Finanzielle Unterstützung für Unwetter­geschädigte in Tessin, Wallis und Graubünden. Motion

4. Juli 2024

Motion betreffend finanzielle Unterstützung für Unwettergeschädigte in Tessin, Wallis und Graubünden, von Drin Alaj, Alois Gössi, Barbara Gysel, Tabea Estermann, Christian Hegglin, Beat Iten, Julia Küng, Andreas Lustenberger, Thomas Meierhans, Jean-Luc Mösch, Michèle Schuler, Rupan Sivaganesan, Ronahi Yener 

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für eine Unterstützung für Unwettergeschädigte in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden zu Lasten des Eigenkapitals in der Höhe von CHF 10 Mio.

Begründung:

Die jüngsten Unwetter in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden haben verheerende Schäden angerichtet und zahlreiche Menschen in Not gebracht. Angesichts des ausserordentlich hohen Ertragsüberschusses des Kantons Zug im Jahr 2023 von CHF 461,3 Millionen erscheint es angemessen und solidarisch, einen kleinen Teil davon für die Unterstützung der Betroffenen einzusetzen.

Die SP-Fraktion hat einen Vorstoss, diese CHF 10 Mio. aus dem Ertragsüberschuss zu nehmen an der KR-Sitzung vom 3.7.2024 zurückgezogen, weil gemäss den Angaben des Finanzdirektors die rechtlichen Voraussetzungen für eine solches Begehren im Rahmen des Ertragsüberschussverwendung nicht vorhanden waren. Wir reichen dieses Anliegen nun in der Form einer Motion wieder ein. Mit dieser Motion müssten die CHF 10 Mio. nicht mehr aus dem Ertragsüberschuss kommen, sondern geändert zu Lasten des Eigenkapitals gesprochen werden.

Die vorgeschlagene Summe von CHF 10 Millionen entspricht lediglich etwa 2% des Ertragsüberschuss von 2023 und würde dennoch eine bedeutende Hilfe für die geschädigten Regionen darstellen. Eine solche Geste der Solidarität würde nicht nur den betroffenen Menschen direkt helfen, sondern auch die Rolle des Kantons Zug als verantwortungsvolles und solidarisches Mitglied der Eidgenossenschaft unterstreichen.  Diese Motionsforderung steht im Einklang mit unserem Grundsatz, dass bei ausserordentlich hohen Überschüssen ein Teil davon Benachteiligten zugutekommen sollte.

Erwartet wird von den Motionären, dass diese CHF 10 Mio. an die „Glückskette Die solidarische Schweiz“ überwiesen wird. Die „Glückskette Die solidarische Schweiz“ ihrerseits wäre dann dafür verantwortlich, dass die Menschen in der betroffenen Region von diesem Beitrag profitieren würden.

Es sei dem Regierungsrat überlassen, ob er an die relevanten Kantone gelangen will, die keine obligatorische Gebäudeversicherung haben. Diese Idee wurde bereits bei den Diskussionen zu unserem später zurückgezogenen Antrag, von einem Kantonsrat eingebracht.