Interpellation zu Mindestlöhnen als Teil einer Strategie zur Armutsbekämpfung

27. April 2013

In einer breiten Öffentlichkeit werden Lohnfragen intensiv diskutiert. Im Vordergrund stehen dabei sicher die Abzockerlöhne einzelner Manager, welche bei vielen auf Ablehnung stossen. Ebenso unerfreulich ist aber und auch dies stört viele, dass es auf der anderen Seite der Lohnskala eine beträchtliche Anzahl von Menschen gibt, die zwar voll arbeiten, aber trotzdem nur einen ungenügenden Lohn erhalten, von dem sie nicht leben können.  Eine wirksame Armutsbekämpfung muss auch dafür sorgen, dass eine volle Erwerbstätigkeit auch einen genügenden Lohn zur Folge hat.

Nimmt man einen Monatslohn von 4’000 Franken als Mindesteinkommen, so stellen wir der Regierung folgende Fragen:

  1. Wie viele Menschen im Kanton Zug verdienen weniger als 4000 Franken im Monat bei einem vollen Pensum?
  2. Wie viele Personen und Familien müssen durch die Sozialhilfe unterstützt werden, obwohl sie Lohnarbeit leisten (sog. working poor)?
  3. In welchen Branchen und Segmenten werden Löhne unter diesem Mindestlohn bezahlt?
  4. Ist die Regierung bereit, in besonders exponierten Branchen über den Erlass von Normalarbeitsverträgen einen Mindestlohn festzusetzen?

a. Wenn ja: Wie sieht die Zeitplanung für den Erlass solcher NAV aus?

b. Wenn nein: Wie begründet der Regierungsrat den Verzicht auf den Schutz dieser Menschen mit ungenügenden Einkommen?