Sind wir ein Überwachungsstaat?

12. November 2018

Mit der Abstimmung vom 25. November 2018 sollen die Versicherungen die Möglichkeit erhalten eigenständig zu entscheiden, welche Personen überwacht werden sollen. Dabei hat das Parlament über Einschränkungen wie zB. Spionage in der Stube oder im Schlafzimmer diskutiert, aber klare Aussagen im Gesetz fehlen. Und wie so oft, was nicht verboten ist, ist erlaubt und mit dieser Haltung wird das unausgeglichene Gesetz Missbrauch auf Seite der Versicherungen produzieren.

Der Bezug von nicht gerechtfertigten Sozialversicherungsleistungen ist nicht richtig und wird seit 2016 gemäss Strafgesetz sanktioniert. Da wurde bereits eine klarere Linie vorgegeben. Dies führte dazu, dass Anzeigen betreffend ungerechtfertigtem Bezug vermehrt vollzogen werden.

Die Schweiz ist bis anhin gut gefahren, dass sich die «Staats-Gewalten» gegenseitig ergänzen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft erfüllen ihre Aufgaben, dazu braucht es keine Detektive, welche im Auftrag der Versicherungen rum schnüffeln. Zusätzlich haben die Versicherungen ihren Auftrag ebenfalls zu erfüllen, so dass Missbrauch reduziert wird. Wenn ein Drittel der Erstentscheide der IV Luzern (vergleichbar mit anderen Kantonen) von den Gerichten zurück gewiesen werden, kann nicht von seriöser Arbeit der Versicherung gesprochen werden.

Aus diesen Gründen bin ich gegen die Gesetzesvorlage „Überwachung von Versicherten“ und stimme NEIN.

Hubert Schuler, Kantonsrat Hünenberg