Nein zur Revision des PBG am 19. Mai 2019 – MEHRWERTABGABE

18. April 2019

Die SP des Kantons Zug empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) am 19. Mai 2019 abzulehnen. Das Gesetz trägt dem Mehrwert bei der Einzonung und Aufzonung kaum Rechnung, ist im bestehenden Umfeld nicht dringlich, schränkt die Gemeinden bei der Abgabenerhebung für Vorteile durch Erhöhung der Ausnützung sinnwidrig ein und führt mit unbedachten Formulierungen zu Rechtsunsicherheit.

1.    Die Mehrwertabgabe trägt der Wertsteigerung in keiner Weise Rechnung
Wird ein Grundstück von der Landwirtschaftszone in die Bauzone eingezont, steigt der Quadratmeterpreis von CHF 10/m2 bis auf CHF 800/m2 und im Kanton Zug weit darüber, ohne dass Eigentümerinnen oder Eigentümer davon Kenntnis haben oder eine Leistung erbringen mussten. Die Wertsteigerung fliesst ausschliesslich in ihre Taschen. Die eingezonten Flächen werden überbaut und verkleinern das Kulturland; die Landschaft verkommt zur Bauwüste. Einmal mehr wird der Profit von 80 Prozent den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugehalten; der Allgemeinheit soll nur ein kleiner Teil von 20 Prozent zustehen. Eine einmalige Abschöpfung von bis zu 60 Prozent des Profits wäre denkbar und würde sich nicht negativ auf die Wirtschaft auswirken, wie der Kanton Basel Stadt zeigt.

2.    Dringlichkeit ja – aber …
Der Regierungsrat und die Baudirektion stellen immer wieder die Dringlichkeit der Gesetzesrevision in den Vordergrund, da ab dem 1. Mai 2019 keine Einzonungen mehr möglich wären. Dies ist richtig und hat auch dazu geführt, dass der Bundesrat vorsorglich einen Einzonungsstopp verordnet hat. Dieser Stopp entspricht aber dem politischen Willen, wie er vom Kantonsrat bereits beschlossen wurde und im rechtskräftigen kantonalen Richtplan zum Ausdruck kommt. Darin wird festgesetzt, dass das Siedlungsgebiet die Ausdehnung der Bauzonen in den rechtskräftigen Zonenplänen mit Stand Ende 2017 umfasst und dass nur noch kleine Arrondierungen zulässig sind. Der Kanton Zug hat sich damit selber und zu Recht einen Einzonungsstopp auferlegt.

3.    Fehlende Freiheit der Gemeinden bei Erhöhung der Ausnutzung innerhalb der Bauzone
Die Gemeinden schaffen durch ihre Bauordnungen Mehrwerte, haben aber auch allfällige Wertverluste bei Auszonungen zu tragen. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, wenn Einnahmen aus der Abschöpfung des Profits mit dem Kanton geteilt, allfällige Entschädigungen aber wieder von den Gemeinden allein getragen werden müssen. Auch gibt es keinen sachlichen Grund, mögliche Mehrwertabschöpfung bei der Erhöhung der Ausnutzung innerhalb der bestehenden Bauzonen (Verdichtung) zu beschränken.

4.    Rechtssicherheit ist nicht gegeben – Bund stellt Rechtskonformität in Frage
Die Regierung argumentiert mit Schlagworten und Halbwahrheiten. Die Rechtssicherheit ist nicht gegeben; die Regelung ist vielmehr in vielen Punkten unklar und wird wohl zu Juristenfutter werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat dies in seinem Prüfungsbericht (vom 28. März 2019) bestätigt und auf verschiedene Unzulänglichkeiten hingewiesen. Es hat ausserdem gar ausdrücklich eine Anpassung der Abstimmungsvorlage verlangt. Davon spricht die Regierung nicht und lässt uns über eine Revision abstimmen, die sowieso neu ausgearbeitet werden muss!

Barbara Gysel, Präsidentin der SP Kanton Zug / Kantonsrätin (079 579 55 55, praesidium@sp-zug.ch)
Meinrad Huser, Mitglied Geschäftsleitung SP Kanton Zug / Baujurist (079 964 02 37, meinrad.huser@sp-zug.ch)