Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Abstimmungspropaganda der staatlich finanzierten Frauenzentrale Zug für die Abtreibungsfinanzierung.
Die SVP hatte sich darüber genervt, dass die Frauenzentrale Werbung für die Abtreibungsfinanzierung gemacht hatte und sich somit klar einseitig in einen Abstimmungskampf eingemischt habe. Als (aus Sicht der SVP) staatlich finanzierte Institution dürfe sie das nicht.
Eusebius Spescha machte darauf aufmerksam, dass die Frauenzentrale als privater Verein gegründet wurde und sich seither für die Frauen einsetze. Seit einigen Jahren übernehme die Frauenzentrale zudem auch Aufgaben des Staates, welche vom Staat auch per Leistungsvereinbarung entgolten werden. Schliesslich ergeben sich dadurch Vorteile, was für den Staat nicht zuletzt auch kostengünstiger sein könne. Dass sich ein solcher Verein nicht zu politischen Themen äussern darf, sei absurd, sagte Eusebius Spescha.
Auch FDP und CVP argumentierten ähnlich und stellten ebenfalls klar, dass die Frauenzentrale als privater Verein stets gesellschaftspolitisch aktiv gewesen sei – unter anderem auch für die Einführung des Frauenstimmrechts.
Christine Blättler-Müller, Präsidentin der Frauenzentrale, stellte klar, dass die gesamte Abstimmungskampagne mit privaten Geldern finanziert worden sei, was auch offengelegt werden könne.
Heini Schmid argumentierte, dass die SVP mit einer solchen Interpellation das Gegenteil erreiche und sich die längerfristigen Konsequenzen überlegen sollte. Schliesslich trage die Zusammenarbeit zwischen Staat und Vereinen/ausserstaatlichen Organisationen zum Erfolg der Schweiz bei.
Motion der SVP-Fraktion betreffend Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen mit Bargeld.
Die SP Fraktion unterstützte die Haltung der Regierung und sprach sich für eine Nichterheblicherklärung dieser Motion aus. Philipp Camenisch verdeutlichte mit seinen beruflichen Erfahrungen, dass diese Motion unnötig sei. Eine Firmengründung dauere im besten Fall immer einige Tage, bis die Firma im Handelsregister eingetragen sei. Daran sei nicht die Bank oder die elektronisch Einzahlung des Kapitals Schuld, sondern andere Prozesse, welche eine Unternehmensgründung nach sich zieht.
Postulat von Franz Hürlimann betreffend Anwendung der Gesetze für Radfahrer und der Wald- und Flurbenützung durch Freizeit-Sportarten.
Wir unterstützten den Antrag des Regierungsrates das Postulat im Sinne der Erwägungen erheblich zu erklären und abzuschreiben. Wir stellen zwar fest, dass nicht immer alles rund läuft beim Nebeneinander zwischen den verschiedenen Waldbenützer. Dennoch hat der Kanton bereits verschiedene Anstrengungen unternommen, um Konflikten entgegenzutreten. Die Eigenvernunft sowie der gegenseitige Respekt der Nutzer soll hier eher gefördert werden, als dass eine Überregulierung durchgezogen wird. Die meisten Personen halten sich nämlich an die Regeln.
Interpellation von Manuel Brandenberg, Philip C. Brunner, Jürg Messmer und Manfred Wenger betreffend Einwanderung ist für die AHV doch ein süsses Gift und schon kurzfristig nicht nachhaltig
„Wir singen nicht das Hohe Lied auf die Migration, dennoch muss man feststellen, dass die erfolgreiche Schweiz auch ein Verdienst der Migration ist“, sagte Barbara Gysel. Sie stellte auch dar, dass Migranten langfristig zum Verdienst der Schweiz beitragen. Sie tragen nicht nur zur wirtschaftlichen Wertschöpfung bei sondern federn auch die Überalterung unserer Bevölkerung ab. Ähnlich argumentierten ebenfalls die AGF sowie die Mitteparteien.
Motion der CVP-Fraktion betreffend Wohnsitz einer für den Kantonsrat kandidierenden Person vom 2. Oktober 2014
Die CVP wollte damit erreichen, dass man nur in jener Gemeinde kandidieren kann, in welcher man wohnt. Die SP unterstützt diesen Antrag nicht und sieht diesen als erneute Machtdemonstration der CVP. Zari Dzaferi fragte die Interpellantin, wieso sollte jemand nicht für eine Gemeine kandidieren solle, in der er aufgewachsen und vernetzt sei – wenn er beispielsweise in der Nachbargemeinde wohnt? Eine Antwort erhielt er dazu nicht. Alois Gössi stellte zudem fest, dass diese Motion nur auf halbem Weg stecken geblieben ist. Würde man diese nämlich konsequent durchsetzen, so dürfte man während der Legislatur ebenfalls den Wohnort nicht wechseln – oder in etwa doch? Die Motion wurde mit 49:14 Stimmen überwiesen.