Bericht zur Kantonsratssitzung vom 10. Dezember 2015

15. Dezember 2015

Nach der ausführlichen Debatte im November zum Budget war die Traktandenliste für diese Kantonsratssitzung ein Aufarbeiten unerledigter Geschäfte.

Das Hundegesetz wurde in der 2. Lesung diskutiert. Dabei verstand ich das Demokratieverständnis der SVP und FDP nicht ganz. Auch wenn der Rat ein Gesetz in 1. Lesung beraten hat, ist die Arbeit nicht getan. Die Idee der 2. Lesung ist es ja gerade, dass nochmals über das Ganze nachgedacht werden kann. Damit das Hundegesetz wirklich ein liberales Gesetz werden kann, stellten wir von der linken Ratsseite mit Monika Barmet (CVP) den Antrag, die Vorschläge aus der 1. Lesung aufzunehmen. Denn durch die Ablehnung im 1. Durchgang hätten wir nur eine leere Hülle, was niemand wirklich will. Da den meisten klar war, was sie wollten resp. nicht wollten, fielen die Voten kurz aus. Eine Einschränkung sollte einzig bei der Zuständigkeit der Wildhüter/den Wildhüterinnen hinzukommen. Sie sollen nur in ihrem zuständigen Gebiet Bussen verteilen dürfen und nicht im ganzen Kanton.

Der Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 wurde mehrheitlich befürwortet. Die Notwendigkeit, dass der Mist und die Gülle des Viehs, welches im Kanton Zug beheimatet ist, möglichst umweltschonend ausgebracht werden, war unbestritten. Zu lange machte der Kanton Zug nichts, auch wenn einzelne Bauern ihre Verantwortung übernommen hatten. Umstritten war hingegen der Teil des Kredites, welcher als Massnahme 4 bezeichnet wird. Dabei geht es um die Sensibilisierung, Information, Weiterbildung und um ein Punktesystem. So heisst der genaue Text: „Die Bewirtschaftenden können freiwillig, ihrer Betriebsstruktur angepasste zusätzliche Massnahmen zur Optimierung des Hofdüngermanagements und der Milchviehfütterung treffen.“ Der Kanton würde sich mit dem Betrag von CHF 1,3 Mio.  (Zeitrahmen 2016 bis 21) an diesem Punktesystem für die betriebliche Selbsteinschätzung beteiligen. Der Bund und die Landwirtschaft beteiligen sich ebenfalls an den Kosten für die gesamten Massnahmen.

Der Rat hat den Leistungsauftrag Hochschule Luzern – FH Zentralschweiz 2016-2019 zur Kenntnis genommen. Es entwickelte sich eine kurze Diskussion, trotzdem ja daran nichts geändert werden kann. Auch wenn ich es durchaus verstehe, dass auch die Hochschule Luzern in den kommenden Jahren sparen muss, sind die Aussagen zum Wachstum dieser hochkarätigen Schule doch bedenklich. So hat der Konkordatsrat (alle beteiligten Kantone) in den Rahmenvorgaben festgelegt, dass längerfristig das Wachstum für Technik&Architektur, Wirtschaft, Informatik und Design ermöglicht werden soll; jedoch nicht in den Bereichen Musik, Kunst und Soziale Arbeit. Im Zuger Kantonsrat wurde diese Feststellung mehrheitlich unterstützt. Ja, besteht unsere Gesellschaft nur aus Technikern, Finanzjongleuren und IT-Freaks? Wohin steuern wir da als Gesamtgesellschaft?

 

So habe ich abgestimmt:

Hundegesetz:

  • Antrag Kurt Balmer: §17 Abs. 2 Bst. B soll so geändert werden, dasS Wildhüter/Wildhüterinnen nur in ihrem zuständigen Gebiet Ordnungsbussen verteilen dürfen: Nein: 14: 54 angenommen
  • Antrag SP, ALG, Monika Barmet, die bereinigte Fassung in Kraft zu setzen: Ja; 32:36 Abgelehnt.
  • Schlussabstimmung: Nein: 32:35 angenommen

Rahmenkredit 2016-2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016-2030:

  • Antrag Finanzielle Beiträge sind bis 2021 zu befristen: Ja; 59:10 angenommen.
  • Antrag Massnahme 4 (Weiterbildung, Sensibilisierung etc.) soll nicht bezahlt werden:     Nein; 18:51 angenommen

Zu diesem Beschluss wird es eine 2. Lesung geben.

Motion betreffend Erstellung eines Kantonalen Sportanlagenkonzeptes:

  • Antrag Regierungsrat nicht erheblich erklären, da für diese Aufgabe die Gemeinden zuständig sind: Nicht erheblich erklären und abschreiben: Ja; 61:5 abgeschrieben.

Motion betreffend Führung der Datenschutzstelle und der Ombudsstelle mit Leistungsauftrag und Globalbudget.

  • Da der Motionär mit dem Antrag der Regierung einverstanden ist (nicht erheblich zu erklären) und es aus dem Rat auch keinen anderen Antrag gab, wurde darüber nicht abgestimmt. Für mich ist diese Motion ein Beispiel, wie die Verwaltung beschäftigt werden kann. Die aufgeworfenen Fragen hätten bilateral oder allenfalls mit einer kleinen Anfrage geklärt werden können.

Postulat betreffend Fahrstreifenwahl auf der Autobahn A4 von der Blegi-Kurve bis und mit Ausfahrt Rotkreuz:

  • Antrag Regierung erheblich erklären und als erledigt abschreiben. Abschreiben: Ja; 64:1 abgeschrieben.

Erster Wirksamkeitsbericht

  • Alle 10 Anträge der vorberatenden Kommission wurden ohne Gegenantrag angenommen. So wird die Arbeitsgruppe „ZFA-Reform 2018“ gebeten, den vorliegenden Zeitplan einzuhalten. Diese Arbeitsgruppe und dann die neue vorberatende Kommission werden eine Herkulesaufgabe zu bewältigen haben. Ich bin gespannt, wie sie das ganze Paket entwickelt. Da keine Anträge gestellt wurden, brauchte es auch keine Abstimmungen.

Der Kantonsratspräsident schloss die Sitzung bereits am Mittag,

 

Nachtrag zu meinem Bericht der letzten Kantonsratssitzung. Ich schrieb fälschlicherweise, dass die Erhöhungsanträge für die Kantonsschule Zug und Menzingen, FMS, WMS, das GIBZ sowie Amt für Sport von der SP und der Alternativen-die Grünen gestellt worden sei. Das ist nicht korrekt, denn die Anträge wurden nur von der ALG gestellt.