Totalrevision Pensionskasse
Die SP-Fraktion befürwortet ebenfalls, dass inskünftig der Kantonsrat zuständig für die Finanzierung und der Vorstand der Pensionskasse für die Leistungen. Begrüsst hätten wir es, wenn bei der Pensionskasse bei Vollkapitalisierung vorgenommen wäre, statt die Ausfinanzierung auf die nächsten Jahr(zehnte) zu verteilen. Gemäss den Vorschlägen des Regierungsrates und der vorberatenden Kommission zu den Beiträgen würden die Renten von aktuell gegen 60 % auf unter 50 % sinken. Dies aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes und der tieferen Verzinsung. Um dem entgegen zu wirken, schlägt die SP höhere Beitragssätze vor, die gleichen die schon zwischen 1995 und 2005 gültig waren
Mit einem Umlagebeitrag von 2 % soll quasi die Ausfinanzierung der Pensionskasse finanziert werden. Mit diesen 2 % wird dies auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben. Die SP wird deshalb einen Umlagebeitrag von 4 % beantragt. Bei der Aufteilung der Prämien wird sich die SP dafür einsetzen, dass die Arbeitgeber 63 % und die Arbeitnehmer 37 % zu übernehmen haben gegenüber den Vorstellungen des Regierungsrates und der vorberatenden Kommission von 60 zu 40 %.
Ausbau GIBZ
Die SP-Fraktion befürwortet den Ausbau der GIBZ aufgrund von zusätzlichem Raumbedarf. Zusätzlicher Raum wird benötigt wegen neuen Bildungsbereichen wie FaGe, erfolgreiche Tätigkeiten in der Validierung sowie in der beruflichen Weiterbildung. Vorausschauend soll aber im zu bauenden Trakt 5 ein zusätzliches Stockwerk erstellt werden, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt komplett ausgebaut würde, wann der Bedarf vorhanden ist. Dies ist die einzige Verdichtungsreserve, die noch vorhanden ist auf diesem Grundstück. Es wäre fahrlässig, dies nicht zu nützen. Ein zusätzliches Stockwerk wird ja nie mehr unter laufendem Betrieb gebaut.
Kauf der Chamau
Einstimmig stimmte die SP-Fraktion dem Kauf der Chamau sowie den verschiedenen Investitionen sowohl bei der Chamau wie auch beim Schluechthof zu. Dem Besucherzentrum in der Chamau stimmte die SP-Fraktion auch grossmehrheitlich zu. Abgelehnt wurde eine Abparzellierung beim Gehöft Schachen für einen späteren Verkauf. Eine Verwendung dieses Gehöftes für soziale Institutionen sollte ermöglicht werden.
2. Lesung Gesetz über Wahlen und Abstimmungen
Die SP-Fraktion stimmt für die Ergebnisse aus der 1. Lesung mit der Einführung des doppelten Pukelsheimers für die Wahl des Kantonsrats. Bestrebungen, dies auszuschliessen mit einer Änderung der Verfassung (Antrag E. Meienberg) oder mit einem Mischsystem Proporzwahl (für Zug, Baar und Cham) und Majorz-Wahl für die restlichen Gemeinden (Antrag T. Lötscher) werden entschieden abgelehnt. Das Bundesgericht entschied, dass das heutige Wahlsystem des Kantonsrates verfassungswidrig ist. Aus unserer Sicht kann nur dem doppelten Pukelsheimer diese Verfassungswidrigkeit beseitigt werden.
2. Lesung Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Wie schon in der ersten Lesung lehnt die SP-Fraktion grossmehrheitlich den Beitritt zu diesem Konkordat ab.
Interpellation zur Geschlechtergleichstellung im Kanton Zug
Vernichtende Kritiken gab es bei der SP-Fraktion zur Beantwortung dieser Interpellation, bei dem es um die Frage nach dem weiteren Vorgehen zur Geschlechtergleichstellung im Kanton Zug ging nachdem der Kantonsrat vor einiger Zeit eine eigene Kommission dazu ablehnte. Die Antworten des Regierungsrates waren sehr dürftig. Es wurden keine inhaltlichen Aussagen gemacht, was im Kanton Zug noch offen ist und wie es umgesetzt werden könnte. Nun soll es jede Direktion selber schauen, was auf der Ebene Direktion gemacht werden kann. Eine Minimallösung, die uns auf jeden Fall nicht befriedigt.