Deutsch zur Integration und Gebäudeversicherung. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 12. Mai 2016

17. Mai 2016

Drei Schwerpunkte wurden an diesem Morgen behandelt. Bei den Überweisungen von Vorstössen wurde erwartungsgemäss die „Motion der ALG betreffend Abschaffung der Briefkastenfirmen“ nicht überwiesen. Wir stellten bei der „Motion betreffend verfahrenstechnische Gleichstellung von Interpellationen mit Motionen und Postulaten“ ebenfalls den Antrag auf nicht überweisen. Einfacher ausgedrückt, sollen Interpellationen ebenfalls nicht überwiesen werden können. Wir finden, dass es ein absolutes Recht ist.

Bereits wurde der Kantonsrat zu einer weiteren Sitzung einberufen. Wegen der zusätzlichen Sitzung vom 2. Mai und den vielen Feiertagen im Wonnemonat ergaben sich dichte Sitzungstermine. Am Donnerstag trafen wir uns für eine Halbtagessitzung, da am Nachmittag die Fraktionen ihre Ausflüge unternahmen. Wir von der SP gehen tradionellerweise ins Podium zum Mittagessen. Anschliessend wurden wir vom Polizeikommandant Karl Walker begrüsst. Drei spannende und für die politische Arbeit wichtige Themen wurden uns präsentiert und wir konnten viele Fragen stellen. Zuerst wurden die Herausforderungen und Vorkommnisse bei illegalen Glückspielen und Wetten aufgezeigt. Bei der IT-Forensik und Cyberermittlung ging es ebenfalls um die Möglichkeiten eines kleinen Kantons und welche Synergien genutzt werden können. Das dritte Thema schilderte den harten Alltag bei Ausschaffungen und welche Aufwendungen (emotional und finanziell) nötig sind, um das geltende Recht umzusetzen. Beim gemeinsamen Nachtessen verdauten wir die Eindrücke. Nun aber zurück in den Kantonsratssaal.

Zur zweiten Lesung des „Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz betreffend Nachweis von Deutschkenntnissen“ für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung wurden keine Anträge gestellt. Wir stellten für die Schlussabstimmung den Antrag auf Namensaufruf. Das Gesetz wurde gemäss 1. Lesung genehmigt. Damit begann die Verwirrung bei den Alternativen und uns sowie bei den Medien. Der Paragraph, welcher eine zeitliche Erleichterung bei der Niederlassungsbewilligung ermöglichen würde, wenn genügend Deutschkenntnissen vorhanden sind, wurde gestrichen. Nun gilt Bundesgesetz, dort ist jedoch nichts geregelt, somit können die Kantone selber entscheiden, welche Formen als Sonderregelung umgesetzt werden sollen. Die ALG meint, dass nun gar keine Ausnahme mehr möglich wäre, gemäss Rücksprache beim Sicherheitsdirektor und beim Amt für Migration hat nun die Verwaltung den Spielraum, welcher bis anhin festgelegt war. Unser Antrag auf das Behördenreferendum wurde mit den Stimmen der ALG abgelehnt. Die Medien berichteten umgehend mit falschen Titeln. Es war für mich sehr erstaunlich, wie schnell die Berichterstattung geschieht. Innert wenigen Minuten waren die Schlagzeilen und Kommentare verbreitet. Trotz der Kritik des Sicherheitsdirektors, wer denn diese falschen Aussagen gemacht hätte, wurde später keine Korrektur veröffentlicht. Schade, aber die Medien funktionieren so.

Die Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (GVZ) betraf viele Paragraphen, war aber nur bei sehr wenigen Punkten wirklich umstritten. So musste die Frage geklärt werden, wer die Entscheidungsbefugnisse hat, wenn die GVZ neu mit einem Verwaltungsrat ausgestattet werden soll. Welche Entscheidungen werden vom Kantonsrat, welche vom Regierungsrat und welche können vom Verwaltungsrat (inklusive Geschäftsführung) getroffen werden. Der Kantonsrat wird nun die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht genehmigen und das Budget zur Kenntnis nehmen. Weiter wird auch ein Regierungsrat Einsitz in den Verwaltungsrat nehmen.

So habe ich abgestimmt:

Überweisungen:
Motion betreffend verfahrenstechnische Gleichstellung von Interpellationen mit Motionen und Postulaten: Nein; mit 44 Nein zu 26 wurde die Motion an das Büro überwiesen, da es eine 2/3 Mehrheit braucht für die Nichtüberweisung.

Motion betreffend Abschaffung der Briefkastenfirmen: Ja, 17:52 abgelehnt.

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asyl betreffend Nachweis von Deutschkenntnissen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung.

  • Schlussabstimmung mit Namensaufruf: Ja für Namensaufruf mit 30 (20 Stimmen sind nötig) angenommen.
  • Das Gesetz wurde mit 45:28 (ich stimme nein) angenommen.
  • Antrag auf Behördenreferendum (dann müssen keine Unterschriften gesammelt werden und es gibt eine Volksabstimmung), wird mit 12:49 abgelehnt. Ich bin für das Behördenreferendum, dazu hätte es 27 Stimmen (1/3 aller Kantonsrätinnen und Kantonsräte) gebraucht.

 

Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (GVZ).

  • 3 a, Abs.1 Der Kantonsrat genehmigt die Jahresrechnung (JR) und den Geschäftsbericht (GB) der GVZ. Ein Antrag wird gestellt, dass die JR und GB vom Kantonsrat nur zur Kenntnisgenommen wird. Die Regierung möchte gar nichts, das heisst, dass der Kantonsrat keine Mitwirkung zugestanden werden soll.
  • 3a Abs., 1 Genehmigung vs. Kenntnisgenahme: 38: 31 stimmt ich für genehmigen.
  • 3a Abs. 1 genehmigen vs. ganz streichen: 40:31, ich stimmt für genehmigen.
  • 3a Abs. 2 Das Budget wird vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen. Die Regierung wollte nichts. Antrag RR wurde mit 39:32 abgelehnt, ich stimmte für kenntnisgenahme.
  • 4 Abs. 1. Soll der Kantonsrat als Organ der GVZ aufgeführt werden, jetzt wenn der KR die JR und den GB genehmigt. Ich bin der Meinung, da der KR die Oberaufsicht hat, muss er nicht aufgeführt werden. Diese Überlegung wurde mit 38:28 bestätigt.
  • 4 Abs. 2 Soll ein Mitglied des RR im Verwaltungsrat der GVZ vertreten sein. Der RR und die STAWIKO meinen nein, ich war für eine Vertretung, gleich wie die vorberatende Kommission (vK). Der Antrag des RR wurde mit 53:17 angenommen.
  • 5 Abs. 2 Bst. d
    Soll die Revisionsstelle ebenfalls vom RR gewählt werden oder ist das eine Aufgabe des Verwaltungsrates der GVZ. Mit 34: 34 entschied der KRP das Patt zugunsten der Kommissionen und des RR.
  • 5 Abs. 2 Bst. e
    Das Budget wird in Zukunft vom RR genehmigt. Dies wurde mit 38: 31 (mit meiner Stimme) entschieden.
  • 26 Abs. 1
    Antrag, dass der Zusatz „ mit Rechtsmittelbelehrung“ aufgenommen wird. Es macht aus meiner Sicht Sinn, wenn dies so ergänzt wird, damit ist es eine klare Verfügung und gilt als Rechtstitel und damit kann eine Betreibung eingeleitet werden. Die Mehrheit des Rates sieht es ebenfalls so und so der Zusatz wird mit 35:13 angenommen.
  • 29 Abs. 2
    Die ALG möchte, dass im Reservefonds „für Immobilien ein Anteil von 20% preisgünstigem Wohnraum enthalten sein muss“.  Auch wenn die GVZ nicht primär preisgünstigen Wohnraum schaffen muss, ist es sicher sinnvoll, wenn eine vom Staat kontrollierte Institution dieses Segment fördert. Deshalb stimme ich dem Antrag zu, welcher aber mit 56: 15 abgelehnt wird.
  • 29 Abs. 3
    Da soll bei der Geldanlage für die Nachhaltigkeit entsprechende Anschlusskriterien definiert werden. Es soll nicht einfach nur ertragbringend angelegt werden können. Auch diesen Antrag unterstütze ich, trotzdem wird er mit 51:18 Stimmen abgelehnt.

Zwei unerfreuliche Situationen beschäftigen mich weiterhin aus dieser Kantonsratssitzung. Die Art der Medien, wie sie mit Informationen umgeht und wie der Kantonsratspräsident Barbara Gysel bei ihrem Antrag betreffend dem Behördenreferendum abklemmte. Er schränkte ihr Votum ein, anschliessende Redner konnten sich dann aber relativ breit zu diesem Antrag äussern. Da hat der KRP sein Interventionsrecht parteiisch eingesetzt. Schade.