Bericht zur Kantonsratssitzung vom 28. Januar 2016

31. Januar 2016

Zwei Geschäfte der SVP beschäftigten den Kantonsrat ausführlicher als die anderen 15 Traktanden.

Wie soll die Mundart in der Schule unterrichtet werden? Auf die 2. Lesung wurde ein Parteiübergreifender Gegenvorschlag unterbreitet. Es wurde nochmals aufgezeigt, dass mit der Initiative drei Punkte geregelt werden, welche so nicht stimmen. Für den Inhalt des Schulalltages ist der Bildungsrat zuständig. Jetzt soll plötzlich für ein marginales Thema das Volk resp. der Kantonsrat zuständig sein. Zweitens wird im Gesetz der Rahmen festgelegt. Die Details werden in der Verordnung beschrieben. Nun soll die Frage, welche Sprache im Kindergarten und in der Primarschule gesprochen wird, im Gesetz festgehalten werden. Dies macht keinen Sinn und so würde das Gesetz mit der Zeit überladen. Mit der starren Regelung wird die Unterrichtsplanung der Lehrpersonen und der Kindergartenlehrpersonen beschränkt. Wie soll z.B. im Deutsch in der 3. Primarklasse eine Geschichte von Carigiet oder anderen Mundartschriftstellern erzählt und besprochen werden, wenn nur Standartsprache gesprochen werden darf. Dass unsere Mundart für unsere Kultur und unser Selbstbewusstsein wichtig ist, ist unbestritten. Dazu braucht es aber keine starren Haltungen und Regelungen. Bis heute setzten die Lehrpersonen die beiden Sprachen gezielt und vernünftig ein. Bleiben wir dabei.

Die Mehrheit des Kantonsrates lehnte den Initiativtext ab, unterstützt dafür den Gegenvorschlag. Nun wird es eine Volksabstimmung geben. Ein SVP-Vertreter meinte, dass nun der „Experte Volk“ die richtige Entscheidung treffen würde.

Welche Wahlform für die Staatsanwälte ist die richtige? In der SVP-Motion werden Zustände beschrieben, als ob der Kanton Zug eine „Bananenrepublik“ wäre. Die Motionäre sind der Meinung, dass mit der Wahl durch das Parlament eine höhere Legitimation bestehe, als wenn das Obergericht, welches auch Aufsichtspflicht hat und Beschwerdeinstanz ist. Zusätzlich soll eine Amtsperiode eingeführt werden. Da das Obergericht nur für die „äusseren“ Geschäfte die Aufsichtspflicht hat, gibt es da keine negativen Friktionen. Es ist richtig, dass sich im Kanton Zug viele Leute kennen und so nie eine totale Unabhängigkeit entwickeln kann. Trotzdem mit einer Parlamentswahl mit Amtsperioden werden die Staatsanwälte ausgestellter und abhängiger. Ein Parlament kann auch die Qualität von Bewerbenden nicht gleich einschätzen wie ein Fachgremium. Was geschieht, wenn Staatsanwälte unpopuläre Massnahmen ergreifen würden. Werden sie dann abgestraft wie dies vor einiger Zeit beim Bundesgericht durch den Nationalrat? Ich lehnte auch den Eventualantrag und den Subeventualantrag ab. Der 1. wollte Person der Oberstaatsanwaltschaft und Leitenden Staatsanwaltschaft durch das Parlament wählen. Beim 2. Antrag sollen diese Personen durch das Parlament genehmigt werden.

Postulat der CVP und FDP betreffend der Sistierung in der interkantonalen Zusammenarbeit des Kantons Zug bis zu einer gesetzeskonformen Umsetzung des NFA.

Mit diesem Vorstoss wollten die beiden bürgerlichen Parteien, den Kanton Zug zwingen, sich von der Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen zu distanzieren. Sie haben die Vorstellung, dass damit die NFA-Regelung im Sinne des Kantons Zug geändert würde. Dabei wird der NFA als Schreckgespenst dargestellt und die Nehmerkantone als Vampire. Die Einsicht fehlt aber, dass der Kanton Zug der höchste Ressourcenzuwachs in der Schweiz verzeichnet. Das bedeutet, dass sich im Kanton Zug am meisten gute bis sehr gute resp. übermässig gute Steuerzahlende niedergelassen haben. Gleichzeitig liegt im Kanton Zug die Steuerabschöpfung dieses Potentials sehr tief. Für den NFA wird aber das ganze Potential berechnet und deshalb bezahlt der Kanton Zug einen so hohen Betrag in den NFA-Topf. Dies will aber die CVP nicht einsehen und lieber „trötzeln“. Wenn wir uns aus den verschiedenen interkantonalen Gremien verabschieden müssten, werden wir gar nicht mehr gehört und sind weg vom Fenster. Das wollen wir aber sicher nicht.

So stimmte ich ab:

Gesetzesinitiative „Ja zur Mundart“: Ablehnung; 51:16 abgelehnt. Gegenvorschlag: Ja, 50:17 angenommen

Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016-2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak. 2. Lesung: Schlussabstimmung: Ja; 66:1 angenommen.

Teilrevision des Gesetzes betreffend Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug – Änderung der nachbarschaftlichen Bestimmungen: §88 Abs. 2 (wem gehört das Land, welches durch Anspülen oder Zurücktreten öffentlicher Gewässer gebildet wird?) Der Regierungsrat meint der öffentlichen Hand, die Kommission findet, dieses Land gehöre den anstossenden Grundeigentümern. Ich stimme für die öffentliche Hand. Wurde mit 48:16 abgelehnt.

  • 102 Abs. 1 neu: Wie soll der Grenzabstand bei Bepflanzungen festgelegt werden? Ich bin für Vorschlag Regierung und Kommission; 56:11 angenommen.

Antrag diesen Artikel genauer zu formulieren: Ich bin gegen den Vorschlag; 21:19 abgelehnt.

Ordnungsantrag von M. Brandenberg, dass die Enthaltungen ebenfalls gezählt werden. Gemäss Geschäftsordnung des KR werden diese nicht erhoben. Der Rat lehnt den Antrag mit 18:46 ab. Ich bin auch dagegen.

  • 111 Abs 1 GLP möchte, dass es möglich sein sollte für den Unterhalt auf das Nachbarschaftsgrundstück zu gehen und dies bei lebenden und toten Umzäunungen. Die Regierung möchte, dass nur die Grundeigentümer dies machen dürften, die Kommission findet es müssen auch die Nachbarn sein.

Antrag GLP: 51: 16 (ich habe mich enthalten, da es für ich keine Rolle spielt, denn Einzäunungen sind für mich lebende oder tote Zäune).

Ob Nachbarn oder Grundeigentümer: Ich bin für Grundeigentümer: 34:30 so entschieden.

  • 111 Abs. 2 Auch hier die Frage ob Nachbar oder Grundeigentümer: ich bin für Grundeigentümer: 35:24 angenommen.
  • 111 Abs. 2: Antrag SVP nicht nur hochstämmige Bäume, welche bereits mehr als 5 Jahre stehen, dürfen die Grenzabstände unterschreiten. Antrag GLP alle Pflanzungen sollen in die Übergangsbestimmungen genommen werden.

Antrag SVP: Nein; 55:11 abgelehnt

Antrag GLP: Nein; 61:4 abgelehnt.

Kantonsratsbeschluss betreffend Erweiterung des Kiesabbauge-bietes Bethlehem.

Antrag nicht eintreten: Nein; 59:8 abgelehnt.

Postulat betreffend eine Sistierung der interkantonalen Zusammenarbeit des Kantons Zug bis zu einer gesetzeskonformen Umsetzung des nationalen Finanzausgleichs NFA:

Ziffer 1 (Sistierung Mitgliedschaft KDK) Nicht erheblich erklären: Ja: 56:12 nicht erheblich erklärt. Diese Abstimmung wurde mit Namensaufruf (29 waren dafür) ermittelt.

Ziffer 2 (Sistierung der für den Kanton Zug nachteiligen Konkordate und Vereinbarungen)Nicht erheblich erklären: 57:12 nicht erheblich erklärt. Auch diese Abstimmung wurde mit Namensaufruf durchgeführt: 20 KR waren dafür.

Ziffer 3 (Verhandlungen mit anderen Geberkantone mit dem Bundesrat für eine gesetzeskonforme Umsetzung von Art. 6 Abs. 3 FiLaG) Erheblich erklären und abschreiben: 50:17 so angenommen.

Ziffer 4 erster Teil (Anpassung Rhythmus der Festlegung der Grundbeträge) Erheblich erklären und abschreiben: 51:17 so entschieden.

Ziffer 4 zweiter Teil (Behandlung nächster Wirksamkeitsbericht durch FDK) nicht erheblich erklären: 51:16 nicht erheblich erklärt.

Interpellation betreffend die Armee-Halbierung „WEA“ gefährdet die Sicherheit auch im Kanton Zug.

Dazu gab es keine Abstimmung, da Antworten zu Interpellationen einfach zur Kenntnis genommen werden. Mein Votum zu diesem Geschäft kann unter(http://hubert-schuler.ch/aktuell/mein-votum-zur-interpellation-sicherheit-im-kanton-zug/) nachgelesen werden.

Motion betreffend Umsetzung der Strategie 2015-2018 „Stärkung schulscher Weg über Sekundarschule und Entlastung Landzeitgymnasium“ und Überprüfung des Langzeitgymnasiums im Rahmen des Entlastungsprogramms 2015-2018

Auch dazu werden zwei Anträge gestellt. Die Regierung will die Motion nicht erheblich erklären, die CVP will sie erheblich erklären und abschreiben. Weil die Regierung sich dem Antrag der CVP anschliesst, beantragt die SVP nicht erheblich erklären der Motion.

Ich bin für: Erheblich erklären und abschreiben: 32:34 wird dies abgelehnt.

Motion betreffend Änderung des Gemeindegesetzes des Kantons Zug, insbesondere § 106 Abs. 1.

In jedem Parlament im Kanton Zug soll das Büro dieses Parlamentes aus allen Fraktionen bestehen. Weiter soll der Schreiber/die Schreiberin nur beratende Stimme haben.

Dazu gibt es keine Abstimmung, da alle damit einverstanden sind. Die Regierung wird nun diese Motion im Gesetz entsprechend einfügen.

Motion betreffend Stärkung der Unabhängigkeit und der Legitimation der Staatsanwälte durch das Parlament.

Nicht erheblich erklären: Ja; 43:17

Eventualantrag: Nein; 37:22 abgelehnt

Subeventualantrag: Nein; 29:28 abgelehnt