuchen und somit die laufende Rechnung entlasten. Die vorberatende Kommission bewilligte die Kosten des Tiefbaus teilweise so zu verrechnen, die anderen Kosten müssen weiterhin über die laufende Rechnung gebucht werden.

Streichung des Sockelbeitrags an die Sennhütte
Eintreten mit 42 (j):10, dann keine weiteren Anträge.

Aufhebung der Kommission für Suchtprobleme
Stillschweigend genehmigt

Vollzug des Krankenkassenversicherungsobligatoriums durch die Gemeinden
Stillschweigend genehmigt. Hier geht es darum, dass die Gemeinden bis anhin bei der Direktion für Gesundheit bei Unklarheiten nachfragen konnten, wie das Krankenkassenobligatoriums in speziellen Fällen umgesetzt werden muss. In der Zwischenzeit gibt es eine schweizweit arbeitende Organisation, welche günstig und sehr professionell arbeitet und die Gemeinden fragen öfters dort nach. Aus diesem Grund spart der Kanton auch kein Geld.

Aufhebung der hoheitlichen Funktion von privaten Revierförsterinnen und -förstern
Der Antrag auf Nichteintreten wird mit 33 (j):24 abgelehnt, es werden dann aber keine weiteren Anträge gestellt.

Tätigkeit Fischereikommission in die Aufgaben des Amtes integrieren
Eintreten wird mit 54 (j):10 beschlossen, keine weiteren Anträge.

Befristete Anpassung gesetzlicher Steuerfuss für die Kantonssteuer von 82% auf 86% der einfachen Steuer
Antrag auf Nichteintreten wird mit 54 (j):18 abgelehnt.
Die Kommission entschied, dass die Steuererhöhung nur für ein Jahr (2020) gelten soll. Wenn die Haushaltskasse wirklich zu wenig Geld hätte, dann müsste die Regierung für das Budget 2019 bereits eine Steuererhöhung beantragen.
Es gibt eine dreifache Abstimmung:
Steuererhöhung für ein Jahr (2020) 52 Stimmen
Steuererhöhung für zwei Jahre 2 (ich stimmte dafür)
Unbefristete Steuererhöhung auf 84% 18 Stimmen
Somit wird der Steuerfuss für das Jahr 2020 um 4% erhöht, auch wenn es noch eine 2. Lesung (Oktober oder November) im Kantonsrat geben wird. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass das Referendum ergriffen wird und somit Der 30. August 2018 stand den ganzen Tag im Zeichen von Finanzen 2019. Der Regierungsrat packte unter diesem Titel verschiedenste Vorlagen zu einem Geschäft. Als Präsident der vorberatenden Kommission setzte ich mich mit diesen Ideen und Vorschlägen intensiv auseinander. An drei Halbtagen wurden Anträge, Änderungen und Ablehnungen diskutiert und entschieden. Andere Vorlagen konnten ohne grosse Meinungsunterschiede von der Regierung übernommen werden. Ein Kritikpunkt war, dass der Regierungsrat das Ganze als Sparpaket verkaufte, trotzdem von den 22 Vorschlägen die Hälfte Gebühren- oder Steuererhöhungen sind sowie eine Massnahme lediglich die Verschiebung von einer Kasse in die Andere (rund 7,5 Mio. Franken). Mit ihrem Vorschlag wollte die Regierung die laufende Rechnung um 49,5 Mio. Franken entlasten. Die Variante der vorberatenden Kommission würde eine Entlastung von 43,6 Mio. Franken bringen. Die Staatswirtschaftskommission, welche ebenfalls das ganze Geschäft beraten hatte, unterstützte die vorberatende Kommission ausser bei zwei Vorlagen.
Nun ging es darum, die Entscheidungen der Kommission im Rat zu vertreten. Da jede Vorlage als Gesetzesänderung (und nicht als Gesamtpaket) beraten wird, muss jedes Mal darüber abgestimmt werden, ob auf die Vorlage eingetreten wird oder nicht. Erst dann kann darüber im Detail diskutiert werden. Die Regierung hat diesen Weg gewählt, weil beim letzten Sparpaket (EP2, welches als Gesamtpaket behandelt wurde) wir als Gegner nur ein Referendum ergreifen mussten. Hier müsste das Referendum Einzel ergriffen werden.
Damit die Übersicht besser gewahrt ist, ergänze ich mein Stimmverhalten jeweils gleich bei der ent-sprechenden Abstimmungszahl mit einem (j).

(Teil-) Revision des EG ZGB
Hier geht es darum, dass die KESB bei Entscheidungen, welche von einem Dreiergremium gefällt werden muss, bei Bedarf eine gewählte Stellvertretung aufbieten kann, so dass keine zeitliche Verzögerungen beim Entscheid gibt. Weiter sollen gewisse Kontrolltätigkeiten eines einzelnen Behördenmitgliedes übertragen werden können, so dass dies nicht im Dreiergremium erledigt werden muss. Weiter sollten weitere Anpassungen gemacht werden, welche durch die Änderungen des Bundesgesetztes entstanden sind resp. welche unklare Bestimmungen enthalten.
Der Rat ist für Eintreten 41:33 (j), trotzdem die vorberatende Kommission dies nicht machte.
§ 5 Abs. 3 neu 33 (j):30
§ 43 Abs.1: Antrag Regierung (RR) vs. geltendes Recht (gR): 25 (j):47
§ 43 Abs. 2 Antrag RR vs. gR: 21 (j):50
§ 43 Abs. 3 Antrag RR vs. gR: 25 (j):46
§ 47 Abs. 1, 2 und 3 Antrag RR vs. gR: 24 (j):49
§ 48 Abs. 1 Antrag RR vs. gR. : 21 (j):51

Abschaffung der Kommission Allgemeine Weiterbildung
Auch hier wird der Antrag auf Nichteintreten gestellt. Dieser wird mit 47 (j):15 abgelehnt.

Vergabe externer Evaluation durch Sonderschulen
Ebenfalls wird der Antrag auf Nichteintreten gestellt. Der Gedanke dahinter ist, dass dadurch das geltende Recht (also wie es jetzt ist) weiterhin in Kraft bleiben würde. Dieser Antrag wird mit 18:52 (j) abgelehnt.

Erhöhung der Klassen- und Kursgrössen an den kantonalen Mittelschulen
Der Antrag auf Nichteintreten wird ebenfalls gestellt, jedoch mit 63:10 (j)abgelehnt.
Weiter wird der Antrag gestellt, dass anstelle von 20 Jugendlichen die Klassengrösse auf 22 Personen aufgestockt werden soll. Dieser Antrag wird mit 57 (j):17 abgelehnt.

Abschaffung der Sportkommission
Auch hier wird erneut der Antrag auf Nichteintreten gestellt. Diesmal wird der Antrag mit 44 (j):27 angenommen. Somit wird die Sportkommission nicht abgeschafft und der Kanton kann damit den Betrag von CHF 5’000 nicht sparen. Die Lobby hat gewirkt.

Aufhebung Polizeidienststellen Hünenberg, Steinhausen und Menzingen
Der Rat entschied mit 41 (j):34 auf Eintreten
Im Kantonsrat wurde diese Diskussion schon mehrmals geführt. Deshalb gab es auch keine neuen Argumente. Eine Kantonsrätin von Hünenberg erklärte, dass wenn der Posten in Hünenberg aufgehoben würde, würde dies die «Spaltung» des Dorfes und des Seegebietes fördern. Das Argument für diese Überlegung ist, dass die Dörfler nach Rotkreuz zur Polizei gehen müssten, diejenigen vom See aber nach Cham. Diese Argumentationskette konnte ich nicht nachvollziehen, denn wenn der Polizeiposten in Hünenberg (rund 2 Stunden pro Wochentag geöffnet) dieses verbindende Element sein würde, müssten wir die Dienststelle 8 Stunden pro Tag öffnen.
§ 18 Abs. 1 und 2 (hier geht es um die Aufhebung der Dienststellen Hünenberg, Steinhausen und Menzingen). Antrag diese beiden Absätze zu streichen: 39 (j):33 wird der Antrag abgelehnt.

Verrechnung polizeilicher Leistungen aus bewilligten Anlässen oder wegen Verletzung der Auflagen
Hier wurde stillschweigend (ohne Antrag) zugestimmt und es gab damit keine Abstimmung.

Verrechnung des polizeilichen Aufwandes bei Betreibungszustellungen
Auch hier wird stillschweigend zugestimmt

Reduktion Pendlerabzug auf maximal CHF 6’000
Hier zeigte der Finanzdirektor auf, dass damit der Kanton Zug im Vergleich zur Schweiz immer noch mehr als im Mittelfeld wäre. Auch würden die Aussagen nicht stimmen, dass damit Zug von einem Steuerparadies in die Steuerhölle fallen würde.
Eintreten wird mit 55 (j): 18 beschlossen. Es werden keine weiteren Anträge gestellt.

Mindeststeuer für juristische Personen
Der Finanzdirektor erläutert, dass rund 60% der Firmen in Zug keine Steuern bezahlen würden (Schweizer Durchschnitt 50%). Es sei gerechtfertigt, dass mindestens die Kosten für die Bearbeitung der Steuererklärung erhoben würden. Der erste Vorschlag der Regierung war ein Betrag von CHF 250. In der Vernehmlassung wurde dann gefordert, dass dieser Betrag auf CHF 500 erhöht wird, was die Regierung auch machte. Die vorberatende Kommission reduzierte den Betrag wieder auf 250 Franken, trotz dem Hinweis der Finanzdirektion, dass die Wirtschaft sehr wohl bereit sei, den höheren Betrag zu bezahlen. Der Rat folgt der Argumentation des Regierungsrates.
§ 75 Abs. 1 Antrag des RR (500 Franken) vs. 250 (Kommission): 38 (j):32

Verwaltungsratsmitglieder: Quellensteuer auf ausländische Staaten abwälzen
Stillschweigend genehmigt.

Mitarbeitendenbeteiligungen: Quellensteuern auf ausländische Staaten abwälzen
Stillschweigend genehmigt.
Bei beiden Vorlagen geht es nicht darum, dass die Leute resp. Firmen mehr Steuern bezahlen müssen, sondern, dass sie in Zug mehr und dafür in ihrem Zweitstaat weniger zahlen (bei Doppelbesteuerungsabkommen).

Erhöhung der Gebühren für Namensänderungen
Antrag auf Nichteintreten wird mit 47 (j):25 abgelehnt

Anpassung der Gebührenrahmen für gesundheitspolizeiliche Tätigkeiten
Auch hier wird der Antrag auf Nichteintreten mit 40 (j):22 abgelehnt. Es wird der Antrag unter §3 Abs. 3 Punkt 17. die Stundenansätze nicht (jetzt zwischen 75 bis 140 Franken) auf neu 100 bis 200 Franken zu erhöhen, gestellt. Dieser Antrag wird mit 38 (j):25 abgelehnt, somit kann der Kanton höhere Gebühren verlangen.

Verrechnung von Beratungstätigkeiten (Verwaltungsgebührentarif)
Hier wird ebenfalls der Antrag auf Nichteintreten gestellt, welche jedoch mit 36 (j):34 abgelehnt wird.
Unter § 4 Abs. 1 geht es darum, dass die Baudirektion für Grossprojekte, welche die Dienstleistungen der Direktion benützen (über 10 Stunden pro Projekt und nur für Private) die entsprechenden Stunden (pro Stunde CHF 150) verrechnen können. Es wird der Antrag gestellt, dass die erste Fassung des RR gelten soll (ohne Begriffe privat und pro Projekt) 54 (j):6 wird der Antrag abgelehnt.

Ungedeckte Strassenkosten der Spezialfinanzierung Strassenbau belasten
Hier gibt es keine Diskussion und wird somit stillschweigend genehmigt. Die Staatsrechnung teilt sich auf verschiedene «Kassen» auf. In der laufenden Rechnung werden alle Kosten und Einnahmen verbucht. Dann gibt es die Spezialfinanzierung Strassenbau. Diese Kasse wird aus Motorfahrzeugsteuern, Treibstoffsteuern und weiteren Abgaben gespiesen. Zurzeit verfügt diese Kasse über ein hohes Plus, wird dann aber reduziert, wenn die Kosten für die Tangente und die Umfahrung Cham Hünenberg bezahlt werden müssen. Jetzt wollte die Regierung die Kosten, welche durch den Tiefbau und die Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst) entstehen, ebenfalls der Spezialfinanzierung verbuchen und somit die laufende Rechnung entlasten. Die vorberatende Kommission bewilligte die Kosten des Tiefbaus teilweise so zu verrechnen, die anderen Kosten müssen weiterhin über die laufende Rechnung gebucht werden.

Streichung des Sockelbeitrags an die Sennhütte
Eintreten mit 42 (j):10, dann keine weiteren Anträge.

Aufhebung der Kommission für Suchtprobleme
Stillschweigend genehmigt

Vollzug des Krankenkassenversicherungsobligatoriums durch die Gemeinden
Stillschweigend genehmigt. Hier geht es darum, dass die Gemeinden bis anhin bei der Direktion für Gesundheit bei Unklarheiten nachfragen konnten, wie das Krankenkassenobligatoriums in speziellen Fällen umgesetzt werden muss. In der Zwischenzeit gibt es eine schweizweit arbeitende Organisation, welche günstig und sehr professionell arbeitet und die Gemeinden fragen öfters dort nach. Aus diesem Grund spart der Kanton auch kein Geld.

Aufhebung der hoheitlichen Funktion von privaten Revierförsterinnen und -förstern
Der Antrag auf Nichteintreten wird mit 33 (j):24 abgelehnt, es werden dann aber keine weiteren Anträge gestellt.

Tätigkeit Fischereikommission in die Aufgaben des Amtes integrieren
Eintreten wird mit 54 (j):10 beschlossen, keine weiteren Anträge.

Befristete Anpassung gesetzlicher Steuerfuss für die Kantonssteuer von 82% auf 86% der einfachen Steuer
Antrag auf Nichteintreten wird mit 54 (j):18 abgelehnt.
Die Kommission entschied, dass die Steuererhöhung nur für ein Jahr (2020) gelten soll. Wenn die Haushaltskasse wirklich zu wenig Geld hätte, dann müsste die Regierung für das Budget 2019 bereits eine Steuererhöhung beantragen.
Es gibt eine dreifache Abstimmung:
Steuererhöhung für ein Jahr (2020) 52 Stimmen
Steuererhöhung für zwei Jahre 2 (ich stimmte dafür)
Unbefristete Steuererhöhung auf 84% 18 Stimmen
Somit wird der Steuerfuss für das Jahr 2020 um 4% erhöht, auch wenn es noch eine 2. Lesung (Oktober oder November) im Kantonsrat geben wird. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass das Referendum ergriffen wird und somit das Volk entscheidet. Ich persönliche denke jedoch, dass das Referendum nicht ergriffen wird.das Volk entscheidet. Ich persönliche denke jedoch, dass das Referendum nicht ergriffen wird.

Hubert Schuler, SP Kantonsrat, Hünenberg