Sicherstellung einer fairen Finanzierung von Schutzplätzen für Gewaltbetroffene im Kanton Zug. Postulat der SP-Fraktion vom 16. Februar 2023
Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, wie er sich über das Ausrichten eines angemessenen objektorientierten Beitrags an der Bereitstellung einer bedarfsgerechten Anzahl von Schutzplätzen für Opfer häuslicher Gewalt im Kanton Zug beteiligen kann. Eventualiter seien weitere Finanzierungsmöglichkeiten darzulegen, um hinreichend Schutz für Gewaltbetroffene im Kanton Zug sicherzustellen.
Aufgrund der von der Eidgenossenschaft unterzeichneten Istanbul-Konvention sind die Kantone verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Schutzplätzen sicherzustellen. Der Berichterstattung der Zuger Zeitung vom 29.12.2022 / 15.02.2023 (online) ist zu entnehmen, dass der Kanton Zug seiner Pflicht nur mit einer folgenschweren Zurückhaltung nachkommt.
In der Medienberichterstattung wurde folgendes dargelegt: Die Stiftung Liebfrauenhof, die Trägerin der Zuger «Herberge für Frauen» ist, ist gemäss eigenen Angaben auf Einkünfte aus der Vermietung ihrer Liegenschaften angewiesen. Die Folge: Bisherigen Mietparteien wird zum Zweck der Sanierung gekündigt und eine massive Mietzinserhöhung ist bereits angekündigt. In Anbetracht des für Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen überaus schwierigen Zuger Wohnungsmarktes ist nicht ohne Weiteres verständlich, weshalb der Kanton hinnimmt, dass ein angemessenes Angebot an Schutzplätzen für die Betroffenen von häuslicher Gewalt auf die beschriebene Art finanziert wird.
Unseren Vorstoss reichen wir eingedenk der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren vom 27. Mai 2021 ein, die zur Sicherstellung der Finanzierungssicherheit von Frauenhäusern das Ausrichten eines angemessenen objektorientierten Beitrags empfohlen hat (Empfehlungen 4 und 5) [1]. Aus der den Empfehlungen zu Grunde liegenden Situationsanalyse geht hervor, dass Zug einer der wenigen Kantone ist, die eine ausschliesslich subjektorientierte Finanzierungspolitik verfolgen [2]. In Anbetracht der Bedeutung einer nachhaltigen Sicherstellung von Schutzinfrastruktur, welche zudem nicht auf Kosten der gesellschaftlichen Mehrheit der Mietenden und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen geht, laden wir den Regierungsrat dazu ein, in Zukunft einen angemessenen objektorientierten Beitrag im Form eines Sockelbeitrags auszurichten.
[1] Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren: Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen. 27. Mai 2021, S. 16-19.
[2] Schnyder-Walser, Katja/Spiess, Manuela: Situationsanalyse zum Angebot und zur Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte in den Kantonen. Bericht im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) vom 20. Juni 2019, S. 31