Denkmalschutz: Gutachten sind zu veröffentlichen

28. September 2018

Der Kantonsrat hat am 27. September die Beratungen über die Revision des Denkmalschutzgesetzes aufgenommen. Dabei sind die gegensätzlichen Position für und wider die Regelung offenbar klar zu Tage getreten – was mit Blick auf politische Vorstösse und Presseberichten vor der Sitzung nicht überrascht.

Teil der Beratungsgrundlagen in der Kommission waren Äusserungen von anerkannten Rechtsprofessoren. Prof. Hänni und Prof. Marti durften offensichtlich zum Spielraum des kantonalen Gesetzgebers und zur Gesetzmässigkeit der diskutierten und dann vorgeschlagenen Regelungen Stellung nehmen. Wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat der Beizug der Professoren nicht allen gepasst; von Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ist gar die Rede.

Werden  Gutachten als Grundlage der Kommissionsarbeit erstellt und unterbreitet, dienen sie der Meinungsbildung in der Kommission. Sie werden dadurch Teil der Gesetzesgrundlagen, die bei der Interpretation der späteren Rechtsnormen beizuziehen sind. Dies gilt unabhängig davon, wer das Gutachten wann in Auftrag gegeben hat und ob über dessen Inhalt in der Kommission diskutiert wurde oder nicht. Soweit ein Gutachten die Gesetzmässigkeit der Vorschläge einer Kommission in Frage stellt, muss den Befürworter und zustimmenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte die (mögliche) Rechtswidrigkeit ihrer Vorschläge bzw. Entscheide bewusst sein. Die beiden Rechtsäusserungen müssen somit den Mitgliedern des Kantonsrats bekannt oder zumindest zugänglich sein. Auch im Hinblick auf ein allfälliges Referendum besteht ein Bedürfnis, das Gutachten zu kennen, damit die Bevölkerung mit umfassender Kenntnis an der allfälligen Referendumsabstimmung entscheiden kann. Und schliesslich sind die gutachterlichen Meinungsäusserungen auch für die Interpretation in einem späteren Beschwerdeverfahren von Bedeutung, wenn die Rechtmässigkeit der Gesetzesbestimmungen überprüft werden soll.

Es macht deshalb Sinn, die beiden Gutachten der Prof. Hänni und Marti zu veröffentlichen.

 

Meinrad Huser Präsident des Zuger Heimatschutzes

Kantonsratskandidat SP, Zug