Zuger Notizen. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 1. Juni 2017

6. Juni 2017

Eine
gute Drehung gab die vorberatende Kommission dem Geschäft für eine verbindliche Vorprüfung bei den gemeindlichen Grundstückgewinnsteuergeschäften wie dies eine erheblich erklärte Motion verlangte. Die Kommission beschloss, dass nur einzelne (wichtige) Sachverhalte und nicht das gesamte Grundstückgewinnsteuergeschäft, wie es die Motion forderte, verbindlich vorgeprüft werden können. Solche einzelne wichtige Sachverhalt könnten sein: die Höhe des Landpreises, ist die betroffene Liegenschaft ein Abbruchsobjekt etc. . Damit weiss ein Grundstückverkäufer, falls er eine solche Vorprüfung in wichtigen Sachverhalten verlangt, was ihn erwartet. Und je nach Bescheid kann er das Grundstückgewinnsteuergeschäft allenfalls nicht oder verändert abschliessen. Und ein solcher zusätzlicher Entscheid kostet, aber diese Kosten nicht an die Grundstückgewinnsteuer angerechnet werden. Sportlich könnte es vor allem für kleinere Gemeinden sein, eine solchen Vorentscheid innerhalb von 45 Tagen zu fällen. Diesen Änderungen konnte ich schlussendlich zustimmen.

Unbestritten
war die Einführung von Eignungsprüfungen, sei es registerbasiert, medizinisch oder andere, für diverse Funktionsgruppen wie Polizisten, Lehrer, Angestellten bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, bei Amtsleitern, Generalsekretären etc.. Vielfach läuft dies heute schon so, es wurde jetzt einfach noch formell im Gesetz aufgeführt. Bei den Kantonalen Lehrpersonen wird, wie wir dies schon bei den Gemeindlichen Lehrpersonen, bei Neueinstellung ein aktueller Sonderprivatauszug verlangt. Damit soll verhindert werden, dass es zu einer Anstellung kommt resp. die allenfalls wieder aufgelöst werden kann, wenn gegen diese Lehrperson ein Verbot einer beruflichen oder organisierten ausserberuflichen Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen umfasst, besteht oder in ihrem Privatauszug ein Eintrag eines Sexualdeliktes wegen Kinder oder wegen Kinderpornographie besteht. Der Kantonsrat beschloss eine Ausweitung auf alle Lehrerinnen und Lehrer der Kantonalen Schulen, die Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahre unterrichten.
Aus einer beantragten redaktionellen Änderung der Familienzulage beschloss die vorberatende Kommission, eigentlich ohne Kenntnis der relevanten Fakten, dass die Familienzulage als Ganzes gestrichen wird. Dies wurde mehrheitlich von der Staatswirtschaftskommission unterstrichen. Nur aufgrund von 2 Formfehlern, die Personalverbände wurden nicht, wie im Gesetz vorgeschrieben, zu einer Anhörung eingeladen und die Einwohnergemeinden, ein Teil von ihnen wendet das kantonale Personalgesetz direkt an, konnte zu diesem Streichungsantrag keine Stellung abgeben, wurde die Streichung der Familienzulage zur nochmaligen Beratung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Leider, dies ist meine Einschätzung, wird sich trotz der nochmaligen Beratung am Entscheid nichts ändern.

Das Spezielle
Regierungsrat H. Tännler zu einer Frage von Kantonsrat K. Balmer: „Ich gebe zu, ich bin nicht vorbereitet, ich habe diese vorgängig gestellte Frage vergessen“. Aber er konnte die Frage trotzdem kompetent beantworten. Und als Kantonsrat K. Balmer wieder eine juristische Frage stellte, die niemanden sonst beschäftigte, sagte Regierungsrat H. Tännler: „Eines kann ich sagen, wenn ich in der Finanzdirektion eine juristische Stelle freihabe und Du Lust hast, stelle ich Dich ein“.

Mein heutiges Abstimmverhalten:

  • Überweisung Motion der SVP-Fraktion betreffend Aufhebung des Schulpsychologischen Dienstes
    • Überweisung an eine ad-hoc Kommission oder die Bildungskommission: für die Bildungskommission (mit 49:19 Stimmen für die Bildungskommission)
    • Überweisung an den Regierungsrat oder an die Bildungskommission: für den Regierungsrat (mit 54:16 Stimmen für den Regierungsrat)
    • Überweisung Ja oder Nein: für eine Überweisung (mit 47:21 Stimmen für eine Überweisung)
  • Teilrevision des Steuergesetzes – Grundstückgewinnsteuer: rechtsverbindliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation
    • Eintreten auf das Geschäft: Ja (mit 50:19 Stimmen eingetreten)
    • § 138 Abs. 3: neues oder geltendes Recht: für das neue Recht (mit 47:17 Stimmen für das neue Recht)
    • Neuer § 200 a: Ja (mit 39:28 Stimmen für die neue Fassung)
  • Schlussabstimmung zu Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans (S 2 Siedlungsbegrenzungslinie, L 5.1 Kantonale Naturschutzgebiete; L 7 BLN-Gebiet; E 10 Störfallvorsorge; E 11 Abbau Steine und Erden) : Ja (mit 66:0 Stimmen angenommen)
  • Motion der SVP-Fraktion betreffend Änderung des Schulgesetzes; Genehmigung des Lehrplanes durch das Parlament als Repräsentation der Stimmbürger: Nein (mit 52:18 Stimmen abgelehnt)
  • Motion von Daniel Stadlin betreffend Überprüfung der Zuger Gesetzessammlung auf Sparpotential: gegen eine Erheblicherkärung (mit 45:19 Stimmen nicht erheblich erklärt)
  • Postulat von Daniel Thomas Burch, Andreas Hausheer, Manuel Brandenberg und Daniel Stadlin betreffend NFA Umverteilung nimmt immer groteskere Formen an: gegen eine Erheblicherklärung (mit 56:9 nicht erheblich erklärt)