Trotzdem ist die AHV immer noch die beste und günstigste Altersvorsorge

23. August 2017

Banken und Versicherungen und deren Lobbisten schiessen seit einigen Monaten heftig gegen die Vorlage, welche im Herbst zur Abstimmung kommt. Auftragsstudien von verschiedensten Geldinstitute sollen aufzeigen, dass die AHV mit der Revision an die Wand gefahren würde. Mit schleierhafter Zahlenakrobatik wird aufgezeigt, dass die Renten nicht mehr finanziert werden könnten. Die gleichen Horrorszenarien ertönten bereits bei der Einführung der AHV (1947). Trotzdem ist die AHV immer noch die beste und günstigste Altersvorsorge. Dass aber mit einer schwachen AHV vor allem private Versicherungen und Banken weiter hohe Gewinne erzielen, davon wollen sie nichts wissen. Denn so können sie ihre Vorsorgeprodukte an die Frau resp. den Mann bringen und die Dividenden aus diesen Geschäften fliessen reichlich.

Viel Geld wurde und wird in den Abstimmungskampf gepumpt. Denn es geht um viel, ja sehr viel Geld. Das PK-Vermögen in der Schweiz beträgt rund 1040 Milliarden Franken. Dabei wird jährlich 0,42% des Anlagevermögens für die Vermögensverwaltung, also 3.5 Milliarden verpufft. Weitere 1,5 Milliarden versickern als Gewinne bei den Vermögensverwaltern.

Mit der kombinierten Revision der 1. und 2. Säule braucht es bis ins Jahr 2021 keine weiteren finanziellen Mittel. Die früher bewilligten 0,3% Mehrwertsteuerprozente, welche für die Sanierung der IV benötigt wurden, werden ab 2018 für die AHV verwendet. Dadurch erhält die AHV zusätzliche eine Milliarde Franken. Im Jahr 2021 wird dann die Mehrwertsteuer um weitere 0,3% erhöht. Die Mehrwertsteuer ist keine soziale Steuer, wenn aber damit die AHV alimentiert werden kann, ist dies gut investiert. Und so tragen auch die Rentnerinnen und Rentner ebenfalls etwas an die höheren Kosten der Altersreform mit. Zusätzlich werden ab 2021 0,3% der Lohnkosten, je hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eingefordert.

Mit der gleichzeitigen Reduktion des Umwandlungssatzes werden die Kosten für die Pensionskassen reduziert, was den Arbeitgebenden entgegenkommt. Die Arbeitnehmenden verlieren dadurch teils massive Pensionskassenleistungen. Mit dem AHV-Zuschlag ergibt sich ein kleiner Ausgleich für diese PK-Rentenverluste.

Ein weiteres gewichtiges Argrumente spricht für die Annahme der Vorlage, welche wie so oft in der Schweiz ein guter Kompromiss darstellt:
Teilpensionierungen werden erleichtert. Der Rückzug aus dem Erwerbsleben kann gestaffelt mit Teilrente und reduziertem Pensum erfolgen. Damit erhalten die Arbeitgebenden weiterhin motivierte Mitarbeitende, welche die jungen Mitarbeitenden bestens einarbeiten. Dies ergibt eine win-win-Situation für Alle!

Diese Errungenschaften dürfen wir nicht auf die leichten Schultern nehmen. Die Revision ist ein Gewinn für die jetzige arbeitende Bevölkerung und die zukünftigen Generationen

Deshalb braucht es ein klares JA am 24. September 2017.

 

Hubert Schuler, Kantonsrat Baar