Bericht zur Kantonsratssitzung vom 11. November 2016

13. November 2016

An der Halbtagessitzung vom Donnerstag behandelte der Kantonsrat zwei Geschäfte, welche den kantonalen Richtplan betrafen. Einen Teil der Wälder mit besonderer Naturschutzfunktion sollten aus dem Richtplan gestrichen werden, so dass damit Geld gespart werden könnte. Da der Bund fast gleichzeitig seine Beiträge an solche Waldflächen erhöhte, konnte die Kommission von einer anderen Ausgangslage ausgehen und lehnte so einstimmig das Begehren des Regierungsrates ab. Das Parlament unterstützte die Meinung der Kommission. Eine gleiche Diskussion ergab sich zum Thema Wanderwege. Da wurde kurzfristig ein Kompromiss erarbeitet und der Kommission präsentiert, weil die erste Variante der Regierung überhaupt keine Chance gehabt hätte. Aus Spargründen hätte das Wanderwegnetz von 558 km auf 446 km reduziert werden sollen, mit dem ersten Vorschlag sogar auf 384 km. Der Kanton hätte CHF 40’000 gespart. Gespart worden wäre aber nicht so viel, denn die Gemeinden hätten die reduzierten Kosten übernehmen müssen und allenfalls wären noch zusätzliche Kosten angefallen, weil die Gemeinden ein eigenes Signalisationssystem einführen müssten. So hat die Kommission für Raumplanung und der gesamte Kantonsrat dieser unnötigen Sparhysterie eine Abfuhr erteilt. Die Umfahrung Unterägeri wurde diskussionslos zeitlich verschoben. Auch die Streichung des Stadttunnels war unbestritten, da ja das Volk diesen mit einem grossen Mehr abgelehnt hatte.

Die zweite Vorlage zum kantonalen Richtplan behandelte das Agglomerationsprogramm. Damit die Kantone Geld für Verkehrsinfrastrukturen erhalten, müssen sie ein entsprechendes Programm einreichen. Der Kanton Zug profitierte bereits mit erheblichen Beiträgen von solchen Programmen (Stadtbahn, Nordzufahrt). Auch wenn ein solches Programm eingereicht wird, hat der Kanton die volle Kontrolle, was dann gebaut wird. Jedes Vorhaben wird durch den Kantonsrat bewilligt und die Bevölkerung kann darüber abstimmen. Deshalb war dieses Geschäft nicht umstritten.

Eine ausführlichere Diskussion ergab sich bei der Motion betreffend verfahrenstechnische Gleichstellung von Interpellationen mit Motionen und Postulaten. Diese drei Arten von Vorstössen stehen den Parlamentsmitglieder zur Verfügung um die Oberaufsicht über den Regierungsrat, die Gerichte und die Verwaltung auszuüben. Motionen und Postulate können mit einer zwei Drittels Mehrheit nicht überwiesen werden, das heisst, dass der Vorstoss dann erledigt ist, ohne dass die Regierung, das Gesicht eine Stellungnahme gemacht hat und es gibt auch keine inhaltliche Diskussion im Rat. Die Interpellation beinhaltet Fragen, welche von der Regierung resp. den Gerichten beantwortet werden. Diese werden gemäss Geschäftsordnung des Kantonsrates immer überwiesen. Nun wollten zwei Motionäre, dass auch da der Kantonsrat mit einer zwei Drittels Mehrheit diese Überweisung verhindern könnte. Das Anliegen hatte keine Chance im Rat, das Recht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier wurde höher eingeschätzt als eine allfällige Effizienz.

So stimmte ich:

Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans L 4.3 Wälder mit besonderer Naturschutzfunktion; V3.3 Kantonsstrassen: V10 Kantonales Wanderwegnetz; Entlastungsprogramm 2015 – 2018 Massnahmen 2.22a, IR 5.12 und 5.08:

  • Ausdünnung von 558 km auf 446 km: Ja; 52
  • Ausdünnung von 558 km auf  384 km: 7
  • Antrag Kommission bestehende Netz behalten: Ja; 36
  • Antrag Kompromiss (Reduktion des Netzes): 29
  • Schlussabstimmung: Ja; 65:0 angenommen.

Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel P Agglomerationsprogramm):

  • Schlussabstimmung: Ja; 66:0 angenommen

Motion betreffend verfahrenstechnische Gleichstellung von Interpellationen mit Motionen und Postulaten.

  • Erheblich erklären: Nein; 8:53 nicht erheblich erklärt.

Keine Abstimmungen sondern zur Kenntnis genommen (mit teilweiser ausgiebiger Diskussion)