SP-Fraktionsgespräch zur Kantonsratssitzung vom 12. Mai 2016

11. Mai 2016

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz betreffend Nachweis von Deutschkenntnissen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung
Ein Teil der Ausländerinnen und Ausländer (kein EU-Bürger etc.) erhalten eine Niederlassungsbewilligung C erst nach frühestens zehnjährigem Aufenthalt in der Schweiz sowie dem Nachweis, dass bestimmte Sprachkenntnisse unserer Sprache vorhanden sind.  Nachdem der Antrag des Regierungsrates scheiterte, eine Ausnahmebewilligung für gute Sprachkenntnisse aufgrund von fiskalischen Interessen des Kantons Zug, oder für finanziell gut betuchte Ausländer einzuführen, entschied sich der Kantonsrat in der 1. Lesung leider dafür, gar keine Bedingungen zum Beherrschen unserer Sprache für das Erteilen einer solchen Niederlassungsbewilligung C mehr zu stellen und dies aus dem Gesetze zu streichen.

Die SP-Fraktion lehnt in der Schlussabstimmung diese Gesetzesänderung ab und wird, falls der Kantonsrat dieser Gesetzesänderung zustimmt, einen Antrag auf ein Behördenreferendum stellen. Wir sind klar der Meinung, dass gute Sprachkenntnisse unserer Sprache vorhanden sein müssen für das Erteilen einer Niederlassungsbewilligung C, in den Fällen, wo dies der Kanton verlangen kann. Das Beherrschen unserer Sprache gehört für uns zwingend dazu für eine Integration dieser Ausländerinngen und Ausländer.

Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung
Die SP-Fraktion stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zum Gesetz über die Gebäude-versicherung gemäss den Vorschlag der vorberatenden Kommissionen zu. Erwähnenswert ist hier für die SP-Fraktion, dass insbesondere der Kantonsrat das Budget der Gebäudeversicherung zur Kenntnis erhalten und die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht genehmigen soll . Ebenso soll der zuständige Regierungsrat, der für die Gebäudeversicherung zuständig ist, im Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung vertreten sein für die strategische Führung. Und bei den Anlagen ihrer Reserven soll die Gebäudeversicherung ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen.