Das Bundesgericht hat eine Beschwerde zur Variantenabstimmung über das Zuger Sitzzuteilungsverfahren bei Kantonsratswahlen gutgeheissen

Erfreulicher Bescheid aus Lausanne: Die SP Kanton Zug ist sehr erfreut darüber, dass unsere Beschwerde am Bundesgericht gutgeheissen wurde. Nun kann der Stimmbevölkerung nicht mehr eine Abstimmungsvariante vorgelegt werden, die zuvor vom Bundesgericht bereits als verfassungswidrig erklärt wurde!

 

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