Abzüge für fiktive Zinsen sollte man überdenken

9. März 2017

Nicht unerwartet, aber unerwartet deutlich wurde die Abstimmung vom Souverän zur Unternehmenssteuerreform III abgelehnt. Sogar im Kanton Zug, der als einer der wenigen Kantone dieser Reform zustimmte, stimmten beinahe 46 Prozent gegen die Unternehmenssteuerreform III.

Die finanziellen Auswirkungen der USR III hätten sich beim Bund auf rund 1.1 Milliarden Franken und bei den Kantonen und Gemeinden auf rund 1.5 Milliarden Franken belaufen. Die Argumente der Befürworter, sie befürchteten bei einer Ablehnung, wegen des Wegzugs von Firmen, einen grösseren Verlust von Arbeitsplätzen bei uns in der Schweiz, wogen weniger schwer als diejenigen der «Ablehner». Diese befürchteten vor allem, dass bei diesen Milliardenausfällen bei den Steuereinahmen der Mittelstand schlussendlich mittels Sparpaketen leiden würde.

Unbestritten ist auch nach der Ablehnung, dass es trotzdem eine Revision im Bereich der Unternehmenssteuern braucht. Es sollen nicht mehr wie jetzt einzelne Gesellschaften steuerlich besser gestellt sein als andere. Auch eine revidierte Unternehmenssteuerreform wird nicht gratis sein, es wird zu Steuerausfällen kommen. Die Frage ist einfach, in welchem Rahmen sollen sich diese bewegen.

Um die Kosten von 1.1 Milliarden beim Bund mindestens zu halbieren, müssten doch einige Elemente aus der abgelehnten Vorlage geändert werden. So sollten die Forschungsausgaben nicht zu 150 Prozent, sondern nur zu deren 100 Prozent, also nicht höher als sie effektiv sind, abgezogen werden können. Die Patentbox sollte klarer definiert werden und der Steuerabzug für fiktive Zinsen sollte überdacht werden. Auf der anderen Seite müsste ein Teil der Steuerausfälle kompensiert werden: sei es mit einer Erhöhung der Besteuerung der Dividenden beim Bund und Kantonen oder mit einer Eingrenzung der maximal möglichen Steuerentlastung, die durch die neuen Abzüge möglich ist, auf 40 bis 60 Prozent.

Mit einem Mix dieser Massnahmen sollte es möglich sein, dass das Schweizer Volk bei einer allfälligen weiteren Abstimmung einer massvollen Unternehmenssteuerreform III zustimmen würde.

Alois Gössi, SP-Kantonsrat Baar