Bericht zur Kantonsratssitzung vom 25. September 2019

29. September 2019

Kantonsratsausflug, Gedenken an das Attentat vor 18 Jahren

Die heutige Kantonsratssitzung wird nur während des Morgens geführt, da am Nachmittag traditionsgemäss der Kantonsratsausflug stattfinden wird. Dieser führt jeweils in die Gemeinde des Kantonsratspräsidiums, als nach Menzingen. Monika Barmet hat sich für die Besichtigung des Bostadels entschieden.

Vor 18 Jahren ereignete sich das Attentat im Kantonsrat mit 14 Toten und vielen Verletzten. Zum Gedenken standen wir zu einer Schweigeminute auf.

Folgende Vorstösse wurden seit der letzten Kantonsratssitzung eingereicht, welche heute zu Bericht und Antrag an die Regierung überwiesen werden sollen:

Motion der betreffend bedarfsgerechte Einführung von Tagesschulen

Motion betreffend Standesinitiative: Gleiches Recht für jede Mutter und nicht nur für Politikerinnen. Hier stelle ich im Namen der SP den Antrag, diese Motion nicht zu überweisen. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, im Halbjahrestakt Standesinitiativen nach Bern zu schicken. Mit der Standesinitiative, welche wir im August verabschiedet haben, ist das Thema mit der politischen Arbeit und dem Mutterschaftsschutz gesetzt. Der Bundesrat und die Räte werden die entsprechenden Fragen und Überlegungen anstellen. Die Motion wird mit 32:40 überwiesen, es wäre eine 2/3 Mehrheit nötig gewesen, um die Motion nicht zu überweisen. Die Regierung muss nun einen Vorschlag dem Kantonsrat unterbreiten, welche dann immer noch entscheiden kann, ob die Standesinitiative nach Bern eingereicht werden soll oder nicht.

Postulat betreffend Biodiversitätsförderung

Postulat betreffend einen klimaneutralen, kantonalen Gebäudepark des Kantons Zug

Interpellation betreffend Nutzen des historisch tiefen Zinsumfeldes und der guten Bonität des Kantons Zug zu Gunsten der Zuger Bevölkerung

Interpellation betreffend Pestizide und Nitrate im Zuger Trinkwasser

Zur 2. Lesung betreffend das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung wurden keine Anträge gestellt, so dass die Schlussabstimmung durchgeführt werden konnte. Mit 70:3 Stimmen wurde das Gesetz verabschiedet.

Zwei Vorstösse mussten noch besprochen werden. Zur Motion betreffend einen Budgetkredit für die Funkerschliessung mit POLYCOM wurden keine Anträge gestellt und damit stillschweigend als erledigt abgeschrieben. Zur Interpellation betreffend geschütztes Spital Baar wurde erwähnt, dass der Aufwand, diese Lokalität als Notspital betreiben zu können, rund 10 Mio. Franken kosten würde. Weiter hätte der Bund mitgeteilt, dass dieses Notspital nicht notwendig wäre. Aus diesem Grund sieht die Regierung keinen Handlungsbedarf.

Auch auf die 2. Lesung betreffend ein Planungskredit für die Durchgangsstation für Asylbewerbende in Steinhausen wurden keine Anträge gestellt. Die Schlussabstimmung wurde mit 52:20 Stimmen angenommen. Die SVP ist grundsätzlich gegen eine neue Durchgangsstation und eine gebaut werden soll, dann nur als «Massenschlag». Als Präsident der Hochbaukommission informierte ich das Parlament noch über die Abstimmungen der Kommission über die Anliegen der Motion betreffend Durchgangsstation Steinhausen. Hier wollten einige Motionäre eine massive Einschränkung für den Kanton und er hätte die ganze Planung nochmals neu starten müssen. Die Kommission lehnt die Motion mit 10:4 klar ab. Der Rat lehnt den Antrag, die Motion teilerheblich zu erklären mit 44:27 ebenfalls klar ab.

ZFA (Zuger innerkantonaler Finanzausgleich)-Reform 2018: Abschlussbericht

Hier geht es darum, dass während der Zeit, in der der Kanton Zug Defizite schrieb, den Auftrag formulierte, mit den Gemeinden zu schauen, ob Geldflüsse verschoben werden könnten. Dies auch vor allem, nachdem die Gemeinden mit zusätzlichen 18 Mio. Franken an den Kosten des Kantons hätten beteiligen müssen. Es wurde ein riesiger Aufwand von Seite des Kantons und der Gemeinden geleistet. Ich beteiligte mich in einer Arbeitsgruppe, in welcher die Themen der Asylsuchenden und deren Kosten bearbeiteten. Der Schlussbericht, welcher nun vorliegt, zeigt auf, dass die Gemeinden und der Kanton mit dem heutigen System gut leben können, wenn auch die Stadt Zug und die Gemeinde Baar den Hauptteil des Zuger Finanzausgleichs bezahlen. Die Finanzierungsumlagerung der Musikschule (ganz zu Lasten der Gemeinden) und des öffentlichen Verkehrs (ganz zu Lasten des Kantons) wurde von den Gemeinden einhellig abgelehnt. Aus diesem Grund will der Kanton diese auch nicht weiterverfolgen.

Die Vorstösse, welche zu diesem Geschäft eingereicht wurden, wurden alle als erledigt abgeschrieben, resp. nicht erheblich erklärt.

Motion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnergemeinden wurde nicht erheblich erklärt: 47:25

Motion betreffend Revision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich wurde als erledigt (ohne Abstimmung) abgeschrieben

Motion betreffend Weiterführung der finanziellen Beteiligung des Kantons am direkten Finanzausgleich wurde ebenfalls abgeschrieben

Ebenfalls abgeschrieben wurde die Motion betreffend Neuregelung des Finanzmechanismus für die Neuordnung der Zuger Finanz- und Aufgabenreform

Der Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) wurde in zwei unterschiedlichen Kommissionen (Konkordats und STAWIKO) beraten. Der Antrag auf nicht eintreten wird mit 52:18 abgelehnt. Leider hat der Regierungsrat diese Vorlage (wie Zari Dzaferi bei der Überweisung befürchtet) zum Teil als Sparvorlage umfunktioniert. Dies sieht die Regierung natürlich nicht so. der Bildungsdirektor zeigt auf, wo der Kanton Zug weiterhin höhere Beiträge zahlt als vom Konkordat vorgegeben. Der Rat übernimmt mit 52:17 Stimmen die Anträge der Konkordatskommission, dass das geltende Gesetz weiterhin gelten soll.

Mit der Motion betreffend digitalen Kantonsrat sind meine beiden Fraktionsgspändli einfach noch viel zu früh. Sie möchten, dass alle KR-Mitglieder die Vorlagen nur noch digital erhalten, allenfalls für den eigenen Ausdruck eine Entschädigung erhalten würden. Da dieses Geschäft in die Kompetenz des Büros fällt (Kantonspräsidentin KRP, Vizepräsidentin, alle Fraktionschefs sowie die beiden Stimmenzählenden), vertritt die KRP dieses Anliegen vor dem Rat. Ich denke die Idee ist gut gemeint, aber es kann auch nicht sein, dass alle dazu «verknurrt» werden. Die Vorlage wird mit 52:16 als erledigt abgeschrieben. Auch die Teilerheblicherklärung, dass alle KR-Mitglieder eine Entschädigung von CHF 500 für die Infrastruktur erhalten sollen wurde abgelehnt.

Wer wie abgestimmt hat ist unter folgendem Link ersichtlich:

https://www.zg.ch/behoerden/kr/abstimmungsergebnisse-kantonsrat angeschaut werden.