Gegen den
Widerstand der ganzen FDP und der ca. halben CVP wurde das Öffentlichkeitsgesetz in der Schlussabstimmung angenommen. Vorausgegangen waren noch Diskussionen, ob der Zugang für Sitzungsprotokolle des Regierungsrates und der Kommissionen des Kantonsrates, wenn das Geschäft abgeschlossen, ermöglicht werden soll. Die CVP beantragte, hier den Zugang explizit auszuschliessen, dies im Interesse der Meinungsbildung innerhalb dieser Gremien sowie des Kollegia-litätsprinzips beim Regierungsrat. Ich lehnte diesen CVP-Antrag ab, wieso sollen wir Transparenz in der Oeffentlichen Verwaltung schaffen, und uns Kantonsräte oder den Regierungsrat davon ausschliessen, wenn es uns selber betrifft? Es soll kein „zahnloser Tiger“ sein, sondern ein Oeffentlichkeitsgesetz, das diesen Namen auch vertritt. Das Gesetz wurde schlussendlich mit 40:29 gegen die Stimmen der FDP und der ca. halben CVP relativ klar angenommen.
Integrative Förderung
bei der Schule war das Thema einer Interpellation. Zwischen den Zeilen wünschten die Interpellanten, dass es auf der einen Seite wieder grössere Regelklassen gibt und auf der anderen Seite mehr Kleinklassen für Schüler mit besonderem För- derbedarf, also zurück zum früheren Zustand. Die Erfahrungen mit der Separation von früher, d.h. Kleinklassen, gescheitert ist. Kleinklassen mit den schwierigsten Schülern einer Schule wurden zum Teil nicht mehr „führbar“. Im Kanton Zug wurden in den letzten 10 Jahren rund 40 Klassen geschlossen.
SP-Kantonsrat Z. Dzaferi sprach sich dezidiert gegen die reine Separation aus, er steht hinter dem Konzept der Regierung für die sonderpädagogischen Angebote. Es bietet eine Grundlage, um Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf – sei dies wegen einer körperlichen oder geistigen Einschränkung, einer Verhaltensauffälligkeit, einem Defizit in einem Schulbereich oder sogar einer Hochbegabung in einem Bereich – integrativ oder separativ zu schulen. Zudem lässt es den Gemeinden Freiheiten, um ihre Angebote massgeschneidert zu gestalten.
Das Spezielle
Der Kantonsratspräsident Hubi Schuler: „Bitte benehmen Sie sich anständig“ zu uns Kantonsräten, als der Geräuschpegel doch relativ hoch war.
Neu war für mich, dass es zu Diskussionen bei der Überweisung einer Interpellation kam, ob die Interpellation vom Regierungsrat mündlich oder schriftlich beantwortet wird. Inhaltlich ging es bei der Interpellation um das Inserat bei der Besetzung der Stelle eines/einer Co-Generalsekretär/in bei der Direktion des Innern des Kantons Zug, in welchem als Voraussetzung die gleiche politische Überzeugung wie diejenige von Regierungsrätin Manuela Weichelt verlangt wurde. Der Regierungsrat entscheidet, ob eine Interpellation mündlich oder schriftlich beantwortet wird. Entschieden wurde es mittelbar, und nicht unmittelbar wie eigentlich verlangt, nach kurzen Diskussionen mit einem Ordnungsantrag, dass nicht weiter darüber diskutiert wird. Das Interessante an der Geschichte mit dem wahrlich „nicht sehr geschickt gestalteten Inserat“, waren die Kommentare von verschiedenen Parteienvertretern zu diesem Inserat in der Neuen Zuger Zeitung. Grundlage waren dazu die vorgängig von einem Journalisten zugestellten suggestiven Fragen zu diesem Inserat an diverse Parteienvertreter. Und prompt haben einige der Parteienvertreter natürlich die gewünschten Antworten geliefert und die Schlagzeile in der Zeitung war da!
Mein heutiges Abstimmverhalten:
- Motion von Gregor Kupper betreffend zweistufiges Verfahren für die Revision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich
- für eine sofortige Behandlung: Ja (mit 64:6 Stimmen angenommen)
- für eine Erheblicherklärung: Ja (mit 66:6 Stimmen angenommen)
- Ordnungsantrag zu der Überweisung einer Interpellation, dass keine Diskussion möglich ist: Ja (mit 42:29 Stimmen angenommen)
- Schlussabstimmungen
- Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
- Antrag CVP-Fraktion, dass der Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Regierungsrates und der Kommissionen des Kantonsrates nicht möglich ist: Nein (mit 50:23 Stimmen abgelehnt)
- Antrag für Ergänzung § 13 Abs. mit „Sofern eine kantonsrätliche Kommission nicht mehr besteht, ist das Gesuch um Zugang zu den Dokumenten dieser Kommission an das Büro des Kantonsrats zu richten“: Ja (mit 44:0 Stimmen angenommen)
- Schlussabstimmung: Ja (mit 40:29 Stimmen angenommen)
- Teilrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank betreffend Altersgrenze: Ja (mit 68:0 Stimmen angenommen)
- Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Realisierung eines neuen Labor- und Verwaltungsgebäudes für das Amt für Verbraucherschutz (AVS) auf dem GS 456, Zugerstrasse 50 in Steinhausen: Ja (mit 59:2 Stimmen angenommen)
- Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
- Motion von Andreas Hausheer und Eugen Meienberg betreffend weitergehende Entschädigung von Gemeinden mit gegenüber der einwohnerproportionalen Verteilung zu vielen Asylsuchenden: nicht erheblich erklären (mit 47:18 Stimmen nicht erheblich erklärt)
- Motion von Thomas Werner betreffend Verteilung der Asylanten und die dadurch entstehenden Kosten im Kanton Zug
- 1. Abstimmung
- erheblich erklären gemäss Ausführungen vom Regierungsrat: Ja (29 Stimmen) zu
- nicht erheblich erklären (16 Stimmen) zu
- vollständig erheblich erklären (18 Stimmen)
- 2. Abstimmung
- nicht erheblich erklären: Ja (mit 32 Stimmen) zu
- vollständig erheblich erklären (27 Stimmen)
- 3. Abstimmung
- erheblich erklären gemäss Ausführungen vom Regierungsrat: Ja (46 Stimmen) zu
- nicht erheblich erklären (11 Stimmen)
- 1. Abstimmung