Das Volk hat am 3. März 2013 in der eidgenössischen Abstimmung über Familienpolitik entschieden. Nun liegt es an den Kantonen, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen zu sorgen. Die Kantone sind in der Pflicht.
Familien- und schulergänzende Betreuung ist eine win-win-Situation:
- Kinder können im Spiel und im Zusammensein mit anderen Kindern die Welt entdecken und erste Erfahrungen in einem grösseren sozialen Umfeld machen. Dadurch gelingt ihnen der Start im Kindergarten und in der Schule in der Regel besser als Kindern, die keine solche Einrichtung besuchen.
- Die Eltern wiederum haben den Rücken frei, um ihrer Verpflichtung, für die Existenz der Familien zu sorgen, nachgehen zu können und ihre beruflichen Qualifikationen in der Arbeitswelt einzubringen und weiterzuentwickeln.
- Die öffentliche Hand profitiert durch höhere Steuern und höhere Sozialversicherungsabgaben als Folge der höheren Erwerbsbeteiligung der Eltern. Die Gemeinden sparen Kosten bei sonderschulischen Massnahmen und der Sozialhilfe.
Wir wissen aus verschiedenen internationalen und nationalen Studien, dass dies unter dem Strich zu einer hohen Rendite für den Staat führt: Ein Franken, der in die familienergänzende Betreuung investiert wird, bringt durch die oben beschriebenen Effekte bis zu vier Franken zurück.
Auf Bundesebene konnten durch die Finanzhilfen für familienergänzende Betreuungsplätzte in neun Jahren 40’000 neue Plätze geschaffen werden. Über 95 Prozent der Plätze blieben auch bestehen, nachdem sich der Bund zurückgezogen hatte. Gestützt auf diese Erfahrungen kann der Kanton ein ähnliches Programm mit einer Anstossfinanzierung auflegen. Stellt der Kanton Zug beispielsweise den Gemeinden und Städten 4.5 Millionen Franken Anstossfinanzierung, resp. Impulsprogramm zum Aufbau von neuen qualitativ guten Betreuungsplätzen, zur Verfügung (Unterstützung dauert höchstens drei Jahre und übersteigt nicht einen Drittel der Betriebskosten), könnten insgesamt fast 170 neue Plätze initiiert werden. Davon könnten dank Teilzeitbelegung rund 420 Kinder profitieren.[1]
Das Impulsprogramm des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen läuft bis Ende Januar 2015.[2] Im Januar 2013 waren nur noch 34 Millionen Franken des dafür vorgesehenen Kredits von 120 Millionen Franken verfügbar.[3] Deshalb hat das Eidgenössische Departement des Innern eine Prioritätenliste erlassen, die seit Anfang 2013 gilt. Seither müssen die Kantone Zug, Zürich, Basel-Stadt, Neuenburg und Waadt, die bisher überproportional viele Finanzhilfen beantragt haben, hintenanstehen. Für die Gesuche aus diesen fünf Kantonen sind für das Jahr 2013 nur rund sieben Millionen Franken reserviert.
Die SP-Fraktion stellt der Regierung daher folgende Fragen:
1) Wie schätzt die Regierung den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Kanton ein?
2) Wie gedenkt die Regierung auf die künftige Kürzung der Bundesfinanzhilfe für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen im Kanton Zug zu reagieren?
3) Inwiefern ist die Zuger Kantonsregierung dazu bereit, in oben beschriebener Weise eine Anstossfinanzierung zu gewährleisten, die es den Einwohnergemeinden erlaubt
a) familienergänzende Betreuungsplätze (Horte, Mittagstische, SchülerInnenclubs, Tagesschulen usw.)
b) schulergänzende Betreuungsplätze (Krippen, Kindertagesstätten, Halb- oder Ganztagesspielgruppen, Tagesfamilien usw.)
aufzubauen resp. weiterzuentwickeln?
4) Wo ortet die Regierung weiteren konkreten Handlungsbedarf, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Zuger Bevölkerung weiter zu fördern? Unterstützt die Regierung die Haltung, wonach Familien eine echte Wahlfreiheit ihrer Lebensform ermöglicht werden sollte?
5) Wo ortet die Regierung Förderungsmöglichkeiten und mögliche Anreize für die öffentliche Hand und/oder AkteurInnen aus der Privatwirtschaft, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern?
Weitere Informationen:
Barbara Gysel: 078 710 98 88 / barbara.gysel@sp-zug.ch
[1] Als Rechnungshilfe: Ein Platz kostet pro Jahr rund CHF 27’000. Der Kanton finanziert während drei Jahren je CHF 9’000.00 (ein Drittel). Ein Platz wird von 2,5 Kindern belegt.
[2] Verordnung des EDI vom 6. Dezember 2012 über die Prioritätenordnung im Bereich Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung