Die Regierung des Kantons Zug will bezüglich dem angekündigten Entlastungsprogramm 2015-2018 nun Nägel mit Köpfen machen: über 200 mittel- und langfristige Massnahmen werden bis Frühjahr 2015 geprüft, um jährlich 80-100 Millionen Franken einsparen zu können. Dabei „… wollen wir keine Massnahme à priori ausschliessen…“ wie Finanzdirektor Peter Hegglin verlauten lässt. In allen Verwaltungsbereichen, so auch bei Leistungs- und Subventionsvereinbarungen, dem Schulbereich, den Prämienverbilligungen und Sozialleistungen, dem Strassenunterhalt und Polizeipräsenz, und so fort, sollen Kosten eingespart und gleichzeitig Gebühren erhöht werden.
Diese Ankündigung bestätigt, was bereits im Vorfeld – sowohl von linker als auch bürgerlicher Seite – kritisiert wurde: nämlich dass die einseitig auf die Ausgaben fokussierten Massnahmen vor allem diejenigen mit mittleren und niedrigen Einkommen im Kanton Zug übermässig belasten. Denn das (Individual-)Äquivalenzprinzip greift unabhängig von den persönlichen Lebensverhältnissen – Gebühren werden von allen bezahlt und auch Reiche profitieren schliesslich von Infrastruktur und Angeboten der öffentlichen Hand. Was die Regierung „Entlastungsprogramm“ nennt, ist ergo in erster Linie eine rigorose Sparübung auf Kosten derjenigen mit sowieso schon schmalen Budget.
Obschon klar scheint, dass die schwierige finanzielle Lage im Kanton Zug nicht nur auf der Ausgaben- sondern auch auf der Einnahmenseite geprüft werden muss, zieht der Regierungsrat „…zurzeit keine Erhöhung des Steuerfusses“ in Erwägung. Mit der Begründung des Wettbewerb- und Standortvorteils sollen die Privilegien der Reichen und Vermögenden im Kanton Zug unangetastet bleiben, während von EinwohnerInnen mit mittleren und kleinen Einkommen erwartet wird, dass sie die Suppe auslöffeln.Die Kurzsichtigkeit der Regierung ist daher enttäuschend und fordert zwingend eine ernsthafte Prüfung von Massnahmen auf Einnahmenseite. Es ist bei kurzfristigen Streichübungen zu bedenken, dass längerfristig oft staatliche Mehrkosten drohen – man denke zum Beispiel an das Prinzip der Prämienverbilligung. Das erfordert mehr Weit- und Umsicht der Kantonsregierung.Das Sparpaket der Regierung sorgt für rote Köpfe, nicht nur bei der SP
Dass das Evaluieren von Steuererhöhungen kein Tabu sein sollte, zeigt auch die jüngste Diskussion in anderen Steueroasen wie dem Kanton Schwyz, wo mit einer Vorlage zur Teilrevision des Steuergesetzes der Kantonshaushalt wieder ins Lot gebracht werden soll. Mit Steuererhöhnungen soll hier erreicht werden, was mit Sparen alleine nicht bewerkstelligt werden kann. Die beiden Kantone gehören schweizweit mit zu den Rekordhaltern punkto Einkommens- und Vermögensungleichheit und haben die höchste Millionärsdichte – aber es herrschen bisher unterschiedliche Paradigmas: während Schwyz das Problem bei der Wurzel anpackt, bleibt Zug unverbesserlich. Das gilt es zu korrigieren!
Barbara Gysel, Präsidentin SP Kanton Zug / Kantonsrätin