Bericht der SP-Fraktion aus der Kantonsratssitzung vom 26. Januar 2012

29. Januar 2012

Die Anzahl von Personalstellen

Die Anzahl von Personalstellen für die Zivil- und Strafgerichtspflege sollte für die Jahre 2013 – 2018 bestimmt werden. Gemäss Antrag des Obergerichtes sollten 9.5 Stellen mehr für absehbare Mehraufgaben sowie wegen zusätzlichen Straffällen aufgrund des Bevölkerungswachstums geschaffen werden. Auch sollte eine allgemeine Reserve von 5 Stellen geschaffen werden. Während die Justizprüfungskommission (JPK) die Stellen in ihrem Antrag kürzte, wollte die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) gar nicht auf die Vorlage eintreten. Aus ihrer Sicht sei eine Planung auf eine so lange Dauer gar nicht möglich. Als Alternative solle das Obergericht jedes Jahr beim Budget allfällige neue Stellen beantragen. Überraschenderweise stellte sich das Obergericht hinter den Antrag der Stawiko, wodurch das Obergericht nun für jede einzelne neue Stelle den Weg via das Budget beschreiten muss. Der Rat stimmte dem mehrheilich zu. Die Festlegung der Anzahl Richter für die verschiedenen Gerichte war unbestritten.

KGM oder LGM?

Die Motion von Thury Walker und Dominik Lehner hatte schon im Vorfeld zu Diskussionen geführt. Diese regte in der Tat auch mich zum Nachdenken an. Schliesslich brachte sie auch durchaus sympathische Argumente mit sich. Namentlich die spätere Selektion, welche notabene auch die Chancengleichheit erhöhen würde, hat einiges für sich.

Allerdings gibt es keine Studie, welche aufzeigt, dass das Kurzzeitgymnasium (KGM) oder das Langzeitgymnasium (LGM) besser sei. Ein radikaler Wechsel des Systems hätte aber tiefgreifende Folgen für unser Schulwesen. Einerseits für grössere Schulgemeinden, welche mehr Lernende in ihren Schulhäusern hätten aufnehmen müssen. Andererseits aber auch für den Unterricht selber. Denn eine noch grössere Heterogenität hätte zwingendermassen auch Reformen in den Unterrichtsformen nach sich ziehen müssen. Reformen, welche aus unserer Sicht mit dem aktuellen Bildungsdirektor ohnehin schwierig wären.

Daher entschieden wir uns aus pragmatischen Gründen für die Beibehaltung des aktuellen Systems. Das LGM hat sich nämlich in unserem Kanton bewährt und ermöglicht dennoch eine Durchlässigkeit im System. Sofern die Noten stimmen, ist ein Wechseln von Realschule bis hin zur Sekundarschule möglich. Dies weiss ich aus persönlicher Erfahrung.

16 Millionen Franken für die DML

Der Kanton Zug gewährt der SBB 16 Millionen Franken zur teilweisen Vorfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich (DML) für maximal sechs Jahre. Sollte die SBB das Geld nicht zurückzahlen können, wird der Kanton Zürich die Rückzahlung übernehmen. Obwohl der Kanton Zug nicht direkt von der DML profitiert, sind wir fast verpflichtet, das Darlehen zu gewähren. Denn einerseits entstehen grössere Kapazitäten am Hauptbahnhof Zürich und diese ermöglichen uns Zugern mehr Regional- und Fernverkehrsverbindungen. Und andererseits sind wir aus solidarischen, nachbarschaftlichen Gründen dazu verpflichten. Neben dem Kanton Zug sind nämlich auch noch andere Nachbarkantone des Kantons Zürich daran beteiligt. Nur durch die Vorfinanzierung können wir verhindern, dass sich der Bau der DML noch weiter hinauszögert.

Der Kredit war letztendlich unbestritten im Rat. Er wird aus einem Rahmenkredit von 400 Mio. Franken genommen, den der Kanton Zug bereits 2009 für die Vorfinanzierung von Bahnprojekten geschaffen hat.

Zari DzaferiZari Dzaferi, Kantonsrat, zdz@zari-dzaferi.ch

 

 

 

Bericht der SP-Fraktion aus der Kantonsratssitzung vom 26. Januar 2012