Entlastungsprogramm zum Dritten. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 3. Mai 2016

7. Mai 2016

Nach rund zwei vollen Ratssitzungen bot uns der Kantonsratspräsident zur dritten Sitzung zu diesem Thema auf. Den ganzen Vormittag wurde heftig diskutiert. Leider war die Berichterstattung in den Medien relativ einseitig und auch bei der Themenwahl, welche im KR besprochen wurde eher selektiv.

Beim Spitalgesetz ging es darum, dass nur noch „Standartzimmer“ für Heimbewohnenden zur Verfügung gestellt werden sollte. Nur ist die Krux der Geschichte, dass die Regierung und die Gemeinden sich noch nie auf eine Definition von Standartzimmer geeinigt haben. Seit Jahren werden Einzelzimmer gebaut, welche die Privatsphäre garantiert und die Leute in den eigenen vier Wänden wohnen lässt. Nun soll damit Schluss sein, damit die Kantonsfinanzen saniert werden können. Der Vorschlag der Regierung ist für die Gemeinden und die Betroffenen nicht sinnvoll. Aus diesen Gründen beantragte ich die Rückweisung dieser Gesetzesänderung mit dem Auftrag, eine separate Vorlage zu machen, welche mit den Gemeinden abgesprochen ist und für die Institutionen und die Bewohnenden sozialverträglich ist. Für eine Rückweisung braucht es eine 2/3 Mehrheit des Rates, was ein eher ehrgeiziges Ziel ist. Mein Eventualantrag (wenn der Hauptantrag nicht angenommen wird) sollte die Gemeinden dahin entlasten, dass sie die Mehrkosten, welche nicht über die Ergänzungsleistungen (EL) bezahlt werden, erst übernehmen müssen, wenn im ganzen Kanton kein EL-finanziertes Bett zur Verfügung steht. Auch hier ist die Konsequenz, dass Menschen, welche in Alters- und Pflegeheime eintreten müssen und EL beziehen, nicht darauf bestehen können, in der Wohngemeinde ein Bett resp. Zimmer zu erhalten. Eine weitere unschöne Konsequenz ist, dass die „billigeren“ Betten von EL-Beziehenden belegt werden, die Selbstzahlenden die „teureren“ Betten nehmen müssen. Ob diese Zweitklassengesellschaft sinnvoll ist, wird sich zeigen

Kantonale Mutterschaftsbeiträge
Im Jahr 1988 führte der Kanton Zug Mutterschaftsbeiträge ein. Während eines Jahres soll den Müttern ermöglicht werden, sich um die junge Familie zu kümmern und nicht Sozialhilfeabhängig zu sein. Diese Beiträge wurden Bedarfsabhängig gewährt, das heisst, Vermögen und Einkommen wurden einem Standartbetrag (je nach Grösse der Familie plus Mietzins) gegenüber gestellt. Damit nahm der Kanton Zug eine gewisse Pionierrolle in der Schweiz ein. Nun argumentierten die bürgerlichen Rätinnen und Räte, dass dieser „Zuger finish“ beendet werden soll. Schliesslich hätten wir ja auch Gebührenerhöhungen beschlossen und nun müssten diese Familien auch einen Beitrag an die Sanierung des Zuger Budgets leisten. Der Antrag der ALG, welcher von der SP unterstützt wurde, weiterhin geltendes Recht zu belassen hatte wenig Chancen.

Ein weiterer massiver Abbau wurde bei der Ergänzungsleistungen beschlossen. Menschen, welche dauernd in einem Heim wohnen, erhalten für die persönlichen Auslagen einen Betrag von CHF 536. Damit müssen sie ihre Kleider, Hygiene- und Körperpflegeartikel, sozialen Kontakte, Kosten für öV, Telefon und Medien bezahlen. Die Regierung wollte diesen Betrag auf monatlich 322 Franken senken, die beiden Kommissionen (vorberatende und Staatswirtschaft) hatten mindestens die Gnade, diesen Betrag nur auf CHF 402 zu senken. In meinem Votum zeigte ich auf, dass dieses Sparen auf dem Buckel der Ärmsten stattfindet. Der reichste Kanton in der Schweiz lässt die arme Bevölkerung im Stich, dafür konnte er über Jahre Steuern reduzieren (mein Votum auf meiner Home page). Die emotional geführte Debatte zeigte eine gewisse Wirkung und so musste nach einem Reigen von Abstimmungen der Kantonsratspräsident den Stichentscheid geben. Leider gegen unseren Antrag. Wir werden dran bleiben und auf die 2. Lesung einen neuen Antrag stellen, denn rund 20% der Kantonsrätinnen und -räte waren nicht anwesend.
Weniger Herzblut investierte ich beim Antrag der Regierung, den Vermögensverzehr für EL-Beziehende, welche eine IV-Rente haben, zu verdoppeln. Das Argument der Regierung der Eigenverantwortung hilft da nicht wirklich weiter. Wenn das Geld nun früher aufgebraucht ist (weil mehr vom Vermögen für den Unterhalt verwendet werden muss), muss die EL einfach früher höhere Beträge auszahlen. Für mich ein Verschieben auf spätere Generationen.

Die Sparmassnahmen bei der Prämienverbilligung von Krankenkassenprämien und die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe konnten trotz unseren Voten nicht verhindert werden. Bei der Änderung des Sozialhilfegesetzes handelt es sich um ein Nachführen des Bundesgesetz und ergibt dem Kanton auch ohne Anpassung eine Ersparnis.
Nochmals emotional ging es beim Thema betreffend der Vergünstigung von Buspässen für IV-Beziehende sowie blinden oder sehbehinderten Menschen. Der Kantonsratsbeschluss, welcher dies bis heute ermöglicht, soll aufgehoben werden. Wir wehrten uns dagegen, auch mit dem Wissen, dass das „Giesskannensystem“ hier exemplarisch ist. Denn nicht alle IV-Beziehende sind finanziell auf einen vergünstigten Buspass angewiesen. Auch ist nicht logisch, dass sehbehinderte oder blinde Menschen diesen ganz gratis erhalten sollen, da wurde im Jahr 2000 eine Ungleichbehandlung beschlossen. Ich kündigte an, dass wir von der SP einen Antrag auf die zweite Lesung machen würden, bei welcher die Vergünstigung nur für Menschen mit einer EL berücksichtigen soll.

Nach dem Mittagessen konnten verschiedenste Vorstösse (Motionen, Postulate und Interpellationen) behandelt und abgeschlossen werden.

So stimmte ich ab:
Spitalgesetz
Antrag Rückweisung (2/3 des Rates nötig) 26 (mit meiner Stimme): 35 abgelehnt
Eventualantrag (Ergänzung wie folgt: Bei Personen, die in einem Listenpflegeheim leben und für die im Kanton kein mit Ergänzungsleistungen finanzierbares Bett zur Verfügung steht, sorgen die Gemeinden durch eigene Beiträge dafür, dass durch den Heimaufenthalt keine Sozialhilfeabhängig begründet wird.). Dieser Antrag wird mit meiner Stimme mit 38:23 angenommen.

Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge: Aufhebung dieses Gesetzes: Mit 34:20 (ich bin dagegen), wird das Gesetz abgeschafft.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. §2 Abs. 3
Reduktion des persönlichen Betrages auf CHF 322 oder 402 oder geltendes Recht bei 536 Franken. Da es eine gestaffelte Abstimmung (zuerst 322 gegen 402) gibt, sind wir aus taktischen Gründen für den Vorschlag der Regierung (322 Franken). Mit 14:51 siegte der Vorschlag der Kommissionen (402 Franken).
Mit 26 Stimmen (auch ich) wurde die Abstimmung mit Namensaufruf durchgeführt.
Auch die zweite Abstimmung wurde mit Namensaufruf (27 Stimmen inklusiv meiner) durchgeführt. Es ging dabei um die Beträge von 402 oder 536 Franken. Mit 33:33 musste der Kantonsratspräsident den Stichentscheid geben und wie immer in einer solchen Situation hat er die Hälfte des Rates gegen sich. Sein Entscheid fiel auf den Betrag von 402 Franken.

§2 Abs. 4 (Verdoppelung des Vermögensverzehrs bei IV-Beziehenden.
Mein Antrag auf geltendes Recht (1/10 pro Jahr) wird mit 49:8 Stimmen abgelehnt.

Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung. Der Antrag der ALG und SP wir mit 46:13 (mit meiner Stimme) abgelehnt.

Bei der Frage, wer entscheiden soll, welche Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung gelten soll (RR oder KR) wurde der Antrag, dass dies weiterhin der KR sein soll, mit 50:14 (mit meiner Stimme) abgelehnt.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Dieses Einführungsgesetz soll ganz gestrichen werden, mit dem Wissen, dass dadurch den Gemeinden Mehrkosten entstehen. Unser Antrag wurde mit 48:15 Stimmen abgelehnt.

Das Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug wurde ohne Gegenantrag (also auch ohne Abstimmung) geändert.

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, die landwirtschaftliche Pacht und das bäuerliche Bodenrecht. Hier wird der Beitrag an die Hagelversicherung gestrichen. Da auch da kein anderer Antrag gestellt wurde, gibt es keine Abstimmung.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald.
Die ALG will das geltende Recht, so dass die Beiträge an die Arbeit der Revierforstleute mit einem Beitrag vom Kanton entschädigt wird. Dieser Antrag wird mit 52 (meiner Stimme): 9 abgelehnt.

Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten
Kein Antrag, also auch keine Abstimmung.

Kantonsratsbeschluss (KRB) betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf. Dieser KRB läuft Ende 2017 sowieso aus, würde aber eine „Einsparung“ von rund 1 Mio. Franken bringen (oder verhindern). SP und ALG beantragen, den KRB nicht aufzuheben, da ab dem Jahr 2018 der Bund weitere Vorgaben verfügt hat.
Unser Antrag wird mit 44:17 abgelehnt.

Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen. Auch da gibt es keinen Antrag.

Kantonsratsbeschluss betreffend Abgabe des Verbundabonnements „Zuger Pass“ an IV-Beziehende sowie an blinde und Sehbehinderte Personen. Die Abstimmung erfolgt mit Namensaufruf: 25 sind dafür (ich auch). Der Antrag den KRB nicht aufzuheben wird mit 44:17 (ich war für den Antrag) abgelehnt.

Motion betreffend Vertretung der Kantonsratsbeschlüsse durch den Regierungsrat gegen aussen. Antrag auf Erheblich erklären: Nein; 20:31 abgelehnt.

Postulat betreffend Evaluation der bisherigen Erfahrung mit dem Frühfranzösisch. Keine Abstimmung da die Postulanten mit dem Antrag der Regierung das Postulat als erledigt abzuschreiben einverstanden sind.

Interpellation betreffend Arbeitslos und 50 plus. Zur Kenntnisnahme.
Interpellation betreffend Pflegebettmoratorium, Zur Kenntnisnahme.
Interpellation betreffend Lektionen-Streichen. Zur Kenntnisnahme.
Interpellation betreffend Ausbau Stadtbahn Zug. Zur Kenntnisnahme.
Motion betreffend Führung der Gerichte und Leistungsauftrag und Globalbudget. Der Motionär ist mit dem Antrag des Ober- und Verwaltungsgerichts einverstanden (nicht erheblich erklären und abschreiben).
Motion betreffend Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes: Gleichbehandlung der privaten Beschwerdeführer mit den Behörden. Antrag erheblich erklären. Da kein Gegenantrag gestellt wird, gibt es keine Abstimmung.
Interpellation betreffend: Wie kann der Respekt im Kanton Zug gefördert werden? Zur Kenntnisnahme.
Interpellation betreffend Versachlichung der gegenwärtigen Flüchtlingsdiskussion. Zur Kenntnisnahme.

Kantonsrätin Hegglin stellt zwischen den Vorstössen den Antrag, dass die Sitzungsteilnehmenden ebenfalls einen Sparbeitrag zum Entlastungsprogramm beitragen sollen und somit auf das zusätzliche Sitzungsgeld verzichten sollen. Der KRP macht den Vorschlag (da dieses Anliegen nicht wirklich Antragsberechtigt ist, dass der Weibel mit einer Liste jeden einzelnen KR fragt ob er/sie verzichten will). Der Ordnungsantrag von KR Balmer (diese Umfrage nicht zu machen) wird mit 46:1 (meiner) Stimme angenommen. Frau Hegglin kann nicht richtig begründen