Bericht aus der Kantonsratssitzung vom 2. Juli 2015

5. Juli 2015

Beiträge für „Gute Schulen“ und Ausbildungsmöglichkeiten
Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte wurden zum Auftakt der Sommersitzung mit einem feinen Znünibrötli überrascht. Der Vorstand des Lehrerinnen und Lehrervereins Zug überbrachte so ihre Präsenz. Als Gäste waren sie gespannt, wie die 2. Lesung der Änderung des Gesetzes über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrerpersonalgesetz) ausgehen würde. Die FDP (als selbsternannte Bildungspartei) reichte auf diese 2. Lesung den Antrag ein, die zweite Entlastungsstunde für Klassenlehrpersonen und die zusätzlich gewährten 30 Minuten sowie die Lohnangleichung für Kindergartenlehrpersonen wieder zu streichen und so zu belassen wie es im aktuellen Gesetz geregelt wäre. Die Argumente der FDP überzeugten mich überhaupt nicht. So führte der Votant sogar auf, dass wegen der Frankenstärke auf diese Erleichterung nicht eingegangen werden dürfe. Sie hätten in der Zwischenzeit mit vielen Lehrpersonen gesprochen. Einige davon hätten dargelegt, dass die Entlastung reine Symptombekämpfung sei. All diese Überlegungen wusste die FDP bereits bei der 1. Lesung. Es scheint ein wenig ein „trötzele“ oder ist die FDP einfach eine schlechte Verliererin?
Den Lehrpersonen wurde seit vielen Jahren versprochen, dass sie eine Entlastung erhalten würden. Die Politik vertröstete sie jedoch jeweils mit dem Hinweis, dass es nicht der richtige Zeitpunkt für diese Anpassungen sei. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen und die 2. Lesung bestätigte die Ergebnisse der 1. Lesung, also die Entlastung der Klassenlehrpersonen und ein Zeitzuschlag für Kindergartenlehrpersonen von 30 Minuten sowie die entsprechende Lohnanpassung.
Die Gäste freuten sich sehr und wohlgelaunt verliessen sie den Kantonsratssaal. Sie konnten den warmen Sommertag bereits geniessen.

Für die Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates und die Medienleute dauerte die Ratssitzung noch bis um 17.30 Uhr.

Anpassung des kantonalen Richtplanes: Standort Fachhochschule Zentralschweiz
Das zweite grosse Geschäft dieses Tages betraf die Anpassung des kantonalen Richtplanes: Standort Fachhochschule Zentralschweiz. Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Stadt Zug reichten verschiedene Vorstösse zu diesem Geschäft ein, weil sie verhindern wollten, dass das Institut für Finanzdienstleistungen (IFZ) von Zug nach Rotkreuz verlegt wird. Bei der Anpassung des Richtplanes ging es jedoch nur darum, dass das Gebiet Suurstoffi in Rotkreuz in die Zone „öffentliche Bauten und Anlagen“ umgezont wird. Weitere Entscheidungsbefugnisse hat der Kantonrat gar nicht. Die Kompetenz, wie und welche Institute im neuen Hochschulcampus geführt werden soll, obliegt dem Konkordatsrat der Hochschule. Dies wollten unsere lieben Kolleginnen und Kollegen aus Zug nicht wahrhaben. Selbst als der Baudirektor aufzeigte, dass gar kein Areal in Zug zur Verfügung stehen würde, kämpften sie tapfer weiter. Der Entscheid des Kantonsrates fiel klar mit 70:5 aus.

 

So stimmte ich ab:

Änderung des Gesetzes über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonengesetz): 2. Lesung

  • §6 ter, Abs. 2 Antrag FDP geltendes Gesetzt vs. Entscheid 1. Lesung: für 1. Lesung; 43:31 wurde Antrag FDP abgelehnt
  • §6 ter Abs. 4 Lit a) „eine Lektion pro Klasse auf der Primar- und Sekundarstufe 1 für die Aufgabe der Klassenlehrpersonen (Antrag FDP) vs. Entscheid 1. Lesung (2 Lektionen): für 2 Lektionen; 45:30 Antrag FDP abgelehnt
  • §17 Abs. 1. Lit. c) Kindergartenlehrpersonen, welche die Funktion der Klassenlehrperson ausüben erhalten 2,4% Lohnzuschlag. Die FDP wollte diesen Zuschlag streichen. Ich stimmte für den Zuschlag; 42:31 wurde der Antrag der FDP abgelehnt
  • Schlussabstimmung: Ja; 46:29 angenommen. Ein gutes Zeichen an alle Lehrpersonen im Kanton Zug!

Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Kapitel S9 öffentliche Bauten und Anlagen: Standort Fachhochschule Zentralschweiz):

  • Ja; 70:5 angenommen

Kantonratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des Departements Informatik der Fachhochschule Zentralschweiz (Hochschule Luzern):

  • Ja; 69:1 angenommen.

Gesetz über die Haltung von Hunden

  • Eintreten auf die Debatte: Ja, 39:31 eintreten beschlossen
  • Der Antrag wurde gestellt, den ganzen Teil des Gesetztes (römisch I welches die einzelnen Gesetzespunkte und somit der Inhalt des Gesetztes beinhaltet) zu streichen: Nein; mit 37:35 wurde dieser Teil nicht gestrichen.
  • Antrag der SP, Präventionsmassnahmen durch den Regierungsrat für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden zu fördern: Ja; 13:44 abgelehnt.
  • §3 ganzer Artikel streichen: Nein; 19:50 wurde er gestrichen.
  • Da ich noch einen Interviewtermin mit Andy Lustenberger und Marc Benedetti von Zentral+ hatte, verlies ich die Debatte zum Hundegesetz. Als wir nach gut dreiviertel Stunden fertig waren, war der Kantonsrat immer noch an den Details des Hundegesetzes beschäftigt. Die Hitze im Saal war hoch und die Luft im Saal der schwitzenden Personen erzeugte eine eigene Duftnote.
  • §5 Abs 1. Leinenpflicht für Hunde: Ja; 12:45 abgelehnt
    Präzisierung des Begriffs „waldnähe“ auf die 2. Lesung durch den Regierungsrat: Ja; 31:20 angenommen.
  • §5 ganzer Artikel streichen: Nein; 35:25 nicht gestrichen.
  • §6 Abs.1 Antrag streichen (Pro Person dürfen nicht mehr als vier Hunde die älter als sechs Monate sind, gleichzeitig ausgeführt werden. Es dürfen höchstens zwei Hunde gleichzeitig ohne Leine geführt werden). Nein: 24:34 wurde dieser Artikelteil gestrichen.

Es wurde schon vorher der Antrag auf Abbruch der Sitzung gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Nun entschied der Kantonsratspräsident, die Sitzung zu beenden und die restlichen Artikel des Hundegesetzes in einer 2. 1. Lesung fertig zu beraten.
Nun haben wir Sommerpause bis Ende August.