Änderung des Finanzhaushaltgesetzes $ 29: Neue Bestimmungen zum Notkredit. Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug vom 19. Mai 2021
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zu einer Vernehmlassung zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes § 29 Notkredit.
Die SP Kanton Zug ist prinzipiell mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, wonach die Pflicht entfällt, für Notkredite nachträglich im ordentlichen Verfahren einen Verpflichtungskredit einzuholen – dies in Abweichung zum heutigen Recht.
Gemäss dem neuen § 2a informiert die Exekutive die Staatswirtschaftskommission bzw. die Geschäfts- oder Rechnungsprüfungskommission umgehend über die Beschlüsse gemäss Abs.1. Die Exekutive legt der Legislative so bald als möglich einen diesbezüglichen Bericht zur Kenntnisnahme vor.
Mit der neuen Regelung kann die Exekutive unter gewissen Bedingungen neue Ausgaben in unbeschränkter Höhe tätigen. Sie muss einfach nachträglich die Staatswirtschaftskommission bzw. die Geschäftsprüfungs- oder Rechnungsprüfungskommission resp. die Legislative informieren. Dieses Vorgehen lehnen wir ab. Wir wollen der Exekutive keinen solchen «Blanko-Check» ausstellen. Wir beantragen, dass die Staatswirtschaftskommission bzw. die Geschäftsprüfungs- oder Rechnungsprüfungskommission zwingend einverstanden sein muss, damit ein solcher Notkredit gesprochen werden kann. Mit den heutigen Kommunikationsmitteln ist es möglich, dies auch innert kürzester Zeit sicherzustellen.
Für die Berücksichtigung unseres Anliegens bedanken wir uns schon im Voraus.
Freundliche Grüsse
Barbara Gysel
Präsidentin, Kantonsrätin
Alois Gössi
Kantonsrat