NEIN zur Änderung des Arbeitsgesetzes

4. September 2013

Mit einer Mini-Revision des Arbeitsgesetzes soll auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr für Tankstellen-Shops der 24-Stunden-Arbeitstag eingeführt werden. Mit dieser Formulierung ist der Geltungsbereich des neuen Gesetzes sehr schwammig umrissen. Schon heute verursachen diese Geschäfte einen beträchtlichen Einkaufsverkehr: Ein grosser Teil der Kundschaft sucht sie einzig zum Einkaufen auf, ohne dass der Wagen aufgetankt wird.

Aus meiner Sicht sprechen vor allem soziale und umweltschützerische Gründe für die Ablehnung dieser Gesetzesänderung:

Die Schweiz ist im Mittelland eines der weltweit am dichtesten besiedelten Gebiete mit enormen Verkehrsströmen und vielen lästigen Staus. Also braucht es keinen Mehrverkehr, welcher die Nachtruhe massiv stört. Dadurch nimmt die Umweltverschmutzung (Lärm, Abgase, CO2-Emissionen) weiter zu, aber auch die Kriminalität, wie Diebstahl, Drogenhandel und Raubüberfälle. Für Kriminelle werden die Nächte länger, sie können sich besser verstecken und entkommen. Damit setzt sich die Polizei weiteren Gefahren aus und hat einen erheblichen Mehraufwand, den wir Steuerzahlenden zu berappen haben.

Unsere Lebensmittelversorgung ist sehr gut – wir müssen nicht amerikanische Verhältnisse übernehmen, wo in bestimmten Gebieten das nächste Lebensmittelgeschäft z.B. 100 km vom Wohnort entfernt sein kann. Also gibt es auch aus ökologischer Sicht keinen Grund, den Verkehr rund um Tankstellenshops die ganze Nacht zu verlängern. Zudem ist es Unsinn, wenn der Staat Tankstellen-Shops privilegiert. So werden die Ladengeschäfte in Dörfern und Städten konkurrenziert und deren Arbeitsplätze gefährdet.